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Neuauflage, Ergänzung und Erweiterung des Fortbildungs-/
Veranstaltungskonzeptes


Letzte Beratung
Mittwoch, 16. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23578

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Organisation und Durchführung des Fortbildungs- und Veranstaltungskonzeptes.


 

 

Erläuterungen:

Die Liste MIT (Migranten für Integration und Teilhabe) hat für die 4. Sitzung des Integrationsrates der Stadt Aachen am 16. Juni 2021 die Verwaltung mit Antragstellung am 24.05.2021 beauftragt, das Fortbildungs-/Veranstaltungskonzept aus dem Jahr 2019 für den Integrationsrat zu erneuern, zu ergänzen und zu erweitern und nicht nur für die Mitglieder und Stellvertreter*innen des Integrationsrates durchzuführen, sondern auch für interessierte Migranten*innen der verschiedenen Wahllisten zu öffnen.

Die Liste MIT schlägt in ihrem Antrag folgende Punkte vor:

  • Kontakt mit dem Landesintegrationsrat aufnehmen und diesen einbeziehen.
  • Einladung der Migranten*innen, die auf den Wahllisten des Integrationsrates eingetragen sind, zu den Veranstaltungen im Rahmen des Fortbildungs-/Veranstaltungskonzept, um eine geringe Teilnehmer*innenzahl unter zehn Personen zu vermeiden.
  • Das Zeitformat soll vorher mit den Mitgliedern des Integrationsrates abgestimmt werden.

Zu diesen Vorschlägen der Liste MIT wurde bereits seitens der Verwaltung, seit Antragstellung am 24.05.2021, folgendes erarbeitet:

  • Der Kontakt mit dem Landesintegrationsrat wurde über die Geschäftsstelle hergestellt. Der Landesintegrationsrat ist gerne zur Unterstützung bereit und würde einen Referenten oder eine Referentin zur Verfügung stellen.
  • Nach Auskunft des Geschäftsführers des Landesintegrationsrates, Herr Sakal, können Fortbildungsveranstaltungen grundsätzlich auch für die Stellvertreter*innen der Integrationsratsmitglieder geöffnet werden. Alles Darüberhinausgehende ist nicht üblich. So gibt der Geschäftsführer des Landesintegrationsrates auch zu bedenken, dass „zu viele“ Teilnehmer*innen aus pädagogischen Gründen nicht zielführend sei. Die Gruppengröße sollte ausschlaggebend sein. Bei Bedarf kann die Durchführung von zwei identischen Veranstaltungen eine Alternative sein.
  • Gerne stimmt die Geschäftsstelle des Integrationsrates ein Zeitformat ab.

Aktuell können beispielsweise folgende Veranstaltungen über den Landesintegrationsrates für die Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Aachen angeboten werden:

  • Bedeutung und Funktion des Integrationsrates im kommunalpolitischen Gefüge
  • Online-Seminar: Politische Arbeit im Integrationsrat


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Tagesordnungsantrag für die Sitzung des Integrationsrates am 16.06.2021 seitens der Liste MIT: Neuauflage, Ergänzung und Erweiterung des Fortbildungs-/Veranstaltungskonzeptes vom 13.03.2019 für den Integrationsrat.

Anlage 2: Anlage zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 der Sitzung vom 02.05.2018 (Fortbildungs-/ und Veranstaltungskonzept des Integrationsrates).



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 16. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates - Achtung: ab 16.00 Uhr öffentliche digitale Vorberatung!

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Ausschuß
Integrationsrat
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