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Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum belgischen Atomkraftwerk Doel


Letzte Beratung
Mittwoch, 09. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Dezernat V
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23586

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass sich die Stadt Aachen der überregionalen Stellungnahme im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung des belgischen Atomkraftwerks Doel anschließt.


 

 

Erläuterungen:

Mit Gesetz vom 28. Juni 2015 ist in Belgien die Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 bis ins Jahr 2025 beschlossen worden. Indes hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 29. Juli 2019 (AZ C-441/17) zwischenzeitlich festgestellt, dass dieses Vorhaben aufgrund der potentiell massiven Auswirkungen auf die Umwelt zwingend einem grenzüberschreitenden Prüfungsverfahren nach der EU-Umweltverträglichkeitsrichtlinie bedurft hätte. Das entsprechende Verfahren ist mithin nachzuholen. Der Belgische Verfassungsgerichtshof hat sich dieser Rechtsauffassung am 05. März 2020 angeschlossen (Urteil Nr. 34/2020).

Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben die deutsche Öffentlichkeit sowie Behörden bis zum 01. Juli 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen des grenzüberschreitenden Konsultationsverfahrens.

Des Kernkraftwerk Doel liegt nur ca. 150 km von der deutschen Grenze entfernt. Der Betrieb der Anlage wird seit Jahren aufgrund von Sicherheitsbedenken kontrovers diskutiert. Angesichts der potentiell katastrophalen Auswirkungen auf den überregionalen Lebensraum in einem Schadensfall hat die StädteRegion Aachen die nachstehende, gemeinsame Stellungnahme vorbereitet und um breite Unterstützung und Mitunterzeichnung durch kommunale Akteure sowie Abgeordnete aus Europa, Bund und Land bis zum 11. Juni 2021 gebeten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge nehmen die Menschen in unserer Region die Diskussion um die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Doel wahr. Wenn immer wieder Zwischenfälle auftreten und technische Auffälligkeiten in grenznahen kerntechnischen Anlagen festgestellt werden, wird das Sicherheitsgefühl der Menschen, insbesondere in den grenznahen Regionen, empfindlich berührt. Im Hinblick auf die wiederholten Zwischenfälle beim Betrieb des belgischen Atomkraftwerks Doel, aber auch der Reaktoren in Tihange, ist dies der Fall.

Das nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung für eine bereits erfolgte Laufzeitverlängerung aufgrund eines gerichtlichen Urteils nachgeholt werden muss, hat die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger unserer Regionen weiter vergrößert. Das Kernkraftwerk Doel ist 150 km von der deutschen Grenze entfernt und liegt in einer sehr dicht besiedelten Umgebung: in einem Umkreis mit dem Radius von 75 km leben etwa 9 Millionen Menschen, die bei einem Störfall unmittelbar betroffen wären. Die Zahl der betroffenen Menschen geht allerdings tatsächlich weit darüber hinaus, da im Schadensfall ein weitaus größerer Radius betroffen wäre.

Neuere Studien belegen eindrucksvoll, dass gerade von einer Laufzeitverlängerung alter Atomkraftwerke ein besonderes Risiko ausgeht. In diesem Zusammenhang sei auf eine entsprechende Studie der International Nuclear Risk Assessment Group (INRAG) verwiesen. Die INRAG kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Die Alterung von Kernkraftwerken birgt ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Unfälle und radioaktive Freisetzungen. Dieses deutlich erhöhte Risiko wird durch den Weiterbetrieb von Altanlagen infolge von Laufzeitverlängerungen und Leistungserhöhungen nochmals signifikant erhöht. Daran können auch partielle Nachrüstungen, soweit sie in der Praxis überhaupt erfolgen, wenig ändern.

Die Studie führt weiter aus: ‚Die Ursache vieler sicherheitsrelevanter Ereignisse ist auf Alterungsprozesse zurückzuführen. Dies zeigen die Betriebserfahrungen. Alterungsprozesse wie Korrosion, Verschleiß oder Versprödung mindern die Qualität von Komponenten, Systemen und Strukturen bis hin zu deren Ausfall. Sicherheitsreserven schwinden, Wirksamkeit und Zuverlässigkeit von Sicherheitsfunktionen und damit auch das Potenzial zur Beherrschung von Störfällen sind deutlich eingeschränkt.‘

Dabei ist zudem festzustellen, dass insbesondere bei älteren Anlagen generell ein unzureichender Schutz gegen ‚neue Risiken‘, insbesondere durch äußere Einwirkungen und gemeinsam auftretende Ereignisse (zum Beispiel Erdbeben, Flugzeugabsturz, Terroranschläge, klimatische Ursachen wie Überschwemmungen u.ä.) besteht.

Damit sind Aussagen, wonach die Atomenergie als nachhaltig und ungefährlich einzustufen sei, eindrucksvoll widerlegt.

Darüber hinaus ist der Weiterbetrieb der belgischen Reaktoren zur Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung in den betreffenden Regionen aus unserer Sicht nicht mehr notwendig. Die Einbindung Belgiens in den europäischen Stromverbund hat sich beträchtlich verbessert. Mit der Errichtung einer ca. 100 km langen 320 kV-Gleichstromverbindung vom Kreis Düren nach Belgien (die so genannte ALEGrO-Leitung), wurde hier ein wichtiger Beitrag geleistet. Darüber hinaus setzt sich das Land Nordrhein-Westfalen für die Errichtung einer weiteren grenzüberschreitenden Leitung ein.

Die Menschen in unseren Regionen werden durch den Betrieb veralteter Atomreaktoren einem permanenten Risiko ausgesetzt. Diese Reaktoren müssen sofort und endgültig stillgelegt werden, spätestens aber mit ihrem Laufzeitende vom Netz genommen werden.

Wir fordern Sie daher auf, die bereits erfolgte Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und 2 unverzüglich zu beenden. Jede andere Entscheidung würde die Sicherheit und das Leben von Millionen von Menschen in vollkommen inakzeptabler Art und Weise gefährden.

Mit freundlichen Grüßen“

Die Verwaltung schließt sich den Ausführungen der Stellungnahme an und empfiehlt, diese gemäß des Beschlussvorschlags und im Sinne eines deutlichen Signals gegen die Laufzeitverlängerung mit zu tragen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 09. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Art
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Hauptausschuss
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