Der Städteregionsausschuss nimmt die der Sitzungsvorlage 2021/0327 als Anlage beigefügte Anregung des Herrn Paul C. Sommerhoff, Aachen, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für den zuständigen Fachausschuss eine Vorlage zu erstellen.
Sachlage:
Mit E-Mail vom 12.05.2021 (Text s. Anlage) hat Herr Sommerhoff angeregt, den Klimanotstand auszurufen. Er nimmt Bezug auf die Entscheidung des Rates der Stadt Aachen vom 19.06.2019 zum gleichen Thema.
Rechtslage:
Gem. § 21 Abs. 1 KrO NRW hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und
Beschwerden in Angelegenheiten der StädteRegion Aachen an den Städteregionstag
zu wenden. Gem. § 21 Abs. 2 KrO NRW i.V.m. § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 i.d.F. der 4. Änderungssatzung vom 05.11.2020 hat der Städteregionstag die Zuständigkeit hinsichtlich „Anregungen und Beschwerden“auf den Städteregionsausschuss delegiert.
Im Anschluss an die Entscheidung über die Anregung ist gem. § 16 Abs. 6 der vorgenannten Hauptsatzung der Antragsteller über die Entscheidung zu informieren.
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine
In Vertretung:
gez.: Nolte
Anlage:
Anregung vom 12.05.2021
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses