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Digitalisierung in den Schulen;
hier: Digitalpakt und Medienentwicklungsplan


Letzte Beratung
Dienstag, 22. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8041

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt den vorgestellten Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung informiert stichpunktartig über den Sachstand zu den nachfolgenden Themen.

  1. Medienentwicklungsplan (Stand 05.05.2021)

Die geübte Praxis, mit den einzelnen Schulen „Jahresgespräche“ über die Nutzung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Medienentwicklungsplans, soll auch in 2021 erfolgen. Mit Blick auf die Corona-Pandemie werden diese Gespräche aller Voraussicht nach über eine Videokonferenz erfolgen. Im Vorfeld dazu wird den Schulen eine Liste der häufig angeschafften Hardware-Komponenten (z.B. Presenter, Desktop-Rechner, iPads, etc.) inkl. der zuletzt dafür aufgerufenen Preise zur Verfügung gestellt werden. Es besteht somit für die Schulen die Möglichkeit anhand dieser Liste die Anzahl der benötigten und finanzierbaren Geräte zu kalkulieren und ggf. eine Priorisierung vorzunehmen. Nach Abschluss der Gespräche können sodann die weiteren Schritte erfolgen.

  1. Internetanbindung der Schulen / „Weiße-Flecken-Programm“ (Stand: 19.05.2021)

a) Weiterführende Schulen: Die Breitbandanbindung via Lichtwellenleiter (LWL) der weiterführenden Schulen wird absehbar abgeschlossen werden. Sowohl am Gymnasium als auch der Europaschule und der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule wurde der „Hausanschluss“ bereits realisiert. Es gilt nun noch die „inhouse-Arbeiten“ zu realisieren, die durch NetAachen als Betreiber der Leitung übernommen werden sollen. Die Aufträge zur Versorgung der Leitung sind bereits an NetAachen erteilt, so dass die Schulen nach Beendigung aller Arbeiten über eine Gigabit-Verbindung (up- und download) verfügen werden.

b) Sonderfall „Standleitung zwischen den beiden Standorten der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule: In Absprache mit der NetAachen kann die Bandbreite der bestehenden Standleitung (5 Mbit/s) nach Abschluss der Arbeiten zur LWL-Anbindung an beiden Standorten (s. Ziffer 2a) erhöht werden. Die Verwaltung bereitet aktuell die Beauftragung dieser Bandbreitenerhöhung auf 100 Mbit/s vor. Die angedachte Zwischenlösung, die zumindest eine Erhöhung auf 10 Mbit/s übergangsweise ermöglich hätte, konnte nicht umgesetzt werden, da die Telekom die erforderliche Teilnehmeranschlussleitung nicht zur Verfügung gestellt hatte. Auf die Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport vom 23.03.2021 wird diesbezüglich verwiesen.

c) Grundschulen: Verwaltungsseitig wird derzeit, gemeinsam mit der Firma Micus, versucht, die an den Grundschulen zur Verfügung stehende Bandbreite über entsprechende Förderprogramme des Bundes und des Landes zu optimieren und auch hier eine LWL-Anbindung zu realisieren. Als Zwischenlösung ist angedacht, dass die bestehende Versorgung über die Telekom verbessert wird. Als Übergangslösung wird die Bandbreite der bisherigen Anschlüsse (Telekom@school) erhöht werden.

d) Sonderfall Regenbogenschule (ohne Standort Bierstraß): Die Regenbogenschule konnte bereits an das LWL-Netz angeschlossen werden. Die ursprüngliche Idee, an dieser Schule die Möglichkeit der Zusammenfassung von zwei reguläre Internetanschlüsse zu einem leistungsfähigeren (DSL-Bonding) zu testen, musste somit nicht weiter verfolgt werden.

  1. Digitalpakt (Stand 19.05.2021)

Schulseitig wurden bereits die zu erstellenden Technisch Pädagogischen Einsatzkonzepte (TPEKs) vorgelegt und durch das Fachbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch, Halle/Westf., evaluiert (Fördersäulen 2.2 und 2.3 des Digitalpakts). Parallel dazu gilt es, vor Stellung des konkreten Fördermittelantrages, die Kosten der IT-Infrastrukturentwicklung in den Schulen zu ermitteln (Fördersäule 2.1 des Digitalpakts). Die hierfür erforderlichen Gespräche wurden in der 19. KW abgeschlossen. Die Kostenermittlung für die IT-Infrastrukturentwicklung an den Schulen soll nach aktueller Planung durch das Fachbüro RKS-Konsult GmbH, Erkelenz, bis zu den Sommerferien abgeschlossen werden. Daran anschließend gilt es beide Kostenprognosen übereinander zu bringen und hieraus den Antrag auf Digitalpakt-Fördermittel zu entwickeln. Verwaltungsseitig wird dabei der Fördersäule „IT-Infrastruktur“ priorisiert werden, da nur hierauf eine adäquate technische Ausstattung aufgebaut werden kann.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Infrastrukturmaßnahmen in den Schulen sehr aufwendig sein können und hierfür Ingenieurleistungen eigekauft werden müssen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der Beschlusshöhe wird die Verwaltung Prioritäten setzen.

  1. Sonstige rderprogramme (Stand 19.05.2021)

a) rderprogramm zur digitalen Sofortausstattung (Endgeräte für Schüler*innen) Die Endgeräte für Schüler*innen sind bereits an die Schulen ausgeliefert und im Einsatz. Der Mittelabruf bei der Bezirksregierung ist erfolgt, so dass nunmehr noch der Verwendungsnachweis dort einzureichen ist. Wie von dort bereits mitgeteilt wurde, ist auch für die Geräte, die sich im laufenden Einsatz innerhalb der Schule befinden eine Nutzungsvereinbarung erforderlich. Für die Geräte, die in die konkrete Verleihe an eine*n Schüler*in gehen, war dies bereits bekannt und umgesetzt.

Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.09.2021 der Bezirksregierung vorliegen.

b) rderprogramm für dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte: Die Bestellung der dienstlichen Endgeräte für Lehrkräfte ist erfolgt. Seitens der RegioIT konnte zunächst noch keine konkrete Aussage zu einem faktischen Lieferzeitpunkt getroffen werden und die Lieferzeiten wurden daher zuletzt mit 8-10 Wochen r iPads und mit 3-5 Monaten bei Laptops benannt. Wider Erwarten sind nunmehr jedoch weit vor Ablauf der genannten Lieferfristen sowohl die iPads als auch die Laptops eingetroffen. Sie werden jetzt für Ausgabe vorbereitet. Parallel dazu ist der zwingend zu fertigende Leihvertrag noch abzustimmen. Hiernach kann die Abgabe an die Schulen/Lehrkräfte erfolgen.

Der Mittelverbrauch hat lt. Förderrichtlinie bis zum 31.07.2021 zu erfolgen. Der Mittelabruf bei der Bezirksregierung ist bereits veranlasst.

Auch hier hat der Verwendungsnachweis bis zum 30.09.2021 der Bezirksregierung vorzuliegen.

Weitere Einzelheiten zu den Förderprogrammen nnen den Vorlagen V/2020/298 bis V/2020/298-E04 entnommen werden.

Rechtliche Grundlagen:

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Anlage/n:

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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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