Besetzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung - Wahl sachkundiger
Einwohner*innen
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 23. Juni 2021 (öffentlich)
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23516
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und wählt als sachkundige Einwohner*innen in der 18. Wahlperiode in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung:
Für die Bezirksschülervertretung:
Herr Lukas Paschen
Vertretung: Herr Nils Maier
Erläuterungen:
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als weitere Mitglieder mit beratender Stimme volljährige Einwohner*innen angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Sachkundige Einwohner*innen müssen volljährig sein und in der Gemeinde (Stadtgebiet Aachen) wohnen. Sie sind berechtigt an allen Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung beratend teilzunehmen, sie sind aber nicht stimmberechtigt.
In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Aachen am 10.03.2021 sind für die Bezirksschülervertretung (BSV) Herr Linus Jonathan Momohdu Edward und als Vertretung Herr Lukas Paschen benannt worden (siehe Vorlage FB 45/0045/WP18).
Herr Linus Jonathan Momohdu Edward ist als Vertreter der BSV ausgeschieden. Für die Institution der BSV sind daher neue sachkundige Einwohner*innen in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu wählen.
Die BSV benennt Herrn Lukas Paschen sowie als dessen Stellvertreter Herrn Nils Maier.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
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Beratungsfolge
Mittwoch, 23. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Aachen
- Details
- Tagesordnung