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Bürgerfahrt 2021 in den Partnerkreis Riesengebirge


Letzte Beratung
Mittwoch, 23. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11105

Sachlage:

Seit 2012 bietet die StädteRegion Aachen jährlich eine Bürgerfahrt in den polnischen Partnerkreis Riesengebirge (bis 2020 Kreis Jelenia Góra).

Aufgrund der Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Ausbruch der weltweiten Corona Pandemie, sowie den Vorgaben zur Eindämmung von Covid-19, ist die Bürgerfahrt 2020 abgesagt worden.

Der Partnerschaftsbeirat hat die Verwaltung gebeten, unter Berücksichtigung der aktuellen Coronaschutzverordnung zu prüfen, ob die Durchführung der Bürgerfahrt in den Partnerkreis Riesengebirge mit Unterstützung eines regionalen Reiseunternehmens im Herbst umgesetzt werden kann (vgl. Vorlage 2021/0203).

Aktuell gilt Polen nicht mehr als Risikogebiet, sodass die polnische Regierung angesichts steigender Impf- und sinkender Infektionszahlen das Land schrittweise öffnet. Seit dem 08.05.2021 dürfen Hotels bei einer max. 50% Auslastung der Anlage wieder Touristen empfangen. Besuche von Kultureinrichtungen und Museen sind unter Berücksichtigung der Begrenzung der Teilnehmer und der Abstandsregelungen erlaubt.

Auch Busreisen innerhalb Deutschlands und nach Polen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden.

Der regionale Anbieter Euregio Tours, der die Bürgerfahrt 2019 umgesetzt hat, kann die Bürgerfahrt im Herbst 2021 unter Beachtung der aktuellen CoronaSchVO sowie den Vorgaben und Wünschen der Verwaltung für max. 25 Personen umsetzten. Zu berücksichtigen sind die aktuell geltenden Coronaregeln und Einreisebestimmungen im Ausland (wie z.B. negative COVID-19-Testergebnisse, Impfnachweise und Quarantänebestimmungen). Die Teilnehmendenakquise sowie die Anmeldemodalitäten erfolgen durch den Busreiseanbieter, wobei hier die Teilnehmenden über die Voraussetzungen der Reisebuchung und Leistungsinhalte der Bürgerfahrt genau informiert werden sollen.

Qualität und Charakter der Fahrt sollen beibehalten werden. Es soll weiterhin eine „rgerfahrt“ mit dem Fokus auf rgerkontakt sowie Partnerschaftspflege bleiben. Die zu erbringenden Leistungen sowohl des Reiseunternehmers als auch der StädteRegion Aachen sollten im Rahmen einer Verhandlungsvergabe festgelegt werden. Bei der Programmgestaltung wird die StädteRegion Aachen weiterhin unterstützend tätig sein und die Pressearbeit übernehmen. Darüber hinaus übernimmt die StädteRegion Aachen die Eintrittskosten der Besichtigungspunkte sowie die Kosten der Reiseleitung vor Ort i.H. v. ca. 1.500,- €.

Rechtslage:

Die Städtepartnerschaftsarbeit mit dem Kreis Riesengebirge ist eine freiwillige Aufgabe der Städteregion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt der StädteRegion Aachen stehen im Produkt 15.01.01 "Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung", Teilprodukt "Europa" bei dem Sachkonto 549906 "Aufwendungen Partnerschaftspflege" Haushaltsmittel i. H. v. insgesamt 25.000,- € zur Verfügung. Aus diesem Ansatz wird jedes Jahr ein Anteil der StädteRegion Aachen i. H. v. 1.500,- € bestritten. Im Übrigen erfolgt die finanzielle Abwicklung der Bürgerfahrt über den regionalen Reiseanbieter.

Im Auftrag:

gez.:Terodde

 

 


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Beratungsfolge

Mittwoch, 23. Juni 2021Sitzung des Partnerschaftsbeirates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Partnerschaftsbeirat
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