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Katastrophenschutz - Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in der
StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11153

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt die Einrichtung einer Projektgruppe „Neuausrichtung des Katastrophenschutzes“ bestehend aus Projektleitung, Sachbearbeitung und Kreisbrandmeister.
  2. Er nimmt den sich daraus ergebenden Personalmehrbedarf im Umfang von zwei Stellen zur Kenntnis.
  3. Er stimmt den sich daraus ergebenden Personalaufwendungen in Höhe von rund 127.000,00 €r das Jahr 2022 sowie ab 2023 in Höhe von rund 217.000,00 €hrlich zu.
  4. Er beauftragt die Verwaltung, diese beiden Stellen im Stellenplan 2022 zusätzlich zu berücksichtigen.

 

 

Sachlage:

Die Ereignisse der letzten Jahre, insbesondere aber die weltweite Corona-Lage, die Gefahrenabwehrplanung rund um die Reaktoren Tihange und Doel sowie aktuell die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben auf allen Verwaltungsebenen - Bund, Länder, Kreise und Kommunen dazu geführt, über die bisherigen Vorkehrungen im Bereich des Katastrophenschutzes neu nachzudenken.

Insbesondere die Themen

- Kompetenzen und Strukturen

- Informationswege

- Technische und personelle Ausstattung

- Bevorratung

- Warnung der Bevölkerung

- Hochwasserrisikomanagement

- Zusammenarbeit und Errichtung von Projektgruppen, insbesondere mit Lehrstühlen von RWTH und FH Aachen

stehen im Fokus der Betrachtung und Evaluierung. Veränderungen und Weiterentwicklungen sind zu erwarten.

Auch in der StädteRegion Aachen gibt es eine Reihe von Erkenntnissen, die es gilt, in Vorschläge zu konkreten Maßnahmen umzusetzen. So ist unter anderem bereits seit einiger Zeit die Schaffung eines modernen Bevölkerungsschutzzentrums im Gespräch. Hier sollen z.B. Katastrophenschutzeinheiten untergebracht werden, Schulungsräume geschaffen werden. Dieser Aspekt ist auch ein Ergebnis der Arbeitsgruppe „rderung des Ehrenamtes“.

Insbesondere die Unterbringung sowie die technische Ausstattung der Einsatzleitung in Simmerath (ehemaliger Schutzraum) ist für länger andauernde Lagen nicht geeignet. Die Räume bieten kein Tageslicht, die Kommunikationstechnik und die Lagedarstellungsmöglichkeiten entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik.

Weiterhin ist derzeit festzustellen, dass die technische Ausstattung für Großschadenereignisse oder Katastrophen im städteregionalen Bevölkerungsschutz einer Überarbeitung bedarf. Watfähige Fahrzeuge, aber auch spezielles Gerät zur Bekämpfung von großen Schadenereignissen wie Vegetationsbränden sind hierbei erste Ansatz-punkte, um objektiv vorhandene Defizite beispielsweise zügig abzuschalten.

Bei den Überlegungen zur künftigen Ausgestaltung des Katastrophenschutzes sind auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen zu berücksichtigen. Hier liegen zwar erste Ergebnisse einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vor, die aber der weiteren Ausgestaltung und Überprüfung bedürfen.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Bevölkerungsschutz, aktuell hierbei insbesondere der Katastrophenschutz, einer vollständigen Überarbeitung und objektiven Betrachtung im Schulterschluss mit den Kommunen bedarf, um die StädteRegion Aachen auch in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr für die Einwohner_innen für die nächsten Jahrzehnte gut auszurichten.

Eine adäquate Bearbeitung dieser umfangreichen Themen ist zeitnah im zuständigen Fachamt mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten. Diese Feststellung erfolgt auch vor dem Hintergrund des erheblichen administrativen Aufwandes im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe (Berichtswesen, Bearbeitung von Rechnungen, Fahrtkostenanträgen, Verdienstausfällen etc.) sowie den noch daraus resultierenden weiterlaufenden Aufgaben (z.B. Hilfsgüterverteilung).

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des Fachamtes für 2021 und 2022 liegt in der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes.

Um losgelöst von diesen Aufgaben und den alltäglich anfallenden Routinearbeiten zeitnah ein qualitativ hochwertiges Konzept für die „Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in der StädteRegion Aachen“ zu erstellen, soll eine Projektgruppe eingerichtet werden. Diese soll organisatorisch unmittelbar beim Städteregionsrat angesiedelt werden. Die Mitglieder des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz sollen eng in die Erarbeitung des Konzeptes eingebunden werden.

Rechtslage:

Die Kreise und kreisfreien Städte haben nach den Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung zu unterhalten. Sie treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung und Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr (vgl. § 4 Abs. 1 und 2 BHKG).

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die personelle Besetzung soll für die Leitungsfunktion durch die vorgezogene Stellenausschreibung der Amtsleiter_innenstelle des Fachamtes erfolgen. Die derzeitige Stelleninhaberin beginnt mit Wirkung zum 01.01.2024 die Freistellungsphase der genehmigten Altersteilzeit. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war die Nachbesetzung vorgesehen, die nun früher erfolgen soll, um die Projektleitung sicher zu stellen.

Der Kreisbrandmeister (KBM) soll die Projektgruppe unter Beibehaltung seiner Aufgaben als KBM mit seinen Fach- und Strukturkenntnissen unterstützen.

Zur Sicherstellung der erforderlichen Fachkenntnisse im Bereich Katastrophenschutz soll ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin zusätzlich eingestellt werden. Dieser/diese soll über einschlägiges Fachwissen aus dem Katastrophenschutz sowie umfassende Einsatzerfahrung verfügen. Die Einstellungen sind nach Genehmigung des Stellenplanes 2022 vorzusehen. Die Projektlaufzeit soll auf ein Jahr begrenzt werden. Im Anschluss soll die Projektgruppe in die Linienorganisation des Fachamtes zurückgeführt werden.

Die beiden Stellen sind nicht Bestandteil der Vorlage zum Personalbewirtschaftungskonzept 2022-2027 (Vorlage 2021/0356), da sich unmittelbar aus der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 dringender Handlungsbedarf in diesem Bereich ergibt.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

In 2022 fallen voraussichtlich ab Juni 82.000,00 €, ab 2023 jährlich rund 140.000,00 € als Personalmehrkosten für die Leitungsfunktion an. Ab 2026 entfallen dann die Kosten der derzeitigen Amtsleiterin A 38. In 2022 belaufen sich die Kosten der zusätzlichen Stelle der Fachkraft Katastrophenschutz ebenfalls voraussichtlich ab Juni auf rund 45.000,00 €, ab 2023 auf jährlich rund 77.000,00 €.

Diese Kosten sind in den bisher vorgelegten Personalmehrbedarfen für 2022 (vgl. SV 2021/0356) noch nicht enthalten und müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Im Auftrag

gez.: Jansen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 01. September 2021Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Tagesordnung