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Fortschreibung des Ausbau- und Instandsetzungsprogramms; Antrag der SPD-
Städteregionstagsfraktion vom
[15.04.2021](si010.asp?YY=2021&MM=04&DD=15 "Sitzungskalender 04/2021 anzeigen"
), Änderungsantrag vom [30.04.2021](si010.asp?YY=2021&MM=04&DD=30
"Sitzungskalender 04/2021 anzeigen" ) sowie Ergänzungsantrag der CDU-/GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [17.05.2021](si010.asp?YY=2021&MM=05&DD=17
"Sitzungskalender 05/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. September 2021 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11166

A) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:

Der Städteregionsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine umfassende Bestandsaufnahme der Kreisstraßen, Radverkehrsanlagen sowie Brücken und Bauwerke an Kreisstraßen der StädteRegion vorzunehmen, um auf Basis derer eine Weiterentwicklung sowie Fort- schreibung des Ausbau- und Instandsetzungsprogramms einzuleiten.

B) Ergänzungsantrag der Sdteregionstagsfraktionen von CDU und GRÜNEN vom 17.05.2021:

Der Städteregionsausschuss bittet die Verwaltung wird gebeten, einen neuen Radverkehrsplan für die Städteregion zu erstellen auf Basis neuer Richtlinien und aktueller Anforderungen gemäß dem „Nationalen Radverkehrsplan 3.0“.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 15.04.2021 beantragt die SPD-Städteregionstagsfraktion, den Punkt “Fortschreibung des Ausbau- und Instandsetzungsprogramms“ in die Tagesordnung des Bauausschusses sowie des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 19.05.2021 bzw. 27.05.2021 aufzunehmen sowie den dargestellten Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen.

Gemäß Absprache mit den Ausschussvorsitzenden Herrn Schmitz (Bauausschuss) und Herrn Dr. Griese (Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität) sowie des Abstimmungsergebnisses im Bauausschuss vom 19.05.2021 und im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität vom 27.05.2021 wird der Sachverhalt zuständigkeitshalber zur alleinigen Vorberatung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität am 02.09.2021 verwiesen.

Ergänzend beantragen die Städteregionsfraktionen von CDU und GRÜNEN, dass die Verwaltung einen neuen Radverkehrsplan für die StädteRegion auf Basis neuer Richtlinien und aktueller Anforderungen gemäß dem „Nationalen Radverkehrsplan 3.0“ erstellt (Anlage 2).

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

Das aktuell gültige Ausbau-und Instandsetzungsprogramm wurde im Jahr 2014 veröffentlicht und für eine Laufzeit von 10 Jahren konzipiert (SV 2014/0297).

Es ist in Abhängigkeit von unterschiedlichen Priorisierungen der umzusetzenden Baumaßnahmen aufgeteilt in zwei Fünfjahres-Horizonte. Bei der Zuordnung der Bauprojekte in die jeweilige Priorität wurde besonderes Augenmerk auf die Instandsetzung bzw. den Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken gerichtet. Diese wurden der Priorität 1 zugeordnet. Weitere Projekte wie Straßen-, Radverkehrs- sowie Entwässerungsmaßnahmen wurden nach vorheriger Abwägung der Dringlichkeit auf die beiden Prioritäten 1 und 2 verteilt.

Darüber hinaus wurden „Zukunftsvisionen“ entwickelt, die der Priorität 3 zugeordnet wurden, welche sich an die Zeit nach dem Jahr 2023 anschließt.

Ferner gab es Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung unvorhersehbar waren wie beispielsweise aktuell im Rahmen der Beseitigung von Hochwasserschäden.

Eine Aufstellung über den derzeitigen Arbeitsstand befindet sich in der Anlage 3.

Der Systematik des bestehenden AIP folgend ist angedacht, die Fortschreibung des Programms in ähnlicher Struktur zu gestalten und weiterzuentwickeln. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb zielführend, weil noch nicht alle Maßnahmen des aktuellen AIPs umgesetzt sind.

Hierüber hinaus dient das AIP in der vorliegenden Form, auch unabhängig von den baulich umzusetzenden Maßnahmen, als eine Art Katalog und gibt einen sehr guten Überblick über das gesamte Kreisstraßennetz in Baulast der StädteRegion Aachen.

Bei der Neuauflage des AIP sollen auch aktuell in der Aufstellung befindliche Konzepte wie das „städteregionale Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr“, die „Machbarkeitsstudie Regio-Tram“ und „Zukunftsfähige Mobilität für den Südraum“ Berücksichtigung finden, wobei die Verbesserungen für die Radverkehrsinfrastruktur (bezugnehmend auf den o. g. Ergänzungsantrag der CDU-/GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 17.05.2021) aus Sicht der Verwaltung hierüber hinaus einen so hohen Stellenwert haben, dass diese gesondert in der Vorlage 2021/0269-E1 Bericht zum Planungs- und Entwicklungsstand eines städteregionalen Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr“ (zur heutigen Sitzung) behandelt werden, die hierbei auch einen Bogen zum „Nationalen Radverkehrsplan 3.0“ schlägt.

Des Weiteren sollen die zu erwartenden Veränderungen im Bereich des ÖPNV (z.B. Verweis auf die „Vision 2027“ der ASEAG sowie das Konzept zur Stärkung des ÖPNV im AVV-Gebiet des Aachener Verkehrsverbunds) und sich daraus ergebende geänderte Anforderungen an die Infrastruktur Einfluss auf die Gestaltung nehmen.

Nur wenn die zuvor genannten Konzepte und Studien abgeschlossen und damit die Rahmenbedingungen für eine zukunftsgerichtete Mobilitätswende gegeben sind, kann das Ausbau- und Instandsetzungsprogramm der StädteRegion Aachen zielführend überarbeitet und ergänzt werden.

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass das aktuell gültige Ausbau- und Instandsetzungsprogramm noch eine Gültigkeit bis Ende 2023 hat, wird eine Überarbeitung zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Mit den vorbereitenden Arbeiten zur Fortschreibung des AIP soll im Jahr 2023 begonnen werden.

Rechtslage:

Nach § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist die StädteRegion Aachen als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen für Fahrbahn und Radwege unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig. Dies schließt auch eine umweltgerechte Ableitung und Entsorgung der anfallenden Straßenwässer mit ein.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Mittel zur Aktualisierung des Ausbau- und Instandsetzungsprogramms sind im Haushalt 2021 nicht eingeplant.

Ökologische Auswirkungen:

Gut ausgebaute und instandgehaltene Infrastrukturen, insbesondere Radwege, können einen großen Beitrag zur Mobilitätswende innerhalb der StädteRegion Aachen leisten.

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

Anlagen:

Fraktionsantrag SPD vom 15.04.2021 sowie Änderungsantrag vom 30.04.2021 (Anlage 1)

Ergänzungsantrag CDU und GRÜNE vom 17.05.2021 (Anlage 2)

AIP 2014 Auswertung Maßnahmenliste (Anlage 3)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 02. September 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung