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Schulentwicklungsplanung - Fortschreibung des SEP für die Schuljahre 2020/2021
bis 2025/2026;
hier: Handlungsaufträge


Letzte Beratung
Dienstag, 21. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 40 Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6974

Darstellung der Sachlage:

In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur am 10.06.2021 bzw. in der Sitzung des Rates der Stadt am 22.06.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die sich aus der in den gleichen Sitzungen beschlossenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ergebenden schulorganisatorischen Maßnahmen vorzubereiten.

Die Verwaltung hat in einem verwaltungsinternen Workshop - unter Beteiligung von relevanten Ämtern - Lösungsvorschläge erarbeitet. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des SEP berücksichtigt.

In der heutigen Sitzung werden in einem ersten Schritt die Verwaltungsvorschläge für den Primarbereich vorgestellt:

Ausgangslage Grundschulen

Bedarfe

Schuljahr 2023/2024 = 514 SuS = 22 Züge

Bestand heute: Schuljahr 2021/2022 = 466 SuS = 18 Züge (analog KFR 23 SuS = 20 Zügen)

Schuljahr 2024/2025 = 515 SuS = 22 Züge

In diesen beiden Schuljahren werden je 4 zusätzliche Eingangsklassen benötigt. Das bedeutet faktisch, dass mit den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 je Schuljahr zwei Klassenräume zusätzlich für die Dauer von jeweils vier Jahren erforderlich sind.

Darüber hinaus sind zwei von diesen vier Zügen - auch beginnend mit dem Schuljahr 2023/2024 auf Dauer vorzuhalten.

Ab dem Schuljahr 2025/2026 reduziert sich die Zügigkeit von 22 auf 20 Züge (453 SuS = 20 Züge)

Notwendige Maßnahmen

Interimslösung:

Die zeitlich befristeten zwei zusätzlichen Eingangsklassen benötigen jeweils einen Klassenraum über die Zeit von vier Jahren. Hierbei wird davon ausgegangen, dass diese über Mehrklassen in den betreffenden Schuljahren realisiert werden können.

Hier schlägt die Verwaltung für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 die Einrichtung von je zwei Mehrklassen pro Schuljahr an der GGS Alsdorf-Schaufenberg vor.

Grundlage für die vorgeschlagene Interimslösung ist u.a. die faktische Möglichkeit, Klassenräume in Bestandsgebäuden für die Mehrklassen zu nutzen.

Hier kommt aufgrund der räumlichen Gegebenheiten aus der Sicht der Verwaltung nur die GGS Alsdorf-Schaufenberg in Frage.

Dauerlösung:

Schaffung von zwei Zügen als Erweiterungsbau an der GGS Alsdorf-Kellersberg/Ost.

Bei dem angestrebten zweizügigen Erweiterungsbau (Dauerlösung) am Standort der GGS Alsdorf-Kellersberg/Ost wurden die Vor- und Nachteile der örtlichen Gegebenheiten aller Grundschulen in der Stadt Alsdorf berücksichtigt. An keinem anderen bestehenden Grundschulstandort im Schulplanungsbereich A/B lässt sich ein solches Bauprojekt umsetzen.

hrend der Bauphase - bis zur Fertigstellung des zweizügigen Erweiterungsbaus sind die SuS an einem anderen Standort zu beschulen. Hier bietet sich das Gebäude in der Marienstraße 23 an. Die hier erforderlichen Mittel zur Herrichtung des Gebäudes und zur Durchführung eines notwendigen Schülerspezialverkehres sind noch zu ermitteln.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass der größte Bedarf ausgelöst durch den Beschulungsgewinn in der Gesamtstadt im Schulplanungsbereich A/B besteht.

Die Verwaltung hat bei ihren Überlegungen auch andere Lösungsansätze in Betracht gezogen und u.a. die Errichtung einer neuen vierzügigen Grundschule diskutiert. Sie ist hierbei zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht die o.g. Vorschläge zielführend sind.

So würde beispielsweise ein Neubau einschl. Turnhalle mit ca. 27 Mio. € zu kalkulieren sein. Die Notwendigkeit zum Bau der hier einbezogenen Turnhalle (ca. 5 bis 6 Mio. €) würde bei einem Erweiterungsbau am Standort Pommernstraße entfallen.

Da aber aufgrund der Erkenntnisse der SEP davon auszugehen ist, dass der Bedarf ab 2025/2026 wieder rückläufig ist, hätte eine solche auf Dauer angelegte Lösung zur Folge, dass ab den bedarfsreduzierten Schuljahren ggfls. ein Schulstandort geschlossen werden müsste.

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 79 Schulgesetz NRW (SchulG) „Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgebäude“ sind Schultger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lernmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Die „Schulentwicklungsplanung“ ergibt sich aus den Bestimmungen zu § 80 SchuG, die „Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen, Mehrklassenbildung“ aus § 81 SchulG.

.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für einen zweizügigen Erweiterungsbau an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Alsdorf-Kellersberg/Ost vis-à-vis vom Bestandsgebäude zu schaffen und die Maßnahmen umzusetzen.

r die Dauer der Bauphase sind die Voraussetzungen zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler (SuS) am Standort Marienstraße (einschließlich Schülerspezialverkehr) zu schaffen.

Darüber hinaus sind zur Überbrückung von Bedarfsspitzen in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 an der GGS Alsdorf-Schaufenberg je zwei Mehrklassen zu schaffen.

Die hierfür erforderlichen Mittel werden durch die Verwaltung bis zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 ff. ermittelt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die notwendigen Genehmigungen hinsichtlich der Änderung der Zügigkeit der GGS Alsdorf-Kellersberg/Ost von zwei auf vier Zügen sowie die Einrichtung von Mehrklassen an der GGS Alsdorf-Schaufenberg sind bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind von der Verwaltung noch zu ermitteln.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch einen bedarfsgerechten Ausbau von Schulplätzen wird dem Leitbild der Stadt Alsdorf Rechnung getragen.

 

 

Anlage/n:

Gez. Sonders

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Gez. Hafers

Gez. Schmidt

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Marienstraße
  • Pommernstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 21. September 2021Rat/WP 18/58. 5. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Donnerstag, 02. September 2021ASSK/WP 18/30. 3. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
Details
Tagesordnung