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Klimaneutralität in den Beteiligungen der Städteregion bis 2030;
- Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [24.06.2021](si010.asp?YY=2021&MM=06&DD=24
"Sitzungskalender 06/2021 anzeigen" ) -


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11113

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

 

Der Städteregionstag trifft aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

 

1.Die StädteRegion Aachen setzt sich in den Institutionen und Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, dafür ein, dass diese bis 2030 Klimaneutralität erreichen.

 

2.Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Vertreterinnen und Vertreter der StädteRegion in den Gremien dieser Institutionen und Unternehmen darauf hinwirken, dass im Jahr 2022 Konzepte zur Klimaneutralität vorgelegt werden.

 

3.Über die erstellten Konzepte und deren Umsetzungsplanung sollen die betreffenden Institutionen und Unternehmen der StädteRegion zeitnah nach Erstellung berichten.

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 24.06.2021 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, die im Betreff genannte Angelegenheit auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 02.09.2021 aufzunehmen. Weiterhin werden eine Beratung und Entscheidung der Angelegenheit in den Sitzungen des Städteregionsausschusses am 23.09.2021 sowie des Städteregionstags am 29.09.2021 beantragt (s. Anlage 1 zu SV-Nr. 2021/0368).

 

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

 

An folgenden Beteiligungsunternehmen ist die StädteRegion Aachen mit Mehrheit (≥ 50 %) beteiligt:

 

- Rhein Maas-Klinikum GmbH (50,00 %),

- WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft StädteRegion Aachen mbH (51,36 %),

- enwor – energie und wasser vor Ort GmbH (52,52 %),

- KuK - Kunst und Kulturzentrum Betriebsgesellschaft der StädteRegion Aachen GmbH (60 %),

- GWG - Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der StädteRegion Aachen GmbH (78,17 %),

- Grenzlandtheater Aachen der StädteRegion Aachen GmbH (100 %),

- Sprungbrett Beschäftigungsinitiative für die StädteRegion Aachen GmbH (100 %),

- Parkplatz Marienhöhe GmbH (100 %) und

- SBZ – Senioren- und Betreuungszentrum (100 %).

 

Diese Beteiligungsgesellschaften sowie die weiteren Unternehmen und Zweckverbände, an denen die StädteRegion Aachen als Gesellschafterin in geringerem Umfang beteiligt ist, sind in der Anlage 2 zu SV-Nr. 2021/0368 dargestellt.

 

Eine Hinwirkung auf die im Beschlussvorschlag genannten Zielsetzungen ist im Rahmen der bestehenden Anteilsverhältnisse möglich. Die Verwaltung wird nach erfolgter Entscheidung durch den Städteregionstag am 29.09.2021 alle Beteiligungsunternehmen über die Beschlussfassung informieren. Ergänzend wird die StädteRegion als Gesellschafterin gemeinsam mit den Vertretungen über die jeweiligen Gesellschaftsgremien im Rahmen der Mandatsbetreuung die Konzepterstellung und -umsetzung unterstützen.

 

Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang informieren.

 

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Gem. § 113 GO NRW haben die Vertretungen der StädteRegion Aachen in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften, an denen diese unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der StädteRegion zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Städteregionstags und seiner Ausschüsse gebunden. Gem. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW kann der Städteregionstag außerdem den gewählten Mitgliedern eines fakultativen Aufsichtsrats Weisungen erteilen.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Die für die Erreichung einer Klimaneutralität erforderlichen Veränderungsprozesse führen unter Umständen zu Veränderungen in den unternehmensinternen Preisgefügen und Rechnungsergebnissen. Eine Auswirkung auf den städteregionalen Haushalt ist damit ggf. mittelbar über die Ergebnispartizipation gegeben. Eine valide Schätzung der Auswirkungen wird erst nach Vorlage konkreter Konzepte und Umsetzungsplanungen möglich sein.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Das Streben von Klimaneutralität in den Beteiligungen der StädteRegion bis 2030 leistet einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen StädteRegion.

 

Im Auftrag:

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

Anlage:

Antrag der CDU–Städteregionstagsfraktion und GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 24.06.2021 (Anlage 1)

Übersicht weitere Beteiligungen der StädteRegion Aachen (Anlage 2)

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 02. September 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung