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Politische Investitionssteuerung; hier: Ratsantrag Nr. 147/18 der SPD-Fraktion
vom 01.06.2021


Letzte Beratung
Dienstag, 21. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Dezernat II
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23980

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:

Im genehmigten Haushaltsplan 2021 der Stadt Aachen sind Investitionsauszahlungen in Höhe von

119.597.600 Euro etatisiert. Es ist davon auszugehen, dass sich das geplante Investitionsvolumen

basierend auf den getroffenen Beschlüssen und den Anmeldungen der Fachbereiche für die

Haushaltsplanung 2022 ff. weiter erhöhen wird.

Gleichzeitig warten noch diverse Investitionsmaßnahmen aus Vorjahren auf Umsetzung und

entsprechende haushalterische Abwicklung. Die Höhe der Ermächtigungsübertragungen im investiven

Bereich von 2019 nach 2020 lag bei rund 168,3 Mio. Euro. Von 2020 nach 2021 wurden - Stand:

25.08.2021 - investive Mittel in Höhe von rund 151,3 Mio. Euro übertragen. Eine Übersicht der

Maßnahmen, deren Übertragung den Wert von 150.000 Euro überschreitet, wird den Mitglieder*innen

des Finanzausschusses und des Rats gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von

Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 24.01.2018 in den Sitzungen am

21.09.2021 (Finanzausschuss) bzw. 06.10.2021 (Rat) vorgelegt.

Darüber hinaus befinden sich noch diverse Maßnahmen auf der sog. § 13-Liste. Diese konnten

aufgrund der fehlenden Planungstiefe nach HAOI zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans

2021 noch nicht rechtskräftig in diesen aufgenommen werden. Der Saldo dieser Maßnahmen ab dem

Jahr 2022 beläuft sich auf rund 194,6 Mio. Euro (Vgl. Haushaltsplan der Stadt Aachen 2021, Kap. 7.5

„Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen

Maßnahmen“).

Die Kombination aus Investitionen aus der laufenden Bewirtschaftung, der „Bugwelle“ aus

Ermächtigungsübertragungen sowie der § 13-Liste wirft die Frage auf, ob die Stadt Aachen überhaupt

in der Lage ist, alle Investitionsmaßnahmen noch realistischerweise umzusetzen, insbesondere wenn

man sich die Umsetzungen der vergangenen Jahre vor Augen hält. So konnten in den Jahren 2017

bis 2020 Investitionsauszahlungen in folgender Höhe geleistet werden:

  • 2017: 72,8 Mio. Euro
  • 2018: 57,4 Mio. Euro
  • 2019: 77,0 Mio. Euro
  • 2020: 73,0 Mio. Euro

Des Weiteren ist zu befürchten, dass die in den Haushaltsplänen vergangener Jahre hinterlegten

Ansätze aufgrund steigender Preise, zum Beispiel wegen Baupreisindizes, erschwerten

Vergabebedingungen/Auftragsvergaben etc., insbesondere bei Baumaßnahmen, in den meisten

Fällen nicht mehr der Realität entsprechen. Berücksichtigung finden sollte auch, dass

Investitionsmaßnahmen stets konsumtive Folgekosten haben, vornehmlich aufgrund des

erforderlichen Abschreibungsaufwands.

Das Delta zwischen Plan und Ist aufgrund offensichtlicher Limitierungen hinsichtlich der

Umsetzungsfähigkeit sowie die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen machen eine

Priorisierung der Investitionsvorhaben aus Sicht der Finanzverwaltung unumgänglich. Hierfür

sprechen auch rechtliche Gründe: § 86 GO NRW regelt, dass die Kreditermächtigung nur bis zum

Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt. Dies hat zur Folge, dass

Investitionsmaßnahmen grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach ihrer Einplanung neu in den

Haushaltsplan der Stadt Aachen aufzunehmen sind und somit wiederum die Nettoneuverschuldung

belasten.

Dem Antrag der SPD-Fraktion zur Folge soll für beschlossene Investitionen in den jeweils zuständigen

Fachausschüssen eine Beschlusskontrolle als wiederkehrender Punkt auf der Tagesordnung

eingeführt werden. Halbjährlich soll darüber hinaus im bündelnden Finanzausschuss ein

Sachstandsbericht über die Investitionsmaßnahmen des laufenden Haushaltsjahres erfolgen, in dem

beispielsweise über den Stand der Anordnungen, Mittelbindungen usw. informiert wird. Ziel des

Antrags ist insbesondere, auf Basis der vorgestellten Informationen im Finanzausschuss sowie den

jeweils zuständigen Fachausschüssen, dass nur noch Maßnahmen fortzuschreiben sind, bei denen es zu einer politischen Beratung gekommen ist. Dabei wird eine Strategie für die Umsetzung im Sinne

einer Zeit-Maßnahmen-Planung vorausgesetzt.

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Erläuterung wird beabsichtigt im Finanzausschuss zukünftig

regelmäßig - mindestens aber zwei mal im Jahr - einen kurzen Sachstandsbericht über den Stand

aller Investitionsmaßnahmen zu geben.

Im ersten Schritt erfolgt dies in einer tabellarischen Übersicht, in der alle Investitionsmaßnahmen der

Stadt Aachen mit Angabe des jeweiligen Haushaltsansatzes, der Mitteln aus

Ermächtigungsübertragungen sowie der bereits zu diesem Zeitpunkt angeordneten und gebundenen

Mitteln abgebildet werden. Dies ermöglicht bereits einen ersten umfassenden Stand des aktuellen

Investitionsumsetzungsstandes.

In einer weiteren tabellarischen Übersicht wird dargestellt, ob die Mittel der

Ermächtigungsübertragungen allein aus dem Ansatz des Vorjahres oder auch aus weiter vorliegenden

Jahren resultieren. Für ausgewählte größere Maßnahmen wird darüber hinaus dargestellt, in welchem

Jahr die Maßnahme ursprünglich eingeplant wurde.

Weitergehend ist - mit Etablierung der dafür auch zwingend notwendigen zusätzlichen

Personalressourcen - diese Datengrundlage auch mit zusätzlichen Informationen wie dem aktuellen

Stand der Umsetzung/Planung, dem geplanten Umsetzungsstand zum Jahresende sowie etwaiger

bisheriger Hemmnisse/Verzögerungen zu versehen. Beispielhaft werden hierzu in einem ersten Schritt

für einige größere Investitionsmaßnahmen die Informationen exemplarisch dargestellt. Hierbei handelt

es sich lediglich - sowohl bzgl. der Darstellung als auch der Informationsangabe - um einen Entwurf,

der mit zunehmender Zeit und mit bereits erwähnter Besetzung der Stellen im Investitionscontrolling

zunehmend geschärft wird. Des Weiteren sollen perspektivisch entsprechende Angaben auch für die

durch das Gebäudemanagement durchgeführten Maßnahmen in das Berichtwesen integriert werden.

Jede Übersicht bzw. Darstellung könnte zudem den jeweiligen Fachausschüssen/-verwaltungen für

die dort zugeordneten Produkte (in allen Übersichten wird der zuständige Fachausschuss abgebildet)

zur Verfügung gestellt werden, von wo aus eine eigenständige und von der jeweiligen Fachverwaltung

noch detailliertere inhaltlich verantwortete Berichterstattung über die jeweiligen

Investitionsmaßnahmen erfolgen könnte.

Natürlich wäre zur Vervollständigung die Einführung der vorgeschlagenen Beschlusskontrolle in den

Fachgremien der Stadt im Übrigen eine unterstützende Maßnahme, die seitens der Finanzverwaltung

zu begrüßen wäre. Die Entscheidung über die Übertragung einer Maßnahme sollte sich aus Sicht der

Verwaltung jedoch nach wie vor vordergründig nach haushaltsrechtlichen Faktoren ergeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage:

Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 01.06.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 21. September 2021Sitzung des Finanzausschusses

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Kenntnisnahme
Ausschuß
Finanzausschuss
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Tagesordnung

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