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Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, DigitalPakt Schule NRW und
Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetze (KInvFG I) 1. Tranche und
(KInvFG II) 2.Tranche;
Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der
Förderprogramme


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11189

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der in den Anlagen 1, 2, 3 und 4 zur Sitzungsvorlage 2021/0437 aufgeführten Maßnahmen zu den Förderprogrammen DigitalPakt Schule 2020 NRW, NRW.Bank.Gute Schule 2020, KInvFG I und II.

  1. Er stellt fest, dass aufgrund des hohen Bedarfs für eigene Einrichtungen und für Maßnahmen in eigenen Aufgabenbereichen eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte nur dann in Betracht kommt, wenn die Fördermittel für städteregionale Maßnahmen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden sollten.

  1. Er stellt fest, dass das derzeit geplante Maßnahmenfördervolumen in Höhe von gesamt 38,280 Mio. € eine Mehrung in Höhe von 2,688 Mio. € gegenüber der Vorlage 2020/0541 aufweist und gesamt ca. 4,257 Mio. € oberhalb des zur Verfügung stehenden Fördermittelvolumens liegt.

Sachlage:

Es wird zunächst auf die folgenden Sitzungsvorlagen verwiesen:

2017/0070-E2rderprogramm NRW.Bank.Gute Schule 2020

2017/0072-E1Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförderpro-

gramms; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen

2017/0489Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG); Umsetzung der 2. Tranche

2018/0151 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG); 1. + 2. Tranche

2018/0520 Beschlüsse zu NRW.Bank.Gute Schule 2020 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2019

  • 2019/0293-E1rderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
  • 2019/0509rderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
  • 2020/0146rderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
  • 2020/0449rderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digital Pakt Schule NRW und Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetze (KInvFG I) 1. Tranche und (KInvFG II) 2.Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
  • 2020/0541rderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digital Pakt Schule NRW und Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetze (KInvFG I) 1. Tranche und (KInvFG II) 2.Tranche;
    Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme

Das zur Verfügung stehende Fördervolumen der vier Förderprogramme beträgt unverändert gesamt 31,90 Mio. € exklusive des zu tragenden Eigenanteils in Höhe von 2,13 Mio. € bzw. 34,023 Mio. € inkl. des Eigenanteils.

Der nachfolgenden Tabelle ist die Aufteilung zu entnehmen:

Geplante Mittelaufteilung der Förderprogramme

Stand: 17.08.2021

in Mio. €

zur Verfügung stehendes Fördervolumen inkl. Eigenanteil

davon für Digitalisierungs-maßnahmen

davon für Baumaßnahmen

derzeitiges (geplantes) Maßnahmen-Fördervolumen

Überdeckung bzw. Unterdeckung (-)

DigitalPakt Schule NRW

7,27

9,16

0

9,16

1,89

Veränderung zur Vorlage 2020/0541

1,89

1,89

Gute Schule 2020

12,768

3,862

9,219

13,080

0,312

Veränderung zur Vorlage 2020/0541

0,321

-0,299

0,022

KInvFG II

8,366

1,924

7,863

9,787

1,421

Veränderung zur Vorlage 2020/0541

0,455

0,337

0,792

KInvFG I

5,619

0

6,252

6,252

0,633

Veränderung zur Vorlage 2020/0541

0

-0,017

-0,017

gesamt

34,023

14,945

23,334

38,280

Veränderung zur Vorlage 2020/0541

0

2,665

0,021

2,688

Bereits in den o.g. vorherigen Sitzungsvorlagen wurde darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Förderprogramme bei den Maßnahmen und Maßnahmensummen wegen „Änderungen am Bau“ und der daraus resultierenden erforderlichen „Optimierung der Fördermittel-Inanspruchnahme“ innerhalb der Förderprogramme zu Verschiebungen kommen kann. Ziel ist es, die gesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen.

Die obige Tabelle „Geplante Mittelaufteilung der Förderprogramme“ (Stand: 17.08.2021) weist gegenüber den Angaben der Vorlage 2020/0541 Änderungen in sämtlichen Förderprogrammen auf. Gesamt liegt das derzeit geplante Maßnahmen-Fördervolumen 2,688 Mio. € über dem aus der Vorlage 2020/0541. Das bedeutet, das 2,688 Mio. € mehr geplant sind, als an Fördermitteln zur Verfügung stehen. Die genannten Maßnahmensummen basieren auf Kostenschätzungen und den Gesamtkosten von bereits fertiggestellten Maßnahmen. Die tatsächlichen Maßnahmensummen können gegenüber den Kostenschätzungen nach oben oder unten abweichen, da erst mit vorliegenden Ausschreibungsergebnissen sowie Planungs- und Baufortschritt das Investitionsvolumen ermittelt werden kann.

Fertiggestellte Maßnahmen bzw. deren Gesamtkosten zeigen teilweise eine Abweichung zu den Kostenschätzungen auf.

Eine Vielzahl der in den Anlagen 1-4 aufgeführten Maßnahmen ist bereits beauftragt. Die Beauftragung der Digitalisierungsmaßnahmen für die mandatierten Schulen stehen noch aus.

Eine dezidierte Übersicht der für die Förderprogramme DigitalPakt Schule NRW, Gute Schule 2020, KInvFG II und KInvFG I (vorgesehenen) Maßnahmen ist den Anlagen 1-4 zu entnehmen.

Wesentliche / volumenstarke Änderungen in den Förderprogrammen:

Im Förderprogramm Digitalpakt Schule NRW (Anlage 1) wurde in der Vorlage 2020/0541 beim geplanten Maßnahmenfördervolumen das maximal zur Verfügung stehende Fördervolumen in Höhe von 7,27 Mio. € benannt. Nach den heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich das geplante Maßnahmenfördervolumen um ca. 1,89 Mio. € auf ca. 9,16 Mio. € erhöhen wird. Dies ist ursächlich in der Kostenprognose bei den mandatierten Schulen begründet. Die Maßnahmensumme beruht auf Schätzungen des Ingenieurbüro Doelle. Dieses Büro ist auch für die städteregionalen Schulen beauftragt. Sollten die geschätzten Kosten tatsächlich verausgabt werden, wäre der Differenzbetrag zwischen den der StädteRegion Aachen zustehenden Fördermitteln und den derzeit prognostizierten Kosten, nämlich ca. 1,89 Mio. €, über den Haushalt zu finanzieren.

Zum 31.12.2021 werden die Restmittel, die nicht von den Städten und Kreisen aus dem Förderprogramm Digitalpakt Schule NRW abgerufen worden sind, neu verteilt. Sollte eine erneute Zuteilung von Mitteln zugunsten der Städteregion erfolgen, wird sich die derzeitige Überdeckung in Höhe von 1,89 Mio. € reduzieren. Das bedeutet, die sich aus dem Haushalt zu deckenden 1,89 Mio. € reduzieren sich ebenfalls um die Summe, die der Städteregion neu zur Verfügung gestellt werden.

Im Förderprogramm Gute Schule 2020 (Anlage 2) verzeichnet die Verwaltung gegenüber der Vorlage 2020/0541 eine Veränderung inhe von ca. 0,022 Mio. €. Demnach würden aus diesem Förderprogramm ca. 0,312 Mio. € mehr benötigt, als der Städteregion tatsächlich zur Verfügung stehen.

Dies begründet sich in den Maßnahmen der Liegenschaften

- ca. + 0,14 Mio. € im BK Alsdorf

- ca. - 0,05 Mio. € im BK Herzogenrath

- ca. - 0,03 Mio. € im BK Eschweiler

- ca. + 0,01 Mio. € im BK Simmerath,

- sowie ca. - 0,05 Mio. € im BK Stolberg.

Zu den aktiven Komponenten und Endgeräten ist folgendes erwähnenswert: Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2021 ging man von geringeren Kosten für das Haushaltsjahr 2020 aus, der Ansatz 2021 war entsprechend höher. Da in 2020 bereits ein großer Teil der Mittel verausgabt wurde, reduzieren sich dementsprechend die benötigten Mittel für den Haushalt 2021. Die Veränderungen zum beschlossenen Haushalt“ sind als negative Summe eingetragen.

Im Förderprogramm KInvFG II (Anlage 3) wurde in der Vorlage 2020/0541 eine Überdeckung in Höhe von ca. 0,629 Mio. € ausgewiesen. Das bedeutet, dass zum damaligen Zeitpunkt planerisch die prognostizierten Maßnahmensummen die zur Verfügung stehenden Fördermittel übersteigen. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Überdeckung ca. 1,421 Mio. € betragen wird. Die Abweichung zur Vorlage 2020/0541 ist im Wesentlichen (gerundete Werte) wie folgt begründet:

- ca. 0,264 Mio. € im BK Alsdorf

- ca. - 0,38 Mio. € im BK Stolberg und +0,27 Mio. € Digitalisierung

- ca. - 0,37 Mio. € im BK Simmerath

- ca. - 0,29 Mio. € im BK Herzogenrath

- ca. - 0,49 Mio. € im BK Eschweiler und + 0,22 Mio. € Digitalisierung

- ca. - 0,06 Mio. € im BK Gestaltung und Technik

- ca. 0,17 Mio. € im Martinusschule

- ca. - 0,40 Mio. € an der Astrid-Lindgren-Schule und 0,032 Mio. € Digitalisierung sowie

- neu aufgenommene Maßnahmen 2,76 Mio. .

Die Hochwasserkatastrophe hat zur Folge, dass die Bezirksregierung Köln in Erfahrung gebracht hat, welche geplanten und im Bau befindlichen KInvFG I und KInvFG II Maßnahmen in ihrer Ausführung innerhalb des Förderzeitraums 12/2022 bzw. 12/2024 als gefährdet angesehen werden. Der Städte und Gemeindebund Mitteilungen Finanzen und Kommunalwirtschaft teilte am 23.08.2021 mit, dass für das anstehende Gesetzgebungsverfahren eine Änderung des KInvFG Gesetzes vorgeschlagen wurde, um die Förderzeiträume beider Programme (KInFG I und II) um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Der Bund verzichtet zu dem auf Rückzahlungen von bereits abgerufenen Mitteln für Maßnahmen, die aufgrund des Hochwassers nicht innerhalb der Förderzeiträume abgeschlossen werden können. Erste Laufzeitverlängerungssignale liegen der Verwaltung ebenfalls bereits für das Förderprogramm Digitalpakt vor. Nach heutigen Erkenntnissen verschieben sich mindestens sieben KInvFG II Maßnahmen in die Jahre 2022 ff..

Im Förderprogramm KInvFG I (Anlage 4) resultiert der Differenzbetrag gegenüber der Vorlage 2020/0541 in Höhe von 0,017 Mio. € aus den Minderkosten der KiTa Konzen.

 

 

Rechtslage:

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz I

rderziel und Fördervolumen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes besagen, dass der Bund zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützt (§ 1 KInvFG NRW). Hierzu stellt der Bund dem Land NRW einen Betrag in Höhe von 1.125.621.000 € nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verfügung.“

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW, mit dem die zweite Fördertranche umgesetzt wird, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2018 Nr. 2 vom 18.01.2018 veröffentlicht und ist somit am 19.01.2018 in Kraft getreten.

Mit dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.02.2018 über die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß § 14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurden der StädteRegion Aachen Fördermittel in Höhe von 7.530.197 € (90 % Förderanteil) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bereit gestellt.

NRW.Bank.Gute Schule 2020

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) erhalten die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.Bank.Gute Schule 2020" aufgenommen werden, gewährt.

Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms "NRW.Bank.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude.

Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0342). Das Konzept ist unabhängig davon dafür erforderlich, welche Zwecke (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) mit den Krediten finanziert werden.

DigitalPakt Schule NRW

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, BASS 11-02 Nr. 34; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur rderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt Schule NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen, gewährt das Land Nordrhein-Westfallen Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der durch die StädteRegion aufzubringende Eigenanteil von mindestens 10 % (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 1. Tranche, 2. Tranche sowie DigitalPakt Schule NRW) ist aus dem städteregionalen Haushalt zu tragen. Die in der Tabelle „Geplante Mittelaufteilung der Förderprogramme“ ausgewiesene Überdeckung in Höhe von ca. 4,257 Mio. €re ebenfalls über den Haushalt 2022 fff. zu finanzieren. Die im Programm NRW.Bank.Gute Schule 2020 vorgesehenen Maßnahmen werden zu 100 % über die Zuwendung refinanziert.

Die finanziellen Auswirkungen werden in der jeweiligen Vorlage für die Auftragsvergabe der Einzelmaßnahme dargestellt.

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

Anlagen:

Übersicht vorgesehene baulichen Maßnahmen DigitalPakt Schule NRW (Anlage 1)

Übersicht vorgesehene Maßnahmen Gute Schule 2020 (Anlage 2)

Übersicht vorgesehene Maßnahmen KInvFG II (Anlage 3)

Übersicht vorgesehene Maßnahmen KInvFG I (Anlage 4)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 15. September 2021Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung