Aufstockung des Förderprogramm "Regenerative Energien"; Antrag der CDU-
Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom
[19.08.2021](si010.asp?YY=2021&MM=08&DD=19 "Sitzungskalender 08/2021 anzeigen"
)
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
- Federführend
- A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11212
Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:
Der Städteregionstag beauftragt aufgrund des Antrags der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 19.08.2021:
die Verwaltung, das aktuelle Förderprogramm „Regenerative Energien“ um 100.000 € aufzustocken.
Sachlage:
Mit Antrag vom 19.08.2021 haben die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion gebeten, den Punkt „Aufstockung des Förderprogramms Regenerative Energien‘“ in die Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses am 15.09.2021 aufzunehmen und den vorgenannten Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der Städteregionstag hat
- am 19.06.2020 die Modifikation der Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen und
- die neue Richtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie
- am 17.09.2020 die neue Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
beschlossen. (Sitzungsvorlagen 2020/0338, 2020/0339, 2020/0385, 2020/0385-E1)
Dazu wurden Haushaltsmittel wie folgt bereitgestellt:
Sachkonto 531827 für die Förderung von
|
in 2020 |
in 2021 |
Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung (einschl. Geothermie) sowie Effizienzverbesserungen |
50.000 EUR |
70.000 EUR |
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) einschl. Batteriesystemen |
50.000 EUR |
70.000 EUR |
Sachkonto 531828 nachrichtlich: Dach- und Fassadenbegrünungen |
50.000 EUR |
10.000 EUR |
Die Resonanz und die Nachfrage nach allen Förderprogrammen waren groß, so dass die Fördergelder für 2020 als auch die bisher für 2021 bereit gestellten ausgeschöpft sind.
Mit SV-Nr. 2021/0283 für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 27.05.2021 wurden dazu die Förderergebnisse 2020, die ökologischen Auswirkungen der geförderten Maßnahmen sowie die beabsichtigten weiteren Vorgehensweisen mitgeteilt.
Die Einbringung der beabsichtigten Evaluation der Fördervorschriften für das Förderjahr 2022 (Fördergegenstände, Anpassung auf den neuesten Stand der Technik, der einzelnen Förderhöhen etc.) ist nunmehr für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 04.11.2021 geplant.
Dabei ist zwar u.a. beabsichtigt, von dem Prüfungskriterium, ob durch die Gewährung eines zusätzlichen, städteregionalen Zuschusses die Gesamtkosten/-finanzierung einer Maßnahme überschritten werden, weiterhin abzusehen, dennoch bedürfen nach den bisher gemachten Erfahrungen die Fördergegenstände und die Förderhöhen einer Überprüfung und Anpassung.
Dazu wird verwaltungsseits insbesondere – neben den sonstigen bundes- und landesweiten Förderprogrammen - der städteregionale Zuschuss weiterhin ausschließlich als besonderer Anreiz zur Vornahme von Maßnahmen in/an älteren Gebäuden (für die bei deren Errichtung noch keine Verpflichtung/Anforderungen an Energiestandards bestand) gesehen.
Des Weiteren wurde mit SV-Nr. 2021/0283 allerdings auch mitgeteilt, dass über die Fördermittel hinausgehend eingegangene/eingehende Anträge zurückgewiesen werden.
Bis dato wurden demgemäß folgende Anträge ungeprüft zurückgewiesen, allerdings mit dem Hinweis, dass beabsichtigt ist, die Richtlinien für das neue Förderjahr 2022 zu modifizieren und dass dann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – die Möglichkeit besteht, einen neuen Antrag einzureichen (Stand: 31.08.2021):
Zur Förderung von
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Anzahl der zurückgewiesenen Anträge
|
Anmerkungen |
Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung (einschl. Geothermie) sowie Effizienzverbesserungen |
48 |
davon max. 22, die in 2022 nicht mehr förderfähig wären (Installationen vor dem 01.01.2021; bei 6 Anträgen ist das Installationsdatum nicht bekannt) |
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) einschl. Batteriesystemen |
78 |
davon max. 14, die in 2022 nicht mehr förderfähig wären (Installationen vor dem 01.01.2021; bei 4 Anträgen ist das Installationsdatum nicht bekannt) |
Nachrichtlich: Dach- und Fassadenbegrünungen |
8 |
Diese Maßnahmen müssen vor der Durchführung beantragt und bewilligt werden. |
Aufgrund der nun beantragten unterjährigen Fördermittelerhöhung ist daher weiter wie folgt zu verfahren:
- Alle Antragstellenden von zurückgewiesenen Anträgen sind anzuschreiben; ihnen ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer bestimmtem Frist ihren Antrag wieder einzureichen.
- Dabei ist wiederum darauf hinzuweisen, dass
a) derzeit nicht bekannt ist, ob bei der Abarbeitung der nun erneut eingehenden Anträge - in der Reihenfolge ihres seinerzeitigen Eingangs - ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen werden,
b) weiterhin beabsichtigt ist, die Richtlinien für das neue Förderjahr 2022 zu modifizieren und dass dann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – gfls. wiederum die Möglichkeit besteht, einen neuen Antrag (nach den neuen Richtlinien) einzureichen,
c) es sich im Übrigen bei der Förderung um eine freiwillige Leistung der Städteregion handelt, auf die daher kein Rechtsanspruch besteht.
- Die für das Förderjahr 2022 beabsichtigte Evaluation der Fördervorschriften (Fördergegenstände, Anpassung auf den neuesten Stand der Technik, der einzelnen Förderhöhen etc.) wird für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 04.11.2021 eingebracht werden.
- Über die gemachten Erfahrungen, Förderergebnisse etc. wird den Ausschüssen weiter entsprechend berichtet werden.
Rechtslage:
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Per-son verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Bei der Förderung „Regenerativer Energien“ im Altkreis Aachen handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe und um Leistungen der Städteregion Aachen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.
Personelle Auswirkungen:
Da die Betreuung und Abwicklung der Richtlinien der Zuständigkeit des A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung obliegt und die Ausweitungen der Fördermittel und die Entwicklung und Betreuung der Richtlinien zu einem deutlichen Mehraufwand im Rahmen der Beratung und Prüfung und Bescheidung der Anträge (Telefonate, Beantwortung von E-Mails, Beratungen, Anträge, Nachforderung von Angaben und Unterlagen, Bewilligungen, Versagungen) geführt hat und mit dem vorhandenen Personal nicht mehr leistbar ist, hat der Städteregionstag am 24.06.2021 eine Kooperation mit Altbau plus e.V. im Bereich der Beratung und Prüfung von Anträgen beschlossen, vgl. SV-Nr. 2021/0291.
Durch die Kooperation mit Altbau plus e.V. werden der zusätzliche Aufwand kompensiert und die Anmeldung eines ansonsten erforderlichen Personalmehrbedarfs einer 0,5 Vollzeitstelle vermieden.
Die Kooperation wird erst mit dem Förderjahr 2022 aufgenommen werden. Insofern wird der durch die Fördermittelaufstockung beschriebene Arbeitsaufwand in 2021 zu einem deutlichen Mehraufwand führen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Dem Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgend, stehen zur Deckung der Fördermittelerhöhung des Sachkontos 531827 „Regenerative Energien“ um 100.000 € Mittel durch Einsparungen bei Sachkonto 160201 „sonst. Allgemeine Finanzwirtschaft bei den Zinsaufwendungen Kreditmarktdarlehen“ zur Verfügung.
Ökologische Auswirkungen:
Die Bilanzierung der in 2020 geförderten Maßnahmen kann der SV-Nr. 2021/0283 entnommen werden.
Im Auftrag:
gez.: Jücker
Anlage:
Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 19.08.2021 (Anlage 1)
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Städteregionstag
Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Städteregionsausschuss
Mittwoch, 15. September 2021Sitzung des Bauausschusses
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- Vorberatung
- Ausschuß
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