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Aufstockung des Förderprogramm "Regenerative Energien"; Antrag der CDU-
Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom
[19.08.2021](si010.asp?YY=2021&MM=08&DD=19 "Sitzungskalender 08/2021 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11212

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

Der Städteregionstag beauftragt aufgrund des Antrags der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 19.08.2021:

die Verwaltung, das aktuelle Förderprogramm „Regenerative Energien“ um 100.000 € aufzustocken.

 

 

Sachlage:

Mit Antrag vom 19.08.2021 haben die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion gebeten, den Punkt Aufstockung des Förderprogramms Regenerative Energien‘“ in die Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses am 15.09.2021 aufzunehmen und den vorgenannten Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Der Städteregionstag hat

  • am 19.06.2020 die Modifikation der Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen und
  • die neue Richtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie
  • am 17.09.2020 die neue Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

beschlossen. (Sitzungsvorlagen 2020/0338, 2020/0339, 2020/0385, 2020/0385-E1)

Dazu wurden Haushaltsmittel wie folgt bereitgestellt:

Sachkonto 531827r die Förderung von

in 2020

in 2021

Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung (einschl. Geothermie) sowie Effizienzverbesserungen

50.000 EUR

70.000 EUR

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) einschl. Batteriesystemen

50.000 EUR

70.000 EUR

Sachkonto 531828 nachrichtlich:

Dach- und Fassadenbegrünungen

50.000 EUR

10.000 EUR

Die Resonanz und die Nachfrage nach allen Förderprogrammen waren groß, so dass die Fördergelder für 2020 als auch die bisher für 2021 bereit gestellten ausgeschöpft sind.

Mit SV-Nr. 2021/0283 r die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 27.05.2021 wurden dazu die Förderergebnisse 2020, die ökologischen Auswirkungen der geförderten Maßnahmen sowie die beabsichtigten weiteren Vorgehensweisen mitgeteilt.

Die Einbringung der beabsichtigten Evaluation der Fördervorschriften für das Förderjahr 2022 (Fördergegenstände, Anpassung auf den neuesten Stand der Technik, der einzelnen Förderhöhen etc.) ist nunmehr für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 04.11.2021 geplant.

Dabei ist zwar u.a. beabsichtigt, von dem Prüfungskriterium, ob durch die Gewährung eines zusätzlichen, städteregionalen Zuschusses die Gesamtkosten/-finanzierung einer Maßnahme überschritten werden, weiterhin abzusehen, dennoch bedürfen nach den bisher gemachten Erfahrungen die Fördergegenstände und die Förderhen einer Überprüfung und Anpassung.

Dazu wird verwaltungsseits insbesondere neben den sonstigen bundes- und landesweiten Förderprogrammen - der städteregionale Zuschuss weiterhin ausschließlich als besonderer Anreiz zur Vornahme von Maßnahmen in/an älteren Gebäuden (für die bei deren Errichtung noch keine Verpflichtung/Anforderungen an Energiestandards bestand) gesehen.

Des Weiteren wurde mit SV-Nr. 2021/0283 allerdings auch mitgeteilt, dass über die Fördermittel hinausgehend eingegangene/eingehende Anträge zurückgewiesen werden.

Bis dato wurden demgemäß folgende Anträge ungeprüft zurückgewiesen, allerdings mit dem Hinweis, dass beabsichtigt ist, die Richtlinien für das neue Förderjahr 2022 zu modifizieren und dass dann sofern die Voraussetzungen vorliegen die Möglichkeit besteht, einen neuen Antrag einzureichen (Stand: 31.08.2021):

Zur rderung von

Anzahl der zurückgewiesenen Anträge

Anmerkungen

Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung (einschl. Geothermie) sowie Effizienzverbesserungen

48

davon max. 22, die in 2022 nicht mehr förderfähig wären (Installationen vor dem 01.01.2021; bei 6 Anträgen ist das Installationsdatum nicht bekannt)

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) einschl. Batteriesystemen

78

davon max. 14, die in 2022 nicht mehr förderfähig wären (Installationen vor dem 01.01.2021; bei 4 Anträgen ist das Installationsdatum nicht bekannt)

Nachrichtlich:

Dach- und Fassadenbegrünungen

8

Diese Maßnahmen müssen vor der Durchführung beantragt und bewilligt werden.

Aufgrund der nun beantragten unterjährigen Fördermittelerhöhung ist daher weiter wie folgt zu verfahren:

  1. Alle Antragstellenden von zurückgewiesenen Anträgen sind anzuschreiben; ihnen ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer bestimmtem Frist ihren Antrag wieder einzureichen.
  2. Dabei ist wiederum darauf hinzuweisen, dass

a) derzeit nicht bekannt ist, ob bei der Abarbeitung der nun erneut eingehenden Anträge - in der Reihenfolge ihres seinerzeitigen Eingangs - ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen werden,

b) weiterhin beabsichtigt ist, die Richtlinien für das neue Förderjahr 2022 zu modifizieren und dass dann sofern die Voraussetzungen vorliegen gfls. wiederum die Möglichkeit besteht, einen neuen Antrag (nach den neuen Richtlinien) einzureichen,

c) es sich im Übrigen bei der Förderung um eine freiwillige Leistung der Städteregion handelt, auf die daher kein Rechtsanspruch besteht.

  1. Die für das Förderjahr 2022 beabsichtigte Evaluation der Fördervorschriften (Fördergegenstände, Anpassung auf den neuesten Stand der Technik, der einzelnen Förderhöhen etc.) wird für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 04.11.2021 eingebracht werden.
  2. Über die gemachten Erfahrungen, Förderergebnisse etc. wird den Ausschüssen weiter entsprechend berichtet werden.

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Per-son verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

Bei der Förderung „Regenerativer Energien“ im Altkreis Aachen handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe und um Leistungen der Städteregion Aachen.

Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Da die Betreuung und Abwicklung der Richtlinien der Zuständigkeit des A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung obliegt und die Ausweitungen der Fördermittel und die Entwicklung und Betreuung der Richtlinien zu einem deutlichen Mehraufwand im Rahmen der Beratung und Prüfung und Bescheidung der Anträge (Telefonate, Beantwortung von E-Mails, Beratungen, Anträge, Nachforderung von Angaben und Unterlagen, Bewilligungen, Versagungen) geführt hat und mit dem vorhandenen Personal nicht mehr leistbar ist, hat der Städteregionstag am 24.06.2021 eine Kooperation mit Altbau plus e.V. im Bereich der Beratung und Prüfung von Anträgen beschlossen, vgl. SV-Nr. 2021/0291.

Durch die Kooperation mit Altbau plus e.V. werden der zusätzliche Aufwand kompensiert und die Anmeldung eines ansonsten erforderlichen Personalmehrbedarfs einer 0,5 Vollzeitstelle vermieden.

Die Kooperation wird erst mit dem Förderjahr 2022 aufgenommen werden. Insofern wird der durch die Fördermittelaufstockung beschriebene Arbeitsaufwand in 2021 zu einem deutlichen Mehraufwand führen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Dem Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgend, stehen zur Deckung der Fördermittelerhöhung des Sachkontos 531827 „Regenerative Energien“ um 100.000 Mittel durch Einsparungen bei Sachkonto 160201 „sonst. Allgemeine Finanzwirtschaft bei den Zinsaufwendungen Kreditmarktdarlehen“ zur Verfügung.

Ökologische Auswirkungen:

Die Bilanzierung der in 2020 geförderten Maßnahmen kann der SV-Nr. 2021/0283 entnommen werden.

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

Anlage:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 19.08.2021 (Anlage 1)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 15. September 2021Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
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