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Zensus 2022


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11163

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag bestätigt für den Zensus 2022, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich fortentwickelten gesetzlichen Grundlagen, die fortbestehende Gültigkeit der bereits am 19.02.2020 für den Zensus 2021 beschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit der Stadt Aachen.

 

 

Sachlage:

Aufgrund der entsprechenden Beschlussfassungen in der Sitzung des Städteregionstags am 02.04.2020 (SV-Nr.: 2020/0164) wurden zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen folgende für die Durchführung des Zensus 2021 durch die Stadt Aachen erforderliche öffentlich-rechtliche Vereinbarungen unterzeichnet:

  1. betreffend der Ausübung des Optionsrechtes der Stadt Aachen und die damit verbundene örtliche Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der kreisfreien Stadt Aachen
  2. betreffend der Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Aachen.

Die beiden unterzeichneten Vereinbarungen sind zur Kenntnis als Anlagen 1) und 2) beigefügt. Der Stadt Aachen obliegt danach die Durchführung des Zensus für das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen.

Nach Unterzeichnung der Vereinbarungen wurde das zugrunde liegende Zensusgesetz 2021 am 03.12.2020 aufgrund der Corona Pandemie geändert. Insbesondere wurde der Stichtag des Zensus um ein Jahr, d.h. vom 16.05.2021 auf nunmehr 15.05.2022, verschoben. Insoweit ändert sich selbstredend auch der Inhalt der getroffenen Vereinbarungen.

Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Grundlagen für den Zensus 2022 angepasst bzw. ergänzt. So wurde aus dem Zensusgesetz 2021 (ZensG 2021) jetzt das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022), aus dem Zensusgesetz 2021 Ausführungsgesetz NRW, das Zensusgesetz 2022 Ausführungsgesetz NRW und aus dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG 2021) das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022). Zusätzlich wurde hierfür das Zensusverschiebungsgesetz vom 03.12.2020 verabschiedet.

Soweit auf die vorgenannten Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für das Jahr 2021 in den o.a. öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen inhaltlich Bezug genommen wurde, ergibt sich durch die für den Zensus 2022 abschließend beschlossenen Gesetze mit Ausnahme des verschobenen Stichtages für den Zensus (s.o.) keine Änderung. Dies gilt insbesondere für die örtliche Durchführung des Zensus nach § 3 Abs. 1 des Zensusgesetz 2022 Ausführungsgesetz NRW und dem hier unverändert eröffneten Optionsrecht der Stadt Aachen.

Soweit sich bisher nicht ausdrücklich in Bezug genommene Regelungen aus den Gesetzen im Rahmen der Fortentwicklungen für den Zensus 2022 geändert haben, erlangen diese in der jeweils gültigen Fassung für die Durchführung und Abwicklung des Zensus 2022 natürlich Verbindlichkeit. Dies sehen die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen aber auch bereits entsprechend für den Zensus 2021 so vor; eine abweichende Regelung wäre durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auch nicht möglich.

Die Aufsichtsbehörde wird durch die Stadt Aachen über die fortbestehendeltigkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen informiert.

Rechtslage:

Der Städteregionstag ist zuständig gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Aufgabe wurde auf die Stadt Aachen übertragen, so dass keine eigenen Personalressourcen vorgehalten werden müssen. Die Begleitung der Umsetzung erfolgt über vorhandene Personalressourcen in der Verwaltung.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 musste der Gesetzesentwurf zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 NRW angepasst werden. Der Landtag hat die Anpassung, die u.a. eine Gesamtkostenfolgeabschätzung i.H.v. rund 47,1 Millionen Euro vorsieht, beschlossen. Für die StädteRegion Aachen ist von einem vergleichbaren Aufwand wie in 2011 auszugehen. Hier haben sich für den Zensus Kosten i.H.v. 1.180.316,35 € ergeben. Die Kostenerstattung des Landes betrug 1.179.118,00 , so dass sich für die StädteRegion Aachen ein Eigenanteil i.H.v. 1.198,35 € ergab. In den Haushaltsentwurf 2022 sowie 2023 werden die entsprechenden Haushaltsmittel (1 Mio. € 2022 und 200.000 € 2023) eingeplant.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Ausübung des Optionsrechtes der Stadt Aachen (Anlage 1)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung des Zensus im Zuständigkeitsgebiet der StädteRegion Aachen (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 16. September 2021Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (EU-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
Details
Tagesordnung