Teilen:

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP); Projektantrag
Qualitätsrundwanderwege in der StädteRegion Aachen - Sachstand und
Mittelfreigabe


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. September 2021 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11225

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt den aktuellen Sachstand im Hinblick auf die Einreichung eines Förderantrags zur Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen über das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) zur Kenntnis.
  2. Er stimmt der durch die Auflagen des Fördermittelgebers begründeten Erhöhung der Projektmittel um max. 139.666,88 auf max. 1.304.960,60 € zu.
  3. Er nimmt die zusätzliche Förderung i.H.v. max. 110.933,50 € zur Kenntnis und stellt die dafür notwendigen zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von max. 27.733,38 €, vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber sowie der Beschlussfassung über den Haushalt 2022,r die Laufzeit des Projektes zur Verfügung.

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung berichtete zuletzt am 17.06.2021 im Rahmen der Sitzung des Städteregionsausschusses über die Einreichung eines Förderantrags zur Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen über das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) (siehe SV-Nr.: 2021/0251).

Im Rahmen der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln einzureichen und vorbehaltlich einer positiven Entscheidung im Rahmen des Scoringverfahrens, die Mittel in Höhe von 1.166.293,72 Euro in den Haushaltsentwurf 2022 einzuplanen. Es folgt der aktuelle Sachstand:

Die Verwaltung hat in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln die Projektskizze fristgerecht bis zum 01.06.2021 eingereicht. Die Projektinhalte und ziele wurden umfassend im Rahmen der Sitzungsvorlage 2021/0251 vorgestellt.

Die eingereichte Projektskizze wurde im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens seitens eines Fachgremiums auf generelle Förderwürdigkeit geprüft und inhaltlich bewertet. Mit Mail vom 23.08.2021 teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass die RWP-Projektskizze „Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen in der StädteRegion Aachen“ die erste Hürde erfolgreich genommen hat und seitens des Fachgremiums inhaltlich sehr begrüßt wird, da der erforderliche Mindestpunktwert im Scoringverfahren deutlich überschritten werden konnte. Alle aufgeführten Maßnahmenbausteine wurden seitens des Fachgremiums als förderwürdig eingestuft. Die StädteRegion Aachen ist nun dazu aufgerufen, möglichst zeitnah einen konkreten Förderantrag bei der Bezirksregierung einzureichen.

Seitens des zuständigen Fachreferats des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie erfolgte im Rahmen des Prüfverfahrens die Anregung, das Projekt in 2 Stufen zu realisieren. In einer ersten Bewilligung soll die konkrete Umsetzungsplanung mit einem Durchführungszeitraum von zwei Jahren erfolgen und in einer zweiten Bewilligung die Realisierung des Projektes. Die Projektlaufzeit bzw. der Durchführungszeitraum verlängert sich entsprechend auf 5 Jahre. Darüber hinaus erfolgten inhaltliche Anmerkungen/Ergänzungen/Auflagen zu den im Rahmen des Antrags aufgegriffenen Themen „Zertifizierung der Wege“, „Monitoring“Digitalisierung“ und „Barrierefreiheit“, die es bei der Antragstellung zu berücksichtigen gilt. Unter Berücksichtigung aller o.g. Auflagen erhöhen sich die Projektkosten um rund 139.666,88 € auf max. 1.304.960,60 €, was bei einer Förderquote von 80% einer Förderung von 1.043.968,48 € und einem Eigenanteil von ca. 260.992,12 € Euro entspricht.

Regionaler Konsens/Beteiligte Akteure

Der Projektraum umfasst die 10 Kommunen Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, rselen sowie die StädteRegion Aachen in der Funktion als bündelnder Antragssteller. Die Antragsinhalte wurden mit den Kommunen abgestimmt. Die spätere Umsetzung der Projektbausteine erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

Über unterzeichnete Letter of Intent/Vereinbarungen verpflichten sich die Kommunen, die im Rahmen des Projektes umgesetzten Infrastrukturen für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist zu unterhalten und zu pflegen. Letztendlich werden über das Projekt nur Leitinfrastrukturen ausgeschildert und qualifiziert, wenn die Belegenheitskommunen im Vorlauf eine entsprechende Pflege bzw. den Unterhalt dieser Infrastrukturen für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist auch gewährleisten können. Die regionsangehörigen Kommunen unterstützen einhellig die Inhalte und Ziele des Projektantrages und haben dies durch Unterzeichnung entsprechender Letter of Intent dokumentiert.

Neben den Kommunen wurden auch die städteregionalen Tourismusorganisationen (aachen tourist service e.V., Monschauer Land Touristik e.V., Grünmetropole e.V. und Eifel Tourismus GmbH), der für die Pflege und Ausschilderung der Wanderwege im Eifelraum zuständige Eifelverein mit den entsprechenden Ortsgruppen sowie der Nationalpark Eifel und der Naturpark Nordeifel in die Abstimmung einbezogen. Auch von deren Seite wird der Projektansatz einheitlich begrüßt und zugesichert, dass sich die Institutionen inhaltlich in das Projekt einbringen werden.

Rechtslage:

Die Förderung des Tourismus in der StädteRegion Aachen ist eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Personelle Auswirkungen:

In Anbetracht der aktuell zur Verfügung stehenden Personalressourcen (1 unbefristete Planstelle im Bereich Tourismus) wird für die personelle Begleitung des Projektantrags die Finanzierung einer zusätzlichen Personalstelle über das entsprechende Förderprogramm (mit ebenfalls 80 % Förderung) beantragt, da nur so eine weiterhin kontinuierliche Tourismusförderung und professionelle Umsetzung der Projekte möglich ist. Im Falle einer Bewilligung erfolgt eine befristete Beschäftigung für den Projektzeitraum.

Die zusätzlichen Personalaufwendungen sind im Haushaltsentwurf 2022 berücksichtigt. Der finanzielle Mehraufwand im Hinblick auf die Personalkosten für die geförderte, befristete Personalstelle kann zu 80 % über die Zuweisungen des Landes gedeckt werden.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen des Sachkontos 531826 „rderung des Tourismus“, Kostenträger 15.01.03, Kostenstelle 585000 wurden bis zum Jahr 2016 seitens der StädteRegion jährlich 82.000 €r die Förderung der touristischen Infrastruktur bereitgestellt.

Diese Mittel wurden seit 2017 zur Deckung der im Rahmen des aktuell in der Umsetzung befindlichen RWP-Förderantrags „Erlebnisraum Aachener Revier“ anfallenden Kosten/Eigenanteile genutzt (siehe Sitzungsvorlage 2015/0425) und daher auf dem Sachkonto 531826 nicht mehr im Haushalt veranschlagt. Durch synergetische Verknüpfung mit der RWP-Förderung konnte eine Multiplikation der seitens der StädteRegion bereitgestellten Fördermittel erreicht werden (80 % Landesförderung, 20 % Eigenanteil), so dass in enger Abstimmung mit den Kommunen das RWP-Projekt Erlebnisraum Aachener Revier erfolgreich auf den Weg gebracht werden konnte.

Aufgrund des Auslaufens des Projektes „Erlebnisraum Aachener Revier“ Ende des Jahres 2021 war ursprünglich geplant, Mittel in Höhe von 82.000 Euro erneut in den Haushaltsentwurf 2022 einzubringen, um weiterhin eine kontinuierliche Struktur- und Tourismusförderung insbesondere in den ländlich geprägten Bereichen der StädteRegion Aachen zu gewährleisten und die in den letzten Jahren etablierte und erfolgreiche Arbeit mit den städteregionalen Kommunen fortsetzen zu können (siehe Sitzungsvorlage 2021/0328-E1).

Im Rahmen der Umsetzung der skizzierten Projektidee werden nach aktueller Kostenschätzung Aufwendungen in Höhe von 1.304.960,60 erwartet, was bei einer Förderquote von 80 % einer Förderung von 1.043.968,48 € und einem Eigenanteil von ca. 260.992,12 € entspricht. Diese Kosten verteilen sich bei einer Projektlaufzeit von 5 Jahren auf die Jahre 2022-2026, was einem durchschnittlichenhrlichen Eigenanteil von 52.198,42 € entspricht.

In Analogie zur aktuellen Verfahrensweise soll die Finanzierung der im Rahmen des RWP-Förderantrags „Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen in der StädteRegion Aachen“ anfallenden Kosten/Eigenanteile über die im HH-Entwurf 2022 nicht eingebrachten o.g. Mittel zur Förderung des Tourismus erfolgen. In der Mittelfristplanung sind diese Mittel aufgrund der ursprünglichen Projektlaufzeit von 2022-2024 erst wieder in 2025 eingeplant. Aufgrund der differenzierten Umlager die Stadt Aachen wird der Eigenanteil für etwaige Investitionskosten im Aachener Stadtgebiet nach aktuellem Abstimmungsstand im Haushalt der Stadt Aachen gesondert ausgewiesen.

Ökologische Auswirkungen:

Das Projekt ist so konzipiert, dass die touristischen Mehrwerte und die damit einhergehende zusätzliche regionale Wertschöpfung im Sinne eines sanften Tourismus in Einklang mit den Zielsetzungen des Naturschutzes ökologisch nachhaltig erreicht werden. Als CO2 neutrale Aktivität ermöglicht Wandern ein Naturerlebnis ohne Emissions- und Lärmbelastung. Ein erhöhtes Gästeaufkommen generiert somit ökonomische Mehrwerte, ohne nennenswerte negative ökologische Konsequenzen zu verursachen.

Aufgrund des vorhandenen, engmaschigen, gut ausgebauten städteregionalen Wanderwegenetzes liegt der Fokus des Antrags ausdrücklich nicht auf dem Ausbau der Wegeinfrastruktur, sondern nutzt diese vielmehr als verbindendes Element zur Erschließung der einzelnen Erlebnisorte, um auf dieser Basis touristische Angebote mit Profilschärfe und thematischen Bezügen zu entwickeln. Sofern möglich, sollen im Rahmen des Antrags infrastrukturelle Angebote an bestehende Rastinfrastrukturen (z.B. Unterstände, Sitzgruppen, etc.) angedockt und zielgruppenorientiert für Gäste attraktiviert und ergänzt werden. Somit sattelt das Projekt überwiegend auf bestehende Infrastrukturen auf und optimiert diese für die im Rahmen des Antrags anvisierten Zielgruppen, sodass der zusätzliche Flächenverbrauch durch die Schaffung der Qualitätsrundwanderwege nur marginal ist und natürliche Ressourcen in der Konsequenz geschont werden können. Bei der Schaffung der neuen infrastrukturellen Angebote entlang der Wege werden der Schutz von Natur und Landschaft gewährleistet und die gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz und zu den Schutzgebieten (Landschaftspläne) eingehalten.

Gleichzeitig führen die Schaffung der Qualitätsrundwanderwege sowie die im Rahmen der Netzanalyse gewonnenen Erkenntnisse auch zu einer verbesserten Besucherlenkung, die sich ebenfalls positiv auf eine ökologisch nachhaltige Entwicklung auswirket.

Bei der Identifizierung und Entwicklung der Qualitätsrundwanderwege wird ein Fokus auch darauf liegen, dass sich diese mit den vorhandenen ÖPNV-Angeboten der Verkehrsverbünde kombinieren lassen, und somit eine komfortable Anreise mit dem ÖPNV ermöglicht wird.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Im Zuge der Wegeanalyse wird das bestehende Wanderwegesystem auch im Hinblick auf die speziellen Bedürfnisse bestimmter Nutzergruppen geprüft, so z.B. auch für Gruppen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind bzw. besondere Bedürfnisse in Hinblick auf die Wegeeigenschaften haben (Familien, Mobilitätseingeschränkte Menschen, etc.). Diese Bedürfnisse und Prioritäten weichen z.T. stark von den generellen Qualitätsstandards traditioneller Wanderer ab, da Aspekte wie geringe Steigung, kürzere Wegelängen, Rollstuhl- und Kinderwagentauglichkeit hier eine wichtige Rolle einnehmen. Auch für diese Nutzergruppe sollen im Rahmen der Analyse Wege identifiziert und entsprechend beworben werden. Auf diesen Strecken sollen die Rast- und Erlebnismöglichkeiten entsprechend bedürfnisorientiert auf diese Nutzergruppen und möglichst inklusiv ausgerichtet werden, wobei über Art und Umfang der inklusiven Ausrichtung standortabhängig zu entscheiden ist. Inwieweit dann ganze Rundwanderwege oder Teile davon dann auch nach dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ zertifiziert werden können, ist im Rahmen der Antragsumsetzung nach Konkretisierung der Planungen für die Erlebnisorte zu prüfen.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 16. September 2021Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (EU-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
Details
Tagesordnung