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Städteregionale Liegenschaften und Kreisstraßen - Bericht zur
Hochwassersituation


Letzte Beratung
Mittwoch, 15. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11211

Sachlage:

Das Hochwasserereignis vom 14./15. Juli 2021 hat erhebliche bauliche und damit finanzielle Schäden an den Gebäuden und Kreisstraßen der Städteregion Aachen verursacht. Insbesondere die im Eigentum der StädteRegion Aachen stehenden Gebäude Berufskolleg Eschweiler in der August-Thyssen-Straße und die Nebenstelle der Verwaltung in der Steinstraße, Eschweiler wurden stark in Mitleidenschaft gezogen. Aber auch die angemieteten Standorte, wie die Suchtberatung in der Bergrather Straße in Eschweiler sowie das Gesundheitshaus in der Rathausstraße in Stolberg, wurden durch das Hochwasser erheblich beschädigt. Die Schäden an allen anderen Gebäuden sind im Vergleich zu den vorgenannten Gebäuden gering.

Das Wasser hat die Keller aller genannten Gebäude vollständig geflutet. Im Erdgeschoss der Liegenschaften stand das Wasser bis zu einer Höhe von ca. 1,00 m. Im Berufskolleg Eschweiler wurden beispielsweise folgende Einrichtungen beschädigt bzw. in nahezu allen Fällen zerstört:

Technische Einrichtungen:

  • Elektrische Energieversorgung inklusive aller Verteilungen im Keller
  • Heizkesselanlage (1.200 kW)
  • BHKWs
  • Brandmeldeanlage
  • Elektroakustische Anlage
  • IT-Infrastruktur
  • ftungsanlage
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Gebäudeleittechnik
  • Kabel (sowohl Energie als auch Daten)
  • Heizkörper in den Erdgeschossen
  • Aufzüge

Bauliche Bestandteile:

  • Bodenbeläge
  • mtliche Estrichböden in den Erdgeschossen
  • Trockenbauwände
  • Putz
  • Turnhallenboden und die Tribüne der 3-fach-Turnhalle
  • Parkettboden in Erweiterungsbau und Werkstatttrakt
  • Fassadendämmung der Außenfassade des Hauptgebäudes

In den Nebenstellen sind ebenfalls die technischen Anlagen zerstört und die Bauschäden vergleichbar. Der Gesamtschaden aller beschädigter Gebäude beträgt ca. 17,5 Mio. €.

Mit der Organisation des Vorgehens zur Schadenseingrenzung und behebung wurde bereits am Morgen des 15. Juli begonnen. Vorrangiges Ziel war die Schadensminimierung durch die Entwässerung der Keller.

Es wurden bis zum Vormittag -im 24-Stunden-Schichtbetrieb- des 18.07.2021 rund 5.000m3 belastetes Wasser aus den Gebäuden abgepumpt, so dass die Keller wieder begehbar waren. Anschließend wurden Maßnahmen zur Grundversorgung und Sicherung (provisorische Stromversorgung und Beleuchtung) durchgeführt.

Seither stehen die Räumung und Reinigung der Flächen sowie schrittweise Wiederinbetriebnahme einzelner Anlagen nach Reparatur, Ersatz oder durch Provisorien im Mittelpunkt, um Teile der Liegenschaften wieder in Nutzung zu bringen.

Anbei der Status der Bearbeitung des Berufskolleg Eschweiler, welche auch beispielhaft für die Nebenstelle Eschweiler gilt (Stand 18.08.2021):

Elektrische Energieversorgung

Trafo wieder funktionsfähig

Im Erweiterungsbau elektrische Versorgung wiederhergestellt

Im Hauptgebäude elektrische Versorgung in Arbeit

Sporadische Abschaltungen möglich

Heizkesselanlage

Reparatur der Brenner beauftragt, langfristige Lösung notwendig

BHKWs

Keine Funktion

Brandmeldeanlage

Ende August in Betrieb

Elektroakustische Anlage

Provisorische Lösung

IT-Infrastruktur

Provisorische Minimalfunktion

ftungsanlage

Keine Funktion

Sicherheitsbeleuchtung

Erweiterungsbau i. O., Hauptgebäude provisorische Lösung

Gebäudeleittechnik

Keine Funktion

Kabel

Langfristig werden alle Kabel ersetzt

Heizkörper in den Erdgeschossen

Ca. 150 Heizkörper müssen instandgesetzt werden

Aufzüge

Keine Funktion,

Bodenbeläge

Weitgehend entfernt

Estrich

Im Erweiterungsbau entfernt.

Im Hauptgebäude noch nicht begonnen aufgrund zwingender Schadstoffbeprobung.

Trockenbauwände

Im Erweiterungsbau teilweise entfernt.

Im Hauptgebäude noch nicht begonnen.

Putz

Entfernung begonnen

Turnhallenboden und Tribüne

Turnhallenboden ist entfernt.

Von der Tribüne werden zurzeit alle beschädigten Baugruppen entfernt

Parkettböden

Noch nicht begonnen

Fassade

Noch nicht begonnen

Im Bereich der angemieteten Objekte (Gesundheitshaus Stolberg und Suchtberatung Eschweiler) erfolgt die Sanierung der Schäden durch die Eigentümer/Vermieter.

Über die Inbetriebnahme des Berufskollegs Eschweiler informiert die Verwaltung (zur Sitzung des Ausschusses für Schulen, Bildung, Wissenschaft und Kultur am 02.09.2021) mit Sitzungsvorlage 2021/0420. Die Nebenstellen Steinstraße und Bergrather Straße in Eschweiler sind vorerst nicht nutzbar. Hier ist innerhalb der Organisationseinheit für Kompensation gesorgt worden. Im Gesundheitshaus in Stolberg erfolgt seit Mitte August die Nutzung der Obergeschosse.

Im Bereich der städteregionalen Kreisstraßen waren im Wesentlichen vier größere Schäden zu verzeichnen. Dies sind im Einzelnen im Bereich

- der Stadt Aachen die K13, Bilstermühler Straße:

Massive Schäden durch Unterspülung der Fahrbahn und des Gehwegs. Widerlager des Brückenbauwerks freigespült. Erforderliche Maßnahmen waren Verkehrssicherung (Vollsperrung), Sicherstellung der dauerhaften Standsicherheit, Sonderprüfungen Ingenieurbauwerke, Bodengutachten, Wasserhaltung, Ingenieurleistungen, Aufräumarbeiten, Straßenbauarbeiten

- der Stadt Eschweiler die K 18, Omerbachbrücke:

Kleinere Schäden im Bereich des Gehwegs und der Fahrbahn. Ausspülungen im Fundaments- und Widerlagerbereich. Standfestigkeit des Bauwerkes gefährdet. Erforderliche Maßnahmen waren Verkehrssicherung (Vollsperrung), Sonderprüfungen der Ingenieurbauwerke und Straßenbauarbeiten

- sowie die K 33, Indebrücke Langwahn:

Steuergerät der Lichtsignalanlage durch Überflutung vollständig zerstört. Brückengeländer durch angeschwemmtes Treibgut beschädigt. Erforderliche Maßnahmen waren die Ersatzbeschaffung des Steuergerätes für die LSA und Reparaturarbeiten am Brückengeländer mit zwischenzeitlicher Absicherung

- der Stadt Stolberg die K22, Obersteinstraße:

Massive Schäden durch Unterspülung der Fahrbahn und des Gehwegs. Widerlager des Brückenbauwerks freigespült. Abschwemmungen am Kolkschutz. Schäden an der Uferböschung. Erforderliche Maßnahmen waren Verkehrssicherung (Vollsperrung), Sonderprüfungen Ingenieurbauwerke, Aufräumarbeiten, Straßenbauarbeiten

Zwischenzeitlich konnten alle Schäden soweit wieder behoben werden, dass eine Verkehrsfreigabe erfolgen konnte.

Hinsichtlich der Vergaben werden im Rahmen des Runderlasses des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im nichtöffentlichen Teil in der Vorlage 2021/0460 zur heutigen Sitzung bisher getätigte Vergaben ab 5.000 dargestellt.

Rechtslage:

Grundlage der Vergabe aller Leistungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe ist der gemeinsame Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 22.07.2021/ 04.08.2021.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Situation an den betroffenen Standorten führt dazu, dass für einen unbestimmten Zeitraum erhebliche Kapazitäten im A 61 zugunsten der Sicherung des Betriebes der Liegenschaften sowie des Wiederaufbaus gebunden sind gleiches gilt für S 64 zur Behebung der Schäden an den Kreisstraßen. Aufgrund dieses Einsatzes sind etwaige Verzögerungen und Verschiebungen anderer Projekte zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Es wird Bezug genommen auf die Dringlichkeitsentscheidung mit der Sitzungsvorlagen-Nr. 2021/0398, die dem Städteregionstag in seiner Sitzung am 29.09.2021 zur Genehmigung vorgelegt wird. Mit der Dringlichkeitsentscheidung soll erheblichen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und zur Beseitigung und Instandsetzung von Schäden infolge der Hochwasserkatastrophe bis zur Höhe von insgesamt 10 Mio. €r das Haushaltsjahr 2021 zugestimmt werden.

Die Gebäude haben ausnahmslos eine Elementarschadenversicherung. Derzeit werden mit der Versicherung die Maßnahmen abgesprochen, die Höhe der Versicherungsleistungen kann derzeit noch nicht beziffert werden.

r die Kreisstraßen bestehen keine Versicherungen. Die Kosten zur Wiederherstellung der Verkehrsinfrastruktur müssen zunächst aus eigenen Mitteln getragen werden. Inwiefern finanzielle Sonderprogramme des Bundes oder des Landes NRW diese Kosten ausgleichen, kann im Moment noch nicht festgestellt werden.

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 


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Mittwoch, 15. September 2021Sitzung des Bauausschusses

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