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Verlängerung der Burgweihnacht, Antrag von SPD und Bündnis 90 /Die Grünen vom 29.03.2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. September 2021 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftsförderung, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8268

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus nimmt die Aushrungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Zu dem politischen Auftrag, ein Umsetzungskonzept für eine Verlängerung der Burgweihnacht zu erarbeiten, sind die Verkehrsbehörde, der Bauhof, die Bauordnung und die Stabstelle Kultur einbezogen worden.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde wird sich aufgrund der beizubehaltenden Sperrungen, die sich aus dem Sicherheitskonzept ergeben, bei temporären Aufhebungen außerhalb der Öffnungszeiten keine weiteren negativen Beeinflussungen durch eine Verlängerung ergeben.

Der Busverkehr wird dementsprechend länger umgeleitet werden müssen. Problematisch ist die Zufahrt zur Glasstraße zu sehen, die sicherlich nicht dauerhaft für die An- und Ablieferungen von Sankt Gobain gesperrt bleiben darf. Somit ist eine dauerhafte Sperrung der unteren Kleikstraße nicht zu befürworten. Es ist zudem davon auszugehen, dass der Verkehrsfluss rund um die Burg durch die Abbindung der Eygelshovener Str. kaum beeinträchtigt wird. Der Besucherverkehr aus Richtung Merkstein wird durch die Abbindung am Grenzübergang höchstwahrscheinlich ausschließlich über die Haupttangente, der Geilenkirchener Str., erfolgen.

Das A 67 merkt an, dass die Auf- und Abbauarbeiten bei einer Ausweitung, neben den zu öffnenden Sperrungen außerhalb der Öffnungszeiten, gleich zu setzen sind. Nicht stemmbar sei in Zusammenhang mit der Verlängerung die Besetzung der mobilen Sperren aus dem Sicherheitskonzept. Hier sind während den gesamten Öffnungszeiten 3 mobile Sperren mit je einem Fahrzeug und 2 Personen Besetzung notwendig.

Nach Vorgabe der Städteregion wurde die befristete Baugenehmigung für das Burggelände auf 10 Tage im Jahr festgesetzt wurde. Folglich wäre eine 10 tägige Burgweihnacht rechtlich möglich, wenn keine weiteren Veranstaltungen im Burggarten stattfinden würden.

Die Verwaltung merkt Folgendes an:

Das bestehende Konzept zur liebgewonnenen Burgweihnacht ist auf Basis von Alleinstellungsmerkmalen entwickelt und zum Erfolg geführt worden. Es ist festzuhalten, dass die Burgweihnacht für Herzogenrath prägend und darüber hinaus weit über die Stadtgrenzen hinaus als Kulturveranstaltung großen Anklang findet. Die Stabstelle Kultur hat mit bestimmten Qualitätsmerkmalen, wie z.B. ausschließlich kunsthandwerklichen Ausstellern, jährlich wechselnden Dekorationen und einem voll besetzten Bühnenprogramm ein Zeichen in der Region gesetzt, welches keinen Vergleich findet. Dies in der Summe ist ausschlaggebend für die Teilnahme vieler AusstellerInnen und das Besucheraufkommen.

Eine Ausweitung der Burgweihnacht würde eine Teilnahme der traditionellen Kunsthandwerker nicht weiter zulassen da viele aufgrund der Auftragslage in den letzten Jahren einem geregelten Arbeitsverhältnis nachgehen. Hier ist es oft schwierig den Eröffnungsfreitag mit allen geöffneten Ständen zu realisieren. In der Vergangenheit konnte dies mit viel Mühe erfolgen. Die Aufbauten erfolgen teilweise bereits dienstags, aufgrund der logistischen Schwierigkeiten u.a. des Burgtores. Die Umfrage an die AusstellerInnen, ob Sie bei einer Ausweitung ebenfalls als Aussteller zur Verfügung stehen hat ergeben, dass keiner, der langjährig mühevoll zusammengefundenen Anbieter die Möglichkeit sieht bei einer zeitlichen Ausweitung noch länger ein Teil der Burgweihnachtfamilie zu sein. Hier haben sich über Jahre hinweg enge Verbundenheit, Freundschaften und Unterstützung für die Durchführung ergeben. Fraglich ist auch in welchem Zeitraum neue Aussteller gefunden werden könnten. Hauptberufliche KunsthandwerkerInnen werden für Ihre Teilnahme an Märkten entlohnt und sorgen für eine Budgeterhöhung.

Ein weiterer Punkt ist der Glühweinausschank, der traditionell zur Finanzierung des Kunstrasenplatzes und weiterer Projekte an den Förderverein Straß geht. Täglich werden 25 Personen ehrenamtliches Personal benötigt. Dies ist über das traditionelle Wochenende hinaus schwer realisierbar.

Damit eine Ausweitung zu einer hohen Publikumsfrequenz führt, ist ein Bühnenprogramm unabdingbar. Selbst eine Fokussierung auf die Abendstunden mit entsprechendem Programm setzt eine Budgeterhöhung voraus. Die längere Miete von Buden, Dekoration, Technik usw. stellen zudem höhere Ausgaben dar.

Personell wird die 1-wöchige Veranstaltung (Aufbau, Durchführung, Abbau) derzeit von einer hauptamtlichen Projektleiterin betreut. Bei einer Ausweitung muss externes Fachpersonal zwingend ergänzen.

In der Regel werden auf dem Burggelände traditionell der Dämmerschoppen, das Burgfest sowie der Burgsommer, die Begrüßung des Trägers der Martin Buber Plakette und die Burgweihnacht durchgeführt. Hiermit sind die maximalen 10 Tage der möglichen Veranstaltungen bereits ausgefüllt. In 2021 sind außerhalb der Burgweihnacht 7 Veranstaltungen geplant, sodass die 3 tägige Burgweihnacht stattfinden könnte. Eine Erweiterung ist aus bauordnungsrechtlichen und vorgenannten Gründen nicht realisierbar.

Die Verwaltung ist skeptisch, ob durch eine Verlängerung der Veranstaltung mehr Publikumsfrequenz erzielt werden kann oder ob vielmehr eine Verteilung des Publikums erfolgt. Es wird angenommen, dass bei schlechtem Wetter eher auf einen Besuch verzichtet wird, der ansonsten in der zwingenden Zeit des 3. Adventswochenendes erfolgt wäre.

Es wird vorgeschlagen, die Burgweihnacht jedenfalls nicht auf 10 Tage zu verlängern und vielmehr eine Konzentration auf eine Qualitätssteigerung des Burgfestes zu legen, die in der Vergangenheit aufgrund des zu knappen Budgets nicht realisiert werden konnte. Denkbar wäre alternativ eine Positionierung von Weihnachtsstimmung in den weiteren Stadtteilen mit Themenweihnachtsmärkten. Diese könnten mit entsprechendem Budget und Personal für 2022 realisiert werden. Herzogenrath soll in seinen Veranstaltungen die Liebe zum Detail versprühen, so wie es bei der Burgweihnacht jährlich, oder im letzten Jahr bei „Herzogenrath leuchtet“ der Fall war.

Rechtliche Grundlagen:

Befristete Baugenehmigung vom 16.09.2010

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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