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Entsendung von Mitgliedern des Seniorenbeirates in örtliche und überörtliche
Gremien


Letzte Beratung
Mittwoch, 15. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8198

  1. Der Seniorenbeirat entsendet folgende Mitglieder als sachkundige Einwohner/innen in die Fachausschüsse und Kommissionen des Rates der Stadt Herzogenrath:

Gremium

Mitglied

Stellvertretung

Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

Ausschuss für Bildung und Sport

Ausschuss für Kultur und Tourismus

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung

Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Jugendhilfeausschuss

AG Seniorenfahrt

Integrationsrat

Forum f. Menschen mit Behinderung

Kriminalpräventiver Rat

  1. Der Seniorenbeirat entsendet Herrn/Frau ………………………. in die „Kommunale Konferenz Alter und Pflege“ der StädteRegion Aachen

und als Stellvertretung Herrn/Frau ……………….

  1. Der Seniorenbeirat entsendet Herrn/Frau ……………….. in die Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung NRW e. V.

und als Stellvertretung Herrn/Frau ……………….

 

 

Sachverhalt:

Zu 1:

In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Herzogenrath über die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse beschlossen. Insbesondere wurde beschlossen, dass der Seniorenbeirat der Stadt Herzogenrath sachkundige Bürgerinnen und Bürger in die aufgeführten Ausschüsse und Kommissionen entsenden kann.

Die Entsendung der Delegierten erfolgt durch Beschluss/Wahl in der konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Herzogenrathr die Wahlperiode 2020/2025.

Außerdem nehmen Delegierte des Seniorenbeirates regelmäßig an den Sitzungen des Integrationsrates und des Forums für Menschen mit Behinderungen teil.

Weiterhin sind Arbeitsgruppen auf örtlicher Ebene zu besetzen.

Gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.

Alle Personen, die mit beratender Stimme an Ausschusssitzungen teilnehmen können, sind wie die stimmberechtigten Mitglieder zu den Sitzungen einzuladen sowie über Tagesordnung und Vorlagen zur Sitzung zu informieren.

Zu 2:

Am 16.10.2014 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Altern- und Pflegegesetz NRW) in Kraft getreten.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat die StädteRegion die damaligen Aufgaben des städteregionalen Seniorenbeirates in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege überführt und auf die Bildung einer städteregionalen Seniorenvertretung verzichtet.

Zu 3:

Wie im Beschlussvorschlag aufgelistet, entsendet der Seniorenbeirat ebenfalls Delegierte in die Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung NRW e. V.

Rechtliche Grundlagen:

§ 58 GO NRW

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

x

negative Auswirkungen (bedingt)

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Durch die Teilnahme an Sitzungen, insbesondere bei der Teilnahme an überörtlichen Sitzungen, entstehen Reisetätigkeiten, die regelmäßig zu einer Umweltbelastung führen (können).


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 15. September 2021Konstituierende Sitzung Sitzung des Seniorenbeirates

Art
Entscheidung
Ausschuß
Seniorenbeirat
Details
Tagesordnung