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Erlass von Gebühren für die Außengastronomie infolge der Corona-Pandemie


Letzte Beratung
Dienstag, 21. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 32 Bürger- und Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6935

Darstellung der Sachlage:

Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung vom 25.6.2020 aufgrund eines Antrags von DEHOGA Nordrhein beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 für die Außengastronomie der Schank- und Speisewirtschaften in Alsdorf zu halbieren. Da die übrigen Betriebe mit Außengastronomie (Imbissbetriebe, Bäckereien, Eisdielen etc.) die Einnahmeausfälle teilweise mit einem Außerhausverkauf kompensieren konnten, wurde bei diesen lediglich die Zahlungsfrist für bereits erteilte Sondernutzungserlaubnisse verlängert. In 2020 erfolgte bei insgesamt sieben Schank- und Speisewirtschaften eine Halbierung der Gebühren. Hierdurch ist auf Einnahmen in Höhe von ca. 1.900 € verzichtet worden.

Mit Schreiben vom 25.11.2020 (Anlage 1) beantragte DEHOGA Nordrhein, auch für das Jahr 2021 eine Reduzierung bzw. Aussetzung der Sondernutzungsgebühren vorzunehmen. Der Pandemieverlauf hatte r die Gastronomie in 2021 weitaus größere Auswirkungen als im Vorjahr, da viele Betriebe in der ersten Jahreshälfte deutlich länger geschlossen bleiben mussten. Seit Juni lassen die Inzidenzwerte zwar entsprechende Lockerungen auch für die Gastronomie zu, jedoch haben viele Gastronomen erhebliche finanziellen Einbußen zu beklagen. Aufgrund neuer Virus-Varianten ist dabei nicht auszuschließen, dass im Laufe des Jahres erneute Lockdown-Maßnahmen mit Betriebsschließungen notwendig werden. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, in 2021 auf die Erhebung von Gebühren für die Aufstellung von Tischen und Stühlen für alle Betriebe mit Außengastronomie zu verzichten.

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 7 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf kann von der Gebührenerhebung ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Gebührenerhebung zu einer für den Nutzer unbeabsichtigten Härte führt und kommerzielle Vorteile fehlen oder gering sind.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in Alsdorf im Jahr 2021 vollständig zu verzichten.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

In 2021 waren unter normalen Umständen (ohne Corona-Pandemie) Gebühreneinnahmen in Höhe von 15.600 €r die Außengastronomie zu erwarten. Die Genehmigungen für die Außengastronomie werden in der Regel für den Zeitraum von Mai bis September erteilt. Die Coronaschutzverordnung NRW hat in der Zeit von November 2020 bis Mai 2021 u. a. die Gastronomie (innen und außen) verboten. Da in dieser Zeit keine Tische und Stühle auf den Gehwegen aufgestellt werden durften, wurden hierzu auch keine Genehmigungen erteilt. Die entsprechenden Gebühren r den Monat Mai in Höhe von ca. 3.120 € entfallen somit in jedem Fall. Ein Verzicht auch für die übrigen Monate hätte weitere Einnahmeausfälle in Höhe von etwa 12.480 € zur Folge.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Antrag von DEHOGA Nordrhein vom 25.11.2020 (Anlage 1)

gez. Sonders

gez. Kahlen

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. September 2021Rat/WP 18/58. 5. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung