Teilen:

Neuregelung des Vertrages zwischen der StädteRegion Aachen und dem
Schullandheimverein Paustenbach e.V. sowie Änderung der Entgeltregelung und
der Satzung


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11165

Beschlussvorschlag:


Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.) Er beschließt den als Anlage 2 zu Sitzungsvorlage 2021/0418 beigefügten Vertrag mit dem Schullandheimverein Paustenbach e.V. mit Wirkung vom 01.12.2021.

2.) Er nimmt

2.1) die geänderte Entgeltregelung ab 01.12.2021 (Anlage 3 zu Sitzungsvor-lage 2021/0418) und

2.2) die Satzungsänderung ab 01.12.2021(Anlage 4 zu Sitzungsvorlage 2021/0418)

zur Kenntnis.

 

 

Sachlage:

Im Jahr 1981 wurde vom Kreis Aachen als Rechtsvorgänger der StädteRegion Aachen von der Gemeinde Simmerath das Gebäude der ehemaligen Schule in Simmerath-Paustenbach angemietet. Seit dieser Zeit wird dort ein behindertengerechtes Schullandheim geführt. Da die Führung eines Schullandheimes in privatrechtlicher Form Vorteile bietet, wurde mit Wirkung vom 01.05.1983 der Schullandheimverein Paustenbach gegründet.

Die Beziehungen zwischen dem Verein und der StädteRegion Aachen werden mit Vertrag vom 01.12.1986, zuletzt geändert am 01.01.2004, geregelt. Der Verein beschäftigt kein eigenes Personal, vielmehr erfolgt eine Personalgestellung durch die StädteRegion Aachen gegen Kostenerstattung.

Die Interessen der StädteRegion im Verein werden wahrgenommen durch vom Städteregionstag gewählte

  • sechs Vereinsmitglieder aus der Mitte des Städteregionstages und
  • zwei Vereinsmitglieder aus der Verwaltung.

Seit dem 01.01.2020 ist verwaltungsintern die Geschäftsführung des Schullandheims dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zugeordnet mit der Idee, hierdurch freie Zeiten im Schullandheim ggfls. durch Veranstaltungen/Angebote des A 51 unter Beachtung der Zwecksetzung und der Gemeinnützigkeit des Vereins zu füllen und das Schullandheim dadurch besser auszulasten. Das Schullandheim wird inzwischen nicht mehr vorrangig von den Förderschulen, sondern von Klassen aller Schulformen integrativ/inklusiv genutzt, weshalb in der letzten Mitgliederversammlung am 15.06.2021 eine Änderung des Satzungszwecks hin zur Inklusion (statt vorrangiger Nutzung durch Kinder mit Behinderung) beschlossen wurde.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Schullandheimvereins Paustenbach e.V. wird das A 14/ Prüfung und Beratung der StädteRegion Aachen mit der jährlichen Prüfung der Unterlagen des Schullandheimvereins beauftragt. Die üblicherweise durchgeführte redaktionelle Anpassung nach Gründung der StädteRegion Aachen erfolgte bisher nicht. Bereits seit mehreren Jahren hat A 14 im Prüfbericht darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Überarbeitung der vertraglichen Vereinbarungen mit der StädteRegion Aachen für erforderlich gehalten wird.

In der Mitgliederversammlung am 15.06.2021 hat der Schullandheimverein Paustenbach e.V. den als Anlage beigefügten Vertrag beschlossen (Synopse s. Anlage 1), welcher zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Städteregionstages bedarf.

Dieser Vertragsentwurf wurde von der Geschäftsführung erarbeitet und mit A 14/ Prüfung und Beratung im Vorfeld abgestimmt.

Bis 2019 konnte das Haus nahezu kostendeckend geführt werden. Das letzte Geschäftsjahr 2019/2020 schloss aber aufgrund der Corona-Pandemie mit einem Defizit in Höhe von -19.619,70 € ab. Davon wurden dem Schullandheimverein im Rahmen der bisherigen Vertragsregelung 17.000 € erstattet, der Restbetrag wird aus der Rücklage finanziert. Es hat sich somit gezeigt, dass auch zukünftig aufgrund von Unwägbarkeiten wie einer Pandemie die Vereinbarung der Erstattung von Defizitbeträgen durch die StädteRegion Aachen erforderlich ist, um den Bestand des Schullandheimes Paustenbach zu sichern.

Das Finanzamt hat im Rahmen der Prüfung in 2020 entschieden, dass die StädteRegion für die Personalgestellung an den Schullandheimverein eine Umsatzsteuer abzuführen hat. Ab 2021 wird die Umsatzsteuer für das Hauspersonal dem Schullandheimverein in Rechnung gestellt, ab 2023 zusätzlich für die Geschäftsstelle.

Außerdem sind die Personalkosten der Geschäftsführung (4 Stunden/Woche) vor dem Hintergrund umsatzsteuerlicher Anforderungen/Prüfungen dem Schullandheimverein nach Empfehlung des A 14 in Rechnung zu stellen. Diese Regelung wird aber erst nach der Vertragsänderung in Kraft treten.

Es entstehen folgende zusätzliche Kosten:

Umsatzsteuer:

r das Hauspersonal ab 2021 in Höhe von 13.300 €/Jahr

r das Buchungsgeschäft zusätzlich ab 2023: 2.050 €/Jahr

r die Geschäftsführung zusätzlich ab 2023: 2.120 €/Jahr

Insgesamt:17.470 €

Personalkosten Geschäftsstelle ab 2022: 11.150 €

Mehrkosten insgesamt: 28.620 €

Es ist davon auszugehen, dass ein Zuschussbedarf in dieser Höhe zukünftig regelmäßig erforderlich sein wird. Um auch besondere Risiken wie die aktuelle Pandemie abzudecken, wird im Vertrag eine Defiziterstattung bis max. 41.000 € vorgeschlagen.

Der Vertragsentwurf enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Konkretisierung der Personalgestellung einschließlich Umsatzsteuer
  • Defiziterstattung bis max. 41.000 €
  • Keine automatische Abwicklung des Vereins nach Defiziten in 2 Jahren

hintereinander

  • Redaktionelle Anpassungen.

In der Mitgliederversammlung am 15.06.2021 hat der Schullandheimverein Paustenbach gleichzeitig eine neue Entgeltregelung ab dem 01.12.2021 und eine Satzungsänderung beschlossen.

Die neue Entgeltregelung ist als Anlage 3 beigefügt. In Anpassung an die Preisentwicklung vergleichbarer Unternfte erfolgt aufgrund der gestiegenen Kosten eine moderate Steigerung der Preise um 15 %. Die letzte Erhöhung fand im Jahr 2014 statt. Außerdem wurden die Stornoregelungen konkretisiert.

Die Satzung wurde wie folgt geändert (Synopse s. Anlage 4):

  • Anpassung des Geschäftsjahres an das Kalenderjahr
  • Aktualisierung Vereinszweck in Richtung Inklusion
  • Redaktionelle Änderungen und Aktualisierung auf der Grundlage einer Mustersatzung der Justiz NRW

Der Satzungstext wurde im Vorfeld mit A 14 abgestimmt und muss nun zum Wirksamwerden beim Amtsgericht Aachen in das Vereinsregister eingetragen werden.

Rechtslage:

Eine rechtliche Verpflichtung zum Betrieb des Schullandheimes besteht nicht.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Mit der Entscheidung sind folgende Mehrausgaben verbunden:

Sachkonto 531809 - Abdeckung des Betriebsdefizits Schullandheim (allgemeine Städteregionsumlage):

Haushaltsansatz Entwurf

Haushaltssatzung /-plan 2022: 27.000 (unter Berücksichtigung eines coronabedingten Mehraufwandes in Höhe von 12.000 €, Ausgleich Defizit 2021)

geplanter Haushaltsansatz 2023: 27.000 €

ab 2024: 31.000 €

Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen beim Sachkonto 448803 -Sonst. Erstattungen von übrigen Bereichen ab 2022 in Höhe von 11.150 € (Personalkosten Geschäftsführung) gegenüber.

Im Rahmen von NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Auch mit der o.g. Entgelterhöhung sind die Kostenr Unterkunft und Verpflegung noch sonstig gestaltet, dass auch Kindern sozial schwacher Familien ein Schullandheimaufenthalt ermöglicht wird.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Durch die Ermöglichung gemeinsamer Schul- und Jugendgruppenfahrten von behinderten und nichtbehinderten jungen Menschen leistet das Schullandheim Paustenbach einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Inklusion. Dies wird auch durch die Änderung des Satzungszweckes deutlich.

Stellungnahme des A 14 Prüfung und Beratung:

Der Vertrag zwischen der StädteRegion Aachen und dem Verein sowie der Entwurf der Vereinssatzung in den der Vorlage beigefügten Fassungen wurden durch A 14 begleitend geprüft.

Die Prüfungsempfehlungen der örtlichen Rechnungsprüfung insbesondere im Hinblick auf die Vertragsgestaltung wurden verwaltungsseitig in den der Vorlage als Anlage beigefügten Vertrags eingebunden. Prüfungsempfehlungen wurden insbesondere zu folgenden vertraglichen Regelungen ausgesprochen:

Vertragsentwurf

Strukturierung der operativen Leistungen

Regelungen der Verlustabdeckung

Abrechnungsverfahren

Abschreibungsgrundlagen

Satzungsentwurf

Anpassung des Geschäftsjahres

Redaktionelle Anpassungen

Mit der Vorlage wird dargelegt, dass sich aus der Personalgestellung durch die Städteregion zukünftig umsatzsteuerrechtlich Mehrkosten i.H.v. rd. 17 TEUR p.a. ergeben. A 14 hat daher im Rahmen der Prüfung der Rechnungslegung zum 30.11.2020 empfohlen, die Beschäftigung vereinseigenen Personals in Erwägung zu ziehen. Mit den Regelungen des § 2 Ziff. 1 des Vertragsentwurfs sowie den §§ 10 Ziffer 1 und 13 Ziffer 1 des Satzungsentwurfs wurde der etwaigen Beschäftigung eigenen Personals die vertrags- bzw. satzungsrechtliche Grundlage gegeben.

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 

Anlagen:

Synopse Änderung Vertrag der StädteRegion Aachen mit dem Schullandheimverein Paustenbach e.V. (Anlage 1)

Vertragstext (Anlage 2)

Änderung Entgeltordnung mit Gegenüberstellung zur bisherigen Fassung (Anlage 3)

Synopse Satzungsänderung (Anlage 4)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung