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Zuschüsse im Gesundheitsbereich;
Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V. vom
[26.05.2021](si010.asp?YY=2021&MM=05&DD=26 "Sitzungskalender 05/2021 anzeigen"
) für die Schwangerenberatungsstelle


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 53 - Gesundheitsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11243

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Der Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V., vom 26.05.2021 auf Erhöhung des Zuschusses für die Schwangerenberatungsstelle von 27.033,00 € auf 40.549,50 € ab 01.01.2022 wird abgelehnt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der ab 2023 neu abzuschließenden Leistungsvereinbarungen eine Anhebung des Zuschusses aufgrund der Ausweitung von Leistungsangeboten zu prüfen.

 

 

Sachlage:

Die Leistungsvereinbarungen für Zuschüsse im Gesundheitsbereich laufen zum 31.12.2021 aus. Corona bedingt waren bisher Verhandlungen zur Fortführung der Vereinbarungen nicht rechtzeitig möglich. Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, die bestehenden Leistungsvereinbarungen für ein Jahr bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Einzelheiten können der Sitzungsvorlage 2021/0243 entnommen werden.

Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V. (AWO), hatte ihr Einverständnis zu der geplanten Verlängerung der Leistungsvereinbarungen gegeben, nachträglich jedoch mit Schreiben vom 26.05.2021 einen Antrag auf Anhebung des Zuschusses in 2022 gestellt (vgl. Anlage).

Hiernach hat der Träger bereits im Jahr 2020 die Stellenanteile der Schwangerenberatungsstelle um 0,75 Stellenanteile zur Stärkung des Präventions- und Beratungsangebotes erhöht und hierfür Zuschüsse durch die Stadt Eschweiler erhalten. Nach Wegfall der städtischen Zuschüsse bittet die AWO um Anhebung des Zuschusses durch die StädteRegion Aachen r 2022 von derzeit 27.033 auf rd. 40.549,50 €.

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da die StädteRegion regelmäßig nicht für ausfallende Zuschüsse Dritter eintritt. Im Rahmen der Neuverhandlungen für die ab 2023 geltenden Verträge können die zusätzlichen Leistungsangebote geprüft und ggf. Zuschuss erhöhend berücksichtigt werden.

Rechtslage:

Bei der Schwangerenberatung handelt es sich dem Grunde nach um Pflichtaufgaben der StädteRegion Aachen als Untere Gesundheitsbehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG).

Gem. § 12 Buchstabe b) i. V. m. § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsausschuss über die Gewährung von Zuschüssen über 5.000 € bis 250.000 €. Dieser Zuschuss gehört aber zu den Anträgen, über die sich der Städteregionstag mit Beschluss vom 16.06.2021 zu Vorlage 2021/0243 die Entscheidung vorbehalten hat.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine, bei entsprechender Beschlussfassung wie vorgeschlagen

Soziale Auswirkungen:

Der Antrag steht in Zusammenhang mit den durch das Gesundheitsamt abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen, welche durchgehend pflichtige Aufgaben der StädteRegion Aachen abdecken. Die Wahrnehmung der Aufgabe durch freie Träger der Sozialhilfe trägt zu der im ÖGDG verankerten Angebotsvielfalt bei.

Mit der Förderung der Träger werden Menschen in schwierigen Lebensphasen durch ein gezieltes Angebot unterstützt. Die StädteRegion Aachen leistet mit der Finanzierung dieser Beratungsangebote einen wichtigen sozialen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Menschen in unterschiedlichen Bedarfslagen.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V., vom 26.05.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 22. September 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung