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Freiwillige Förderungen -Einrichtung einer Stelle für Antragskoordination und
-beratung für Träger der Freien Wohlfahrtspflege
-Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom [01.09.2021](si010.asp?YY=2021&MM=09&DD=01 "Sitzungskalender 09/2021 anzeigen" )-


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11233

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss beauftragt aufgrund des Antrages der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 01.09.2021 die Verwaltung, eine Stelle zur Antragskoordination und beratung für Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu konzipieren sowie einzurichten und ausreichende Mittel in den Haushaltsentwurf 2022 sowie die der Folgejahre einzustellen und die Stelle im Stellenplan 2022 ff. zu berücksichtigen.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 01.09.2021 beantragt die SPD-Städteregionstagsfraktion die Aufnahme des TOP „Einrichtung einer Stelle für Antragskoordination und beratung für Träger der Freien Wohlfahrtspflege“ in die Tagesordnungen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt (SOZ) am 22.09.2021 sowie der Sitzung des Städteregionsausschusses am 23.09.2021 (vgl. Anlage).

Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Stelle zur Antragskoordination und beratung für Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu konzipieren sowie einzurichten und ausreichende Mittel in den Haushaltsentwurf 2022 sowie die der Folgejahre einzustellen und die Stelle im Stellenplan 2022 ff. zu berücksichtigen.

Ziel der Koordinations- und Beratungsstelle ist nach Darlegung der Antragstellerin, förderungswürdige Projekte und Träger im Vorfeld der Antragstellung in Antragsplanung, -koordination und stellung zu unterstützen. Angeführt wird, dass insbesondere Träger mit wenig oder keinen hauptamtlichen Strukturen diese Hilfe benötigen. Die Aufgabe soll dabei für Vorhaben wahrgenommen werden, die sowohl gemäß den Richtlinien der integrierten Sozialplanung förderfähig sind, als auch solche, die diesen Richtlinien nicht entsprechen, aber grundsätzlich als förderwürdig betrachtet werden.

Zur Finanzierung wird auf die im Haushaltsplan 2021 zunächst für das Jahr 2021 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50.000 € verwiesen, die im Haushaltsplanentwurf 2022 dann nicht mehr bei den Sach-, sondern bei den Personalaufwendungen eingeplant werden sollten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit den freiwilligen Förderungen im Sozialbereich auch heute schon Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Antragsteller_innen erbracht werden, insbesondere für die überwiegend antragstellenden kleineren Initiativen und Projekte. Die Beratungsleistung hat die grundsätzliche Förderfähigkeit der Anträge zum Ziel. Dieser Support gemeinsam mit den eigenen personellen Ressourcen der Verbände für diesen Zweck scheint nach der Einschätzung der Verbände jedoch nicht ausreichend zu sein.

In seiner Sitzung am 19.06.2020 hat der Städteregionsausschuss die Änderung des Verfahrens im Bereich der freiwilligen Förderung im Sozialbereich ab 01.01.2023 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Verfahren unter Beteiligung Dritter und mit der Maßgabe der Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten auszuarbeiten. Die neuen Richtlinien sollen ab dem 01.01.2023 Anwendung finden. Ein erstes Konzept hierzu soll in der letzten Sitzung des SOZ im Jahr 2021 vorgelegt werden (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0337).

Die Ausarbeitung ist ausdrücklich auf die Vergabe der freiwilligen Mittel im sozialräumlichen Kontext auf Basis der Sozialplanung beschränkt. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung daher im Frühjahr 2021 mit allen derzeit in dieser Förderrichtlinie geförderten Projekten Interviews zu Sachstand, Rahmenbedingungen, Projekterfahrungen und förderlichen Faktoren sowie möglichen Unterstützungsbedarfen und Handlungserfordernissen geführt.

Die im Rahmen einer projektübergeordneten SWOT-Analyse (Betrachtung von Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken) so herausgearbeiteten Erkenntnisse wurden in einer ersten „Entwicklungswerkstatt Sozialplanung“ den Vertreter_innen der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AG Wohlfahrt) am 17.06.2021 vorgestellt.

Neben der Sozialberichterstattung sollen diese Ergebnisse bei der Konzeptionierung eines geänderten Verfahrens ebenso Berücksichtigung finden wie die in der Entwicklungswerkstatt erörterten, die soziale Arbeit künftig prägenden Themenfelder (z. B. Vielfalt und Chancengerechtigkeit im Sozialraum) und Gestaltungsansätze (z. B. Partizipation, Digitalisierung).

r Anfang November ist eine zweite Entwicklungswerkstatt mit den Vertreter_innen der AG Wohlfahrt vorgesehen, in der darauf aufbauend erörtert werden soll, in welcher Form und mit welchen Maßgaben die kommende Förderphase und der Vergabeprozess ausgestaltet werden sollen.

Rechtslage:

Die hier in Frage stehenden Förderungen im Sozialbereich sowie die Antragskoordination und -beratung für die Träger der Freien Wohlfahrt sind freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen.

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Aufgabe ist im Amt für Inklusion und Sozialplanung angesiedelt; die Entwicklungswerkstatt und der Prozess für das Handlungskonzept und die Erarbeitung der Richtlinie erfolgt mit vorhandenem Personal. Bei Beschlussfassung wäre der benötigte Personalbedarf im Rahmen der nächsten Entwicklungswerkstätten zu beziffern.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021 sind Mittel in Höhe von 50.000 € als Sachaufwendungen im Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“ im Sachkonto 531860 „Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege“ bereitgestellt worden.

Da verwaltungsseitig die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2022 abgeschlossen ist, müssten bei entsprechender Beschlussfassung die entsprechenden Mittel bei den Personalaufwendungen im Produkt 05.03.06 „Sozialplanung“ im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt zusätzlich bereitgestellt werden.

Soziale Auswirkungen:

Zur Mitwirkung an der sozialen Verantwortung für die in der Region lebenden Menschen bezieht die StädteRegion Aachen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in die Weiterentwicklung der Sozialplanung ein.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 01.09.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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