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Budgetbericht zum [30.06.2021](si010.asp?YY=2021&MM=06&DD=30 "Sitzungskalender
06/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11227

Sachlage:

Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 30.06.2021 termingerecht zum 15.07.2021 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.

Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten

Fehlbedarf im Haushalt 2021 von -5.393.056 €

voraussichtlich ein Fehlbetrag von -4.623.377 €

und somit eine Haushaltsverbesserung von 769.679 €

Die abweichende Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2021 ist im Wesentlichen auf

- nur marginale Veränderungen der Personalkosten (rd. 42 T€) zum Haushaltsansatz 2021 innerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes (s. Anlage)

- erhebliche Verbesserungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage) sowie durch

- die in Summe daraus resultierende Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen in der Sozialhilfe) im Rahmen der Spitzabrechnung der differenzierten Umlage,

- durch Steigerung der Corona-Isolierungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitsamtes

- durch Verschlechterungen in den ProduktenRettungsdienst“ und „Katastrophenschutz“,

- durch Verbesserungen bei den Zinsaufwendungen sowie

- darüber hinaus durch eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage)

zurückzuführen.

1.Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2021

1.1 Allgemeines

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 folgende Festsetzungen vor:

10

Ordentliche Erträge

773.080.076 €

17

- Ordentliche Aufwendungen

- 802.120.142 €

18

= Ordentliches Ergebnis

- 29.040.066 €

19

+ Finanzerträge

+ 19.078.613 €

20

- Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- 2.310.603 €

22

= Ordentliches Jahresergebnis

- 12.272.056 €

23

- Außerordentliche Erträge (Isolierung NKF-CIG)

6.879.000 €

26

= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung

- 5.393.056 €

Mit Bericht vom 22.02.2021 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde vorgelegt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 22.03.2021.

1.2 Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

Alle Prognosen wurden um die voraussichtlich nach dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-CIG)“ zu isolierenden Beträge bereinigt (s. Anlage).

1.3. Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage

Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2021 am 04.02.2021 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2021 auf der Basis der Festsetzung zum Finanzausgleich vom 25.01.2021 und somit in zutreffender Höhe eingeplant.

1.4. Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“

Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie- ergibt sich nach der Prognose zum 30.06.2021 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rund 1,5 Mio. €. Eine etwaige Corona-Isolierung aufgrund pandemiebedingter Mehraufwendungen oder Beitragsausfällen im Kita-Bereich ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

Das Ergebnis im Jugendamtsbereich wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2021 der StädteRegion Aachen mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2021 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen und führt somit zu einem entsprechenden Mehrertrag im Budget Allgemeine Deckungsmittel (ADM).

1.5 Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2021 (vgl. Anlage sind mit

-120.305.732 €

angesetzt worden.

Außen vor bleiben gemäß Beschluss des Städteregionstages - bei der Betrachtung die Bereiche


Tageseinrichtungen für Kinder 16.769.338 €

Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) 22.100.000 €

Geschäftsführung Energeticon/FAM 118.686 €

= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2021)-81.317.708 €

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 30.06.2021 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und GF Energeticon/FAM) von

-81.359.502 €

prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.

Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2021 voraussichtlich

Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 41.794 €.

Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen um. Die Prognose zum 30.06.2021 macht deutlich, dass bereits Einsparungen im Personalkostenbudget im Gegensatz zum I. Budgetbericht erzielt werden konnten. Weitere Einsparungen können sich im Laufe des Jahres noch ergeben, die derzeit noch nicht konkret kalkuliert werden können, die aber letztlich zu einer Einhaltung des Personalbewirtschaftungskonzepts führen.

Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

1.6 Sozialleistungen

Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 4.376.676 €) für das Haushaltsjahr 2021 sind aus der Anlage zum Budgetbericht ersichtlich.

Insbesondere bei den Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II als größter Einzelposten im Sozialetat gibt es große Abweichungen. Der Haushaltsansatz setzte sich zusammen aus 125 Mio. €normaler“ Aufwand zzgl. 5 Mio. € (diese 5 Mio. € waren abzüglich der darauf entfallenden Bundeserstattung zur Isolierung eingeplant und somit haushaltsneutral) = 130 Mio. €. Die aktuelle Prognose geht dagegen von 126 Mio. € aus, davon weiterhin 5 Mio. € coronabedingter Aufwand, so dass die effektive Haushaltsbelastung verglichen mit den vorstehenden 125 Mio. € - bei voraussichtlich 121 Mio. € liegt und damit in der Prognose eine Netto-Verbesserung von 4Mio. € eintritt. Da daran die Stadt Aachen über die Abrechnung der diff. Regions-umlage mit rd. 50 % partizipiert, ergibt sich anteilig daraus bei den Allgemeinen Deckungsmitteln ein entsprechender Mehraufwand.

1.7. Rettungsdienst / Katastrophenschutz

Im Jahr 2021 entstehen voraussichtlich Mehraufwendungen und insbesondere Mindererträge im Rettungsdienst, die auf Basis der aktuellen Gebührenentwicklung hochgerechnet wurden. Die Unterdeckung beträgt nach der Prognose rd.

1,9 Mio. € und wird in die Gebührenkalkulation der Folgejahre einbezogen.

Im Jahr 2021 entstehen im Bereich des Katastrophenschutzes voraussichtlich Mehraufwendungen aufgrund des Sonderfonds für vom Hochwasser betroffene Menschen (SV-Nr. 2021/0388). Die Unterdeckung beträgt nach der Prognose rd. 1,5 Mio. . Weitere Auswirkungen aufgrund des Hochwassers waren zum Zeitpunkt des II. Budgetberichtes noch nicht absehbar und sind deshalb in den Prognosen nicht enthalten. Derzeit wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Großteil der Schäden über Hilfsmittel von Bund und Land sowie darüber hinaus durch Versicherungsleistungen abgedeckt wird.

1.8. Corona

Das Land NRW hat im September 2020 das sog. NKF-Corona-Isolierungs-Gesetz (NKF-CIG) beschlossen. Dieses Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Corona-bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge nach der erstmaligen Anwendung im Jahr 2020 auch in den Folgejahren zu „isolieren“. Dies erfolgt so, dass die Corona-bedingten Auswirkungen berechnet und in einer „Bilanzierungshilfe“ aktiviert werden, so dass sie das Ergebnis nicht belasten. Dieser Aktivposten kann dann entweder durch einmalig möglichen Beschluss im Jahre 2024 gegen das Eigenkapital ausgebucht oder aber ab 2025 über maximal 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben werden.

Im städteregionalen Haushalt 2021 sind über die Einzelbudgets verteilt corona-bedingte Belastungen von per Saldo rd. 6,9 Mio. € veranschlagt worden. Im Rahmen des vorliegenden Budgetberichtes liegt die Prognose bei rd. 9,7 Mio. €. Dazu zählen die bereits unter Ziff. 1.6 angesprochenen Kosten der Unterkunft (KdU) sowie damit zusammenhängende Erstattungen als Gegenpositionen, aber z.B. auch die verringerte Ausschüttung der Sparkasse Aachen und insbesondere die im zentralen „Corona-Budget“ des A 53 veranschlagten unmittelbaren Kosten der Pandemiebekämpfung. Derzeit ist die Prognose noch mit großen Unsicherheiten behaftet, der Isolierungsbetrag läge hier aktuell bei rd. 6,2 Mio. €. Erfreulicherweise liegt das noch zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung erwartete, coronabedingte Defizit des Grenzlandtheaters für das Jahr 2020, das in 2021 abzudecken ist, deutlich niedriger und im Rahmen „normaler“ Jahre, so dass hier im Jahr 2021 keine Isolierung von Schäden vorzunehmen sein wird.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.

Gemäß § 2 Absatz 2 NKF-CIG berichtet der Kämmerer dem Städteregionstag vierteljährlich über die finanzielle Lage.

 

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

Anlage:

Budgetbericht zum 30.06.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung