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Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 gem. §
53 (1) KrO NRW i.V.m. § 116a GO NRW und Beteiligungsbericht der StädteRegion
Aachen zum [31.12.2019](si010.asp?YY=2019&MM=12&DD=31 "Sitzungskalender
12/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11215

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt, auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2020 zu verzichten und die Verwaltung zu beauftragen, einen Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 zu erstellen.
  2. Er beschließt den Beteiligungsbericht 2019 in der als Anlage 2 beigefügten Form.

 

 

Sachlage:

Im Zuge des Inkrafttretens des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (2. NKFWG) wurde in der Gemeindeordnung NRW der § 116a GO NRW eingefügt. Dieser regelt die Möglichkeit einer Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses.

Der Städteregionstag kann bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres entscheiden, ob auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet werden kann.

Voraussetzung für den Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses ist, dass am Abschlussstichtag des Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei nachstehend aufgeführten Merkmale zutreffen:

  1. Die Bilanzsummen der Städteregion und der einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche übersteigen insgesamt nicht mehr als 1.500.000.000 Euro.
  2. Die ordentlichen Erträge der einzubeziehenden Tochterunternehmen machen weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus
  3. Die Bilanzsummen der einzubeziehenden Tochterunternehmen machen weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde aus.

Durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) wurde ein sog. „Befreiungstool“ entwickelt, dessen sich zur Ermittlung der Befreiungsvoraussetzungen bedient wurde.

In den Konsolidierungskreis wurden folgende Unternehmen einbezogen:

- Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft GmbH

- enwor energie & wasser vor Ort GmbH

- Wirtschaftsförderungsgesellschaft der StädteRegion Aachen

- Senioren- und Betreuungszentrum Eschweiler

Als Ergebnis der Auswertung ist festzuhalten, dass die Ziffern 1 bis 3 erfüllt sind und die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung des Gesamtabschlusses erfüllt sind.

Sofern von der größenabhängigen Befreiung mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht wird, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen.

Die Prüfung zur Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses ist jedes Jahr erneut vorzunehmen und bedarf in jedem Jahr eines Beschlusses des Städteregionstages.

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Beteiligungsberichtes ergibt sich aus den Vorschriften des § 117 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) i.V. m. § 53 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW).

Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zur Aufstellung eines Beteiligungsberichtes aus § 116a Abs. 3 GO NRW. Demnach ist ein Beteiligungsbericht zu erstellen, sofern eine Gemeinde von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht.

In der Sitzung des Städteregionstages am 17.09.2020 wurde der Beschluss über den Verzicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 gefasst und die Verwaltung beauftragt, einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

Anlagen:

Auswertung Prüfung Befreiungsmöglichkeit (Anlage 1)

Beteiligungsbericht 2019 (liegt nur in Allris vor; Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung