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Special Olympics World Games 2023 für Menschen mit geistiger und mehrfacher
Behinderung; Bewerbung der Städteregion Aachen am "Host Town Programm"


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11226

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1.Er begrüßt die Bewerbung der StädteRegion Aachen am „Host Town Programm: 170 Nationen 170 inklusive Kommunen vom 11. bis 14. Juni 2023“

2.Er stimmt vorbehaltlich der endgültigen Auswahl der vorgeschlagenen Finanzierung des Projektes zu und beauftragt die Verwaltung, im Budgetentwurf für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt 62.000 €r diesen Zweck zu veranschlagen.

 

 

Sachlage leicht verständlich:

Der Inklusions·beirat entscheidet über die Unterstützung
der Bewerbung als Host Town für die Special Olympics 2023.

Danach muss der Städte·regions·ausschuss entscheiden.

Die Special Olympics 2023 findet in Berlin statt.

Das ist eine Sport·veranstaltung für geistig und mehrfach Behinderte.

Daran nehmen 170 Nationen teil.

Es kommen 7000 Sportler.

In Deutschland sind 170 Städte Host Town.

Jede Stadt betreut vier Tage eine Nation.

Jede Stadt holt die Teil·nehmer am Flug·hafen ab.

Jede Stadt besorgt ein Hotel für die Teil·nehmer.

Jede Stadt macht ein Programm für die Teil·nehmer.

Dann fahren die Teil·nehmer nach Berlin.

Sachlage:

Special Olympics Deutschland (SOD) ist die deutsche Organisation (gegründet 1991) der weltweit größten, vom Internationalen Olympischen Komitee offiziell anerkannten Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.

Im Jahr 1968 von Eunice Kennedy-Shriver, einer Schwester von US-Präsident John F. Kennedy, ins Leben gerufen, ist Special Olympics heute mit 5,2 Millionen Athletinnen und Athleten in 174 Ländern vertreten.

Die SOD ist als nicht-olympischer Spitzenverband im Deutschen Olympischen Sportbund und verschafft heute mehr als 40.000 Menschen mit geistiger Behinderung selbstbestimmte Wahlmöglichkeiten von behinderungsspezifischen bis hin zu inklusiven Angeboten.

Das Ziel von Special Olympics ist es, Menschen mit geistiger Behinderung durch den Sport zu mehr Anerkennung, Selbstbewusstsein und letztlich zu mehr Teilhabe an der Gesellschaft ganz im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verhelfen.

Berlin ist 2023 Gastgeber für die Special Olympics World Games, zu denen über 7.000 Athletinnen und Athleten aus 170 Nationen erwartet werden. Es ist SOD ein großes Anliegen, 2023 nicht nur ein Fest der Wertschätzung und des offenen Miteinanders zu feiern, sondern auch nachhaltige und inklusive Strukturen in den Kommunen zu stärken.

Deshalb wurde das Nachhaltigkeitsprojekt 170 Nationen 170 inklusive Kommunen / Host Town Programm für ganz Deutschland ins Leben gerufen. Erstmals können Städte und Regionen Gastgeber für Sportlerinnen und Sportler werden. Unterstützt wird das Programm vom Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Die Kommunen können sich bis zum 31. Oktober 2021 mit inklusiven Ideen und Projekten bewerben. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei offen und vielfältig. Vier Tage besuchen die Delegationen die „Host Town“ Regionen, durch An- und Abreise bleiben für die Programmgestaltung nur zwei Tage übrig. An diesen Tagen sollen vormittags Trainingsmöglichkeiten vorgehalten und für die Nachmittage Aktivitäten, Besichtigungen, kulturelle Angebote usw. organisiert werden.

Mit der Zielrichtung, inklusive Strukturen in den Kommunen nachhaltig zu stärken, entspricht das Host Town Programm den Intentionen des Inklusionsplans der Städteregion Aachen. Auch wird in der damit verbundenen Präsentation des Olympischen Feuers in den „Host Town“ Regionen die Möglichkeit gesehen, positive Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion zu bekommen.

Aus diesen Gründen beabsichtigt die Verwaltung - vorbehaltlich der politischen Entscheidungen - eine Bewerbung als Host Town abzugeben.

Rechtslage:

Die Inklusion zielt neben den „großen“ Bereichen Arbeit, Gesundheit und Wohnen auf die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft ab. Dazuhlen auch Erholung, Freizeit und Sport.

In Artikel 30 der UN-BRK ist die rechtliche Gewährleistung zur Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport formuliert und im Bundesteilhabegesetz entsprechend in deutsches Recht überführt.

Es handelt sich bei der Teilnahme und Bewerbung als „Host Town“ um eine freiwillige Leistung der Städteregion.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Umsetzung erfolgt mit personellen Ressourcen der Verwaltung und möglicher Projektpartner (z.B. RegioSportBund Aachen e.V., Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der Behindertenhilfe u.a.).

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Nach erster Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten für eine Delegation, bestehend aus 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmern rd. 62.000€.

Im Budget 05.03.04 „Inklusion“ stehen bei Sachkonto 543963 „Sachaufwand Inklusion“hrlich 75.000€ zur Verfügung. Davon sind 30.000€r Projekte der Förderrichtlinie zur Stärkung der Inklusion reserviert. Von den verbleibenden Mitteln können im Haushaltsjahr 2023 37.000€ zur Finanzierung eingesetzt werden. Zusätzlich wird der Ansatz für 2023 um 25.000€ erhöht, so dass die Verwaltung im Budgetentwurf bei o.a. Sachkonto insgesamt 100.000 € veranschlagen wird.

Falls es gelingt, Mittel durch Sponsoren einzuwerben, können die Aufwendungen der Städteregion reduziert bzw. zusätzliche Aktionen im Programm angeboten werden.

Soziale Auswirkungen:

Freizeit, Kultur und Sport sind als Motoren für Prävention, Gesundheitsförderung und zur sozialen Vernetzung und Selbstverwirklichung anerkannt und zugleich mit individuellen und gesellschaftlichen Erwartungen belegt. Für Menschen mit Behinderungen erfüllen sich diese Erwartungen weniger.

Das verdeutlichen auch Zahlen aus dem Teilhabebericht der Bundesregierung. So treiben nur 54 % der 18 49-Jährigen mit Beeinträchtigungen in ihrer Freizeit regelmäßig Sport. Bei Gleichaltrigen ohne Beeinträchtigungen sind es dagegen 78 %.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Freizeit, Kultur und Sport sind im Ergebnis Teil der Vielfalt des menschlichen Daseins und spielen daher eine herausragende Rolle für den Weg in eine inklusive Gesellschaft.

Damit die etwa 9,5 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland durch die Gesellschaft wahrgenommen werden, ist ihre Präsenz in Kultur, Sport und Freizeit so richtig und wichtig. Mangelndes Wissen, Berührungsängste und Unsicherheiten der Menschen ohne Behinderung sind zu identifizieren und zu überwinden. Dies geht weit über die Reduzierung von Barrieren am Arbeitsplatz hinaus.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 22. September 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung

Dienstag, 21. September 2021Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Vorberatung
Ausschuß
Inklusionsbeirat