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Gewaltprävention gegenüber Frauen, Kindern und Männern in der StädteRegion
Aachen
-Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städtregionstagsfraktion vom [27.08.2021](si010.asp?YY=2021&MM=08&DD=27 "Sitzungskalender 08/2021 anzeigen" )-


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11235

A)Beschlussvorschlag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt beauftragt die Verwaltung der StädteRegion Aachen aufgrund des Antrags der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstags­frak­ti­on, eine fachliche Expertise zum Thema Gewalt in Familien mit kommunenscharfen Daten zu erstellen.

B)Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Städteregionsausschuss trifft abweichend vom Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

1.Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2022 - beauftragt, im Jahr 2022 eine fachliche Expertise zum Thema „Gewalt in Familien“ mit kommunenscharfen Daten in Auftrag zu geben und nimmt dabei zur Kenntnis, dass dies Kosten im Umfang von bis zu 20.000 € verursachen wird.

2.Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Budget 05.03.06 „Sozialplanung“ erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsentwurf 2022 bei Sachkonto 543990 „Andere sonstige Geschäftsausgaben“.

3.Sofern absehbar bereits im Haushalt 2021 ausreichend Mittel im Budget zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung beauftragt, die Expertise bereits in diesem Jahr in Auftrag zu geben.

4.Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt das Ergebnis der Expertise und evtl. darin formulierte Handlungsanregungen vorzustellen.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 27.08.2021 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, den Punkt „Gewaltprävention gegenüber Frauen, Kindern und Männern in der StädteRegion Aachen“ auf die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt zu nehmen (vgl. Anlage). Es soll beschlossen werden, dass die Verwaltung eine fachliche Expertise zum Thema „Gewalt in Familien“ mit kommunenscharfen Daten erstellt.

Zur Begründung führen die Antragstellerinnen aus, dass die Corona-Pandemie mit ihren Schutzmaßnahmen die Problemlagen insbesondere in sozial benachteiligten Familien zum Teil massiv verstärkt habe. Da auch viele Schutzmechanismen in den Einrichtungen nicht mehr greifen würden, sei davon auszugehen, dass viele Fälle häuslicher Gewalt zurzeit unentdeckt bleiben. Diese Problematik soll mit der Expertise sichtbar gemacht und besser eingeschätzt werden können. Ziel seien gezielte Hilfeleistungen vor Ort.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Gewalt gegen Kinder, Frauen und Männer ist weniger ein sozialräumlich zu verortendes Phänomen als vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Problematik, zu der daher aus dem Bereich der Sozialplanung und ihrer Grundlagen, der sozialräumlichen Berichterstattung, keine validen Aussagen getroffen werden können.

Generell gilt, dass für sozio-ökonomisch schwächere Haushalte das Risiko einer eventuellen Gewaltanwendung insgesamt erhöht ist, die tatsächlich ausgeführte häusliche Gewalt aber in allen Schichten zu gleichen Anteilen vorkommt.

Die mit der Corona-Pandemie verbundene Zunahme wirtschaftlicher und psychosozialer Belastungen sowie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen begründen zugleich aber die Annahme, dass Frauen und Kinder unter häuslicher Gewalt (vermehrt) leiden, der Zugang zu Hilfeangeboten eingeschränkt und das Ausmaß durch eine hohe Dunkelziffer geprägt ist.

Wissenschaftlich fundierte Studien wie die nachfolgend zitierte Untersuchung der TU München mit repräsentativer Aussagekraft für Deutschland- kommen zu nachstehenden Ergebnissen und Risikofaktoren:

  • rperliche Gewalt: 3,1 % der Frauen erlebten zu Hause mindestens einerperliche Auseinandersetzung, z. B. Schläge. In 6,5 % der Haushalte wurden Kinder von einem Haushaltsmitglied körperlich bestraft.

  • Sexuelle Gewalt: 3,6 % der Frauen wurden von ihrem Partner zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

  • Emotionale Gewalt: 3,8 % der Frauen fühlten sich von ihrem Partner bedroht. 2,2 % durften ihr Haus nicht ohne seine Erlaubnis verlassen. In 4,6 % der Fälle regulierte der Partner Kontakte der Frauen mit anderen Personen, auch digitale Kontakte, z. B. über Messenger-Dienste.

her war die Zahl der Opfer sowohl bei Frauen als auch bei Kindern, wenn

  • sich die Befragten zu Hause in Quarantäne befanden (körperliche Gewalt gegen Frauen = 7,5 %, körperliche Gewalt gegen Kinder = 10,5 %),

  • die Familie akute finanzielle Sorgen hatte (körperliche Gewalt gegen Frauen = 8,4 %, körperliche Gewalt gegen Kinder = 9,8 %)

  • einer der Partner aufgrund der Pandemie in Kurzarbeit war oder den Arbeitsplatz verloren hatte (körperliche Gewalt gegen Frauen = 5,6 %, körperliche Gewalt gegen Kinder = 9,3 %)

  • einer der Partner Angst oder Depression hatte (körperliche Gewalt gegen Frauen= 9,7 %, körperliche Gewalt gegen Kinder = 14,3 %)

  • sie in Haushalten mit Kindern unter 10 Jahren lebten (körperliche Gewalt gegen Frauen = 6,3 %, körperliche Gewalt gegen Kinder = 9,2 %).

Die Studie ist hinsichtlich Alter, Bildungsstand, Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnort repräsentativ für Deutschland.

Die Frauen wurden zwischen dem 22. April und 08. Mai 2020 nach dem vorangegangenen Monat gefragt, zu der Zeit der strengsten Kontaktbeschränkungen. Ausdrücklich wird für diese Ergebnisse darauf verwiesen, dass diese sich auf die Zeit der Pandemie beschränken und keinen Vergleich zu allgemeinen Daten im Bereich der häuslichen Gewalt erlauben. Zudem ist weiterhin von einer Dunkelziffer auszugehen.

Mit Blick auf diese Ergebnisse erachtet es die Verwaltung für sinnvoll, in einer zu beauftragenden Expertise vor allem Betrachtungen auf städteregionaler Ebene anzustellen, die nicht auf die Fallzahlen Betroffener abhebt, sondern unter quantitativen wie qualitativen Fragestellungen sich mit dem Präventionsangebot auf städteregionaler Ebene auseinandersetzt, Veränderung verschiedener Maßnahmen sowie ggf. erforderliche Versorgungsangebote prüft und empfiehlt.

Anknüpfungspunkte bieten dabei u. a. die Ergebnisse der Studie, die auf eine deutliche Differenz zwischen Kenntnis und Inanspruchnahme von Hilfsangeboten verweist und die Relevanz von kontinuierlicher öffentlicher Kinderbetreuung sowie verschiedener Online-Formate in Beratung und Begleitung herausstellen.

Zielführend ist es aus Sicht der Verwaltung dabei auch, in der Expertise nicht auf ein vollständiges Bild häuslicher Gewalt abzustellen, sondern insbesondere die häusliche (sexualisierte) Gewalt gegen Frauen in den Fokus zu nehmen, und die derzeit auf diesem Gebiet mit entsprechenden Präventions- und Hilfeangeboten aktiven Träger und Institutionen mit ihrem Fachwissen und ihren Einschätzungen zur Entwicklung einzubeziehen. In Bezug auf Gewalt gegenüber Kindern wird ergänzend die Beteiligung von Experten aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich sein sowie die hier tätigen aktiven Träger und Institutionen.

r die Erstellung der Expertise mit dem o. a. Fokus stehen der Verwaltung keine personellen oder fachlichen Ressourcen zur Verfügung, so dass sie extern vergeben werden müsste (z. B. an eine Hochschule oder vergleichbare Institution/Einrichtung). Die verwaltungsseitige Begleitung kann sichergestellt werden. Zeit- und Kostenrahmen für die Erstellung einer fachlich fundierten Expertise sind abhängig von dem konzeptionell gewünschten Umfang und der Tiefe der Expertise. Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung beläuft sich der zeitliche Umfang ab Auftragsvergabe auf mindestens 3-6 Monate, der Kostenaufwand wird auf 10.000 € bis 20.000 € geschätzt.

Hierfür stehen keine Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung, so dass die Expertise erst im nächsten Jahr nach Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt 2022 in Auftrag gegeben werden kann, sofern nicht bereits in diesem Jahr Mittel dafür im Budget zur Verfügung gestellt werden können.

Dies wäre von der Verwaltung im Rahmen des dritten Budgetberichts zum 30.09.2021 zu prüfen. Ergebnisse und damit ggf. verknüpfte Handlungsempfehlungen sind frühestens Mitte 2022 zu erwarten.

Die Verwaltung wird den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt über die Ergebnisse und damit verbundenen Gestaltungsanregungen informieren und ggf. nach einer abschließenden gemeinsamen fachlichen und auch politischen Diskussion der Akteure vor Ort entsprechende Handlungsempfehlungen formulieren.

Rechtslage:

Bei der Erstellung einer fachlichen Expertise zum Thema „Gewalt in Familien“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen. Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine, siehe Sachlage

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2021 sind für die Beauftragung einer Expertise zum Thema „Gewalt in Familien“ keine Mittel eingeplant. Sofern absehbar im Budget entsprechende Mittel verfügbar werden, erfolgt bei entsprechender Beschlussfassung die Beauftragung eines Dritten noch in diesem Jahr. Andernfalls müssten die dafür erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen und der Beschlussfassung zum Haushalt 2022 im Produkt 05.03.06 „Sozialplanung“ bei Sachkonto 543990 „Andere sonstige Geschäftsausgaben“ zur Verfügung gestellt werden.

Soziale Auswirkungen:

Mit der Expertise trägt die StädteRegion zu einer bedarfsgerechten Ausgestaltung des Präventiv- und Hilfeangebotes im Handlungsfeld „Gewalt in Familien/häusliche Gewalt“ bei.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregions­tags­frak­ti­on vom 27.08.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung

Mittwoch, 22. September 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung