Teilen:

Was kommt nach Corona?
-Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom [10.06.2021](si010.asp?YY=2021&MM=06&DD=10 "Sitzungskalender 06/2021 anzeigen" )-


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Dezernat III
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11110

A)Beschlussvorschlag der FDP-Städteregionstagsfraktion

Der Städteregionsausschuss trifft aufgrund des Antrags der FDP-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

1.Er stellt fest, dass die Mitarbeiter der Städteregionsverwaltung auf allen Ebenen und Einheiten in den letzten 14 Monaten der Corona-Pandemie und mit den damit zu Tage getretenen Herausforderungen eine hervorragende Arbeit geleistet haben.

2.Die Städteregionsverwaltung führt eine Umfrage innerhalb der Verwaltungseinheit StädteRegion durch mit dem Ziel, die Bereiche zu ermitteln und konkret mitzuteilen, in denen akuter Handlungsbedarf aufgrund der neuen Herausforderungen in den letzten 14 Monaten entstanden ist.

3.Die Städteregionsverwaltung fertigt einen Überblick über notwendige gegenwärtige oder zukünftige Bereiche und/oder Themenfelder, die für neue Katastrophenschutz-Szenarien wozu wir ausdrücklich auch Mutationen von Corona zählen auf städteregionaler Ebene (neu) überdacht und (neu bzw. anders) aufgestellt werden müssen. Mitanderen Worten: „Was lehrt uns Corona?“

4.Mit dem Schutzziel „Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems“ wurden viele Maßnahmen durch Bund, Land und den Kommunen in den letzten Monaten zu Recht begründet.

Welche Maßnahmen kann die StädteRegion zuständig für den Katastrophenschutz im Zusammenspiel mit dem Gesundheitsamt, den Schulen und den Schulträgern, den Kitas etc. zukünftig verbessern? Welche Rolle spielt die Digitalisierung dabei und welche Maßnahmen müssen zur Vermeidung eines Eingriffs auf kritische Infrastrukturen unternommen werden, um hier zukünftigen Gefahren zu begegnen?

B)Beschlussvorschlag der Verwaltung

Der Städteregionsausschuss trifft abweichend vom Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

1.Er stellt fest, dass die Mitarbeiter_innen der Verwaltung auf allen Bearbeitungsebenen im engen Schulterschluss mit zahlreichen externen Kräften sowie in Zusammenarbeit mit den regionsangehörigen Kommunen seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie eine hervorragende Arbeit leisten und dass die fortwährend neuen Herausforderungen zielorientiert und mit der Maßgabe, die Einschränkungen für Bürger_innen so gering wie möglich zu halten, bearbeitet wurden und werden.

2.Er stellt weiterhin fest, dass die Verwaltung intern den konkreten Handlungsbedarf als Auswirkung aus der Corona-Pandemie ermittelt, um kontinuierlich die notwendigen Maßnahmen unter Einbindung aller betroffenen Organisationseinheiten zu ergreifen; der Städteregionsausschuss wird über die Ergebnisse informiert.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 10.06.2021 beantragt die FDP-Städteregionstagsfraktion die unter Beschlussvorschlag A) formulierten Ausführungen (vgl. Anlage). In ihrer Begründung stellt die Antragstellerin dar, dass die globale Pandemie aufgrund des Erregers SARS-CoV-2 seit März 2020 zu bisher unbekannten Einschränkungen in nahezu allen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft geführt habe. Die Verwaltungen hätten auf allen Ebenen reagiert.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Städteregionstagsfraktion, zum jetzigen Zeitpunkt ein Zwischenfazit zu ziehen, um vorbereitet zu sein für einen möglichen Handlungsbedarf, der sich im Herbst/Winter aufgrund evtl. auftretender Mutationen ergeben könnte. Ziel der Antragstellerin ist es, Handlungsweisen der jüngeren Vergangenheit früh zu beleuchten und zu bewerten, um mögliche Verbesserungen, ggf. auch unter Inanspruchnahme von (zusätzlichen) Haushaltsmitteln oder Unterstützung übergeordneter Ebenen rechtzeitig umzusetzen. Der Erfahrungsbericht der Verwaltung soll Grundlage sein für mittel-/langfristige Planungen durch die Politik.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zunächst ist festzuhalten, dass die Frage „Was kommt nach Corona?“ derzeit nicht abschließend beantwortet werden kann. Aktuell befinden wir uns in der vierten Welle der Pandemie bei steigender Inzidenz, so dass derzeit lediglich ein erstes Zwischenfazit gezogen werden kann. Die Corona-Pandemie hat in den letzten 18 Monaten Handlungsbedarf in nahezu allen kommunalen Tätigkeitsfeldern aufgezeigt, was angesichts einer Pandemie, die in alle Lebensbereiche ausstrahlt, letztlich nicht verwunderlich ist. Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten in zahlreichen Bereichen Maßnahmen ergriffen, um die Pandemie und deren Auswirkungen möglichst effektiv zu bewältigen.

Seitdem Ende Februar 2020 in der StädteRegion Aachen der erste bestätigte Corona-Fall aufgetreten ist, wurden in enger Zusammenarbeit von Stadt Aachen und StädteRegion und unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen sowie mit Unterstützung externer Kräfte und der regionsangehörigen Kommunen zahlreiche Anstrengungen unternommen, um diese schwierige Zeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu bewältigen. Besonders hervorzuheben ist dabei auch das außergewöhnliche Engagement der Mitarbeiter_innen der Verwaltung.

Bereits im April 2020 wurden die Organisationseinheiten (OE) in der Verwaltung gebeten mitzuteilen, welche internen und externen Maßnahmen vor dem Hintergrund der pandemischen Lage ergriffen wurden und mit welchem Nutzen und/oder welchen Hindernissen diese Maßnahmen verbunden waren bzw. ob sie sich bewährt haben. Da im Rahmen der Abfrage von den OE vielfach das Thema „Mobile Arbeit“ genannt wurde, hat sich hierzu ein Unterarbeitskreis gebildet, der eine mögliche zukünftige Strategie der StädteRegion im Umgang mit Mobiler Arbeit entwickeln soll.

Da sich die Beeinträchtigung des Dienstbetriebs durch das Corona-Virus phasenweise intensivierte und weiterhin andauert, wurde die Konferenz der Amts-/Stabsstellenleitungen zum Anlass genommen, die OE erneut zu den im Rahmen der Pandemie ergriffenen Maßnahmen zu fragen. Nach einem regen Austausch wurde allgemein vereinbart, diejenigen Maßnahmen, die sich behrt haben, auf ihre langfristige Umsetzung zu prüfen.

Folgende Regelungen wurden durch die Verwaltung getroffen und werden aktuell auf Langfristigkeit überprüft:

-Ausdehnung Arbeitszeitrahmen (6.00 - 21.00 Uhr)

-Ausdehnung der zulässigen Minusstunden

-Besuchersteuerung über Terminvereinbarung

-verstärkt kontaktlose Kommunikation/Beratung, z. B. über Telefon, EMail

-Ausdehnung von Mobiler Arbeit u. a. über private Hardware bzw. VDI sowie Bereitstellung zusätzlicher Mobiler Arbeitsplätze

-Reduzierung von Besprechungen und Veranstaltungen in Präsenz auf das absolut erforderliche Maß

-verstärkte Nutzung von Telefon- und Videokonferenzlösungen, u. a. über die Anschaffung von Lizenzen für das System „Zoom“

-organisationsspezifische Regelungen wie Einrichtung von Funktions-Mailadressen, digitale Mitzeichnung von Unterlagen, Annahme digital eingereichter Anträge, stärkere Nutzung sozialer Medien

Zur Evaluation der Maßnahmen wurden die OE durch Beschluss der Verwaltungskonferenz vom 27.07.2021 aufgefordert, bis zum 31.08.2021 die Maßnahmen mitzuteilen, die sich bewährt haben und auch zukünftig Anwendung finden sollen. Die Ergebnisse werden derzeit zusammengetragen und sollen in einem gemeinsamen Gespräch mit den Amts-/Stabsstellenleitungen thematisiert werden, bevor weitere interne Absprachen (z. B. mit Personalrat) erfolgen oder politischen Gremien (Städteregionsausschuss/-tag) beteiligt werden.

Als ein Punkt mit Verbesserungspotential wurde bereits die engere Vernetzung und Etablierung fester Kommunikationsstrukturen zwischen den Organisationseinheiten der Verwaltung ausgemacht.

Bezüglich des Themenkomplexes „Digitalisierung in der Verwaltung“ wird auf die Sitzungsvorlage 2021/0401 für den Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen am 09.09.2021 verwiesen. Hier hat die Verwaltung einen ausführlichen Sachstandsbericht vorgestellt. Zum Stand: 01.08.2021 haben 770 Mitarbeitende die Möglichkeit zur Teilnahme an mobiler Arbeit; weitere Arbeitsplätze werden derzeit eingerichtet.

Auch aufgrund der großen medialen Präsenz wurde im Bereich des Gesundheitsamtes schnell deutlich, dass der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend personell wie finanziell deutlich zu gering ausgestattet worden ist, um nur allein die alltäglichen und pflichtigen Aufgaben mit der nötigen Intensität wahrnehmen zu können. Die Pandemie zeigte bei der entscheidenden Kontaktpersonennachverfolgung binnen kürzester Zeit diese Schwachstelle. Nur mit größter Anstrengung, Kreativit und zeitlicher Verzögerung konnte über die Akquise externen Personals und Hilfeleistung durch die Bundeswehr eine relativ zeitnahe Kontaktaufnahme der betroffenen Bürger_innen erreicht werden.

Aktuell sind im Gesundheitsamt rd. 70 studentische Hilfskräfte, ca. 40 RKI-Scouts und 5 ehrenamtliche Kräfte eingesetzt. 2 Kräfte (Leitung Callcenter Kontaktpersonennachverfolgung) wurden zusätzlich eingestellt, 2 Mitarbeitende aus der Verwaltung wurden bis auf weiteres dauerhaft dem Gesundheitsamt zugeordnet.

Aufgrund der steigenden Inzidenzen wird der Personalpool derzeit wieder deutlich aufgestockt. In den zurückliegenden Monaten der Pandemie sind mindestens 200 studentische Hilfskräfte eingestellt worden, viele davon nur zeitweise, weil entweder das Studium zwischenzeitlich beendet wurde oder wieder mehr in den Fokus rückte, so dass ein Nebenjob nicht mehr möglich war. In Spitzenzeiten waren im Gesundheitsamt rd. 150 Externe gleichzeitig tätig; die Bundeswehr war im Maximum mit 40 Soldat_innen im Einsatz und beendete diesen zunächst Anfang Mai 2021.

Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um medizinische Laien handelte, die zunächst durch das Fachpersonal des Gesundheitsamtes geschult werden mussten. Qualitätseinbußen mussten dadurch zunächst in Kauf genommen werden und wären bei einer Aufgabenwahrnehmung ausschließlich durch Fachpersonal in deutlich geringerem Maße aufgetreten. Das Stammpersonal des Gesundheitsamtes war in der Spitze zu rd. 90 % im Bereich Corona tätig, aktuell auch noch weit mehr Kolleg_innen als nur die der originär zuständigen OE, weshalb das Alltagsgeschäft nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfindet.

Durch den „Pakt ÖGD“, der auf Bundesebene im Herbst 2020 beschlossen wurde, soll in 2021 und 2022 eine personelle Aufstockung in den Gesundheitsämtern stattfinden, die bis 2025 durch Mittel des Bundes refinanziert wird. In diesem Rahmen wird das Gesundheitsamt eine zusätzliche Stelle einrichten zur Bearbeitung und ständigen Aktualisierung sowie Koordination eines Pandemieplans. Die Stelle soll noch in diesem Jahr besetzt werden. Bisher fehlt leider eine Langzeitperspektive zur Finanzierung der Stellen aus dem „Pakt ÖGD“.

Weiterhin stellt der Bund finanzielle Mittel zur Verfügung, die zur Digitalisierung in den Gesundheitsämtern eingesetzt werden sollen. Die StädteRegion hat Mittel in Höhe von 295.000 € erhalten und wird damit die diversen während der Pandemie zusätzlich erforderlichen Rechner, Telefonleitungen und geräte, neu programmierten Schnittstellen und Erweiterungen von Fachsoftware begleichen.

Im Oktober und November 2020 wurden für die Unterbringung der Callcenter im Bereich der Kontaktpersonennachverfolgung zwei leerstehende Ladenlokale in den Aachen-Arkaden angemietet und rd. 100 Arbeitsplätze eingerichtet. Nähere Informationen zum Bereich des Callcenters können der Sitzungsvorlage 2021/0349 für die Sitzung des Städteregionsausschusses am 17.06.2021 bzw. des Städteregionstages am 24.06.2021 entnommen werden.

Der Fachbereich „Schule“ war von den Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen, nicht nur durch die vollständige oder teilweise Schließung von Schulen, wodurch sich die Lage für die Beschäftigten seit vielen Monaten immer wieder schnell und dynamisch verändert.

Besonders belastend war der hohe Zeitdruck, unter dem hier sachgerechte Antworten auf umfangreiche Fragestellungen gefunden werden mussten. Die Bewältigung der Lage war und ist nur im Rahmen einer engen Verantwortungsgemeinschaft von Schulleitungen, Schulträgern und Schulaufsicht möglich. Dabei waren und sind die sog. „Schulmails“ von besonderer Bedeutung, die auf die jeweilige Situation vor Ort angewendet werden, z. T. erst ausgelegt werden müssen und zentrale Fragen in Bezug auf Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz regeln. Die enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt war und ist hier hilfreich.

Im Rahmen der Softwareausstattungsprogramme für Endgeräte von Schüler_innen konnten bzw. können bedürftigen Schüler_innen Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Der Begriff der Bedürftigkeit ist dabei nicht näher definiert, sondern es obliegt den Schulleitungen über die Verteilung der Geräte zu entscheiden. Lehrkräfte konnten flächendeckend mit Endgeräten versorgt werden. Sofern in Schulen die geplanten, umfangreichen infrastrukturellen Mnahmen bereits baulich umgesetzt waren (Inhouse-Verkabelung, WLAN etc.), konnten die Schulen davon profitieren.

Das Fachamt beschafft in diesem Kontext laufend Endgeräte, Präsentationstechnik, digitale Arbeitsgeräte und sog. „aktive Komponenten“ aus denrdermitteln für die sich in der Erneuerung befindlichen Netzwerkstrukturen und die fortschreitende Ausrüstung der Schulen mit WLAN. Aufgrund der um 20.000 € auf insgesamt 81.000 € aufgestockten Haushaltsmittel im Sachkonto „Geräte, Ausstattungsgegenstände“ erfolgt die bedarfsgerechte und individuell zugeschnittene Beschaffung von zusätzlicher Präsentationstechnik für die Schulen. Hierdurch haben die Schulen weitere Möglichkeiten, im Kontext „Corona“ z. B. Konferenz oder Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmenden online durchzuführen.

Bis September 2020 wurden insgesamt ca. 12,7 Mio. € in die Digitalisierung der Schulen investiert. Außerdem erhielt die StädteRegion aufgrund einer Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt im Zuge der Corona-Pandemie („Sofortausstattungsprogramm“) bei einem 10 %-igen Eigenanteil (= 1,25 Mio. €) ca. 1,1 Mio. €r schulgebundene, mobile Endgeräte für Schüler_innen sowie ca. 625.000 €r die Ausstattung von Lehrkräften. Bis Sommer 2021 wurden 4.104 Endgeräte geliefert (2.843 Geräte für bedürftige Schüler_innen, davon 1.656 IPads und 1.187 Laptops sowie 1.261 Geräte für Lehrkräfte, davon 450 IPads und 811 Laptops). Die IPads werden bereits im Unterricht verwendet und sind eine gute Stütze im coronabedingten Wechsel-/Distanzunterricht. Die Laptops befinden sich in der Einrichtung durch die regioiT und können in Kürze verwendet werden. Aufgrund der Flutkatastrophe haben drei Berufskollegs „ihre“ Endgeräte für Schüler_innen solidarisch vorübergehend dem Berufskolleg Eschweiler zur Verfügung gestellt.

In 2020 und bis Anfang 2021 wurde an fast allen Schulen eine Breitbandanbindung von 1 Gbit/s in beide Richtungen realisiert, mit Ausnahme von einigen Nebenstandorten. Wenngleich die Gesamtheit der Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen ist, so unterstützen die vorgenannten Maßnahmen und Beschaffungen die Schulen bei der Organisation und Durchführung ihres Schul- und Unterrichtslebens, auch und gerade in Anbetracht der Corona-Pandemie.

Mit Blick auf notwendigen Handlungsbedarf im Zusammenspiel von Gesundheitsamt, Schulen und Schulträgern sowie Kindertageseinrichtungen und deren Trägern ist festzustellen, dass der Bereich Schule im Fall von Krisen, Katastrophen und Pandemien/Epidemien immer betroffen ist. Es sind viele Akteure mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgaben aktiv: Ministerium für Schule und Bildung, Bezirksregierung, untere Schulaufsicht, Schulträger, Bildungsnetzwerk, Gesundheitsamt, Kommunale Integrationszentren, Schulpsychologische Dienste, Euregionales Medienzentrum und weitere.

Dreh- und Angelpunkt für eine gute Bewältigung und ein schnelles, gleichrangiges Handeln im Krisenfall ist eine gelingende Kommunikation zwischen allen Partnern. Daraus folgt:

-Auf der Basis der Erfahrungen entwirft die StädteRegion ein Modell für eine Kommunikationsarchitektur für den Krisenfall nach innen und außen, die in Verabredungen gefestigt und in Ablaufplänen festgelegt wird.

-Eine Vertretung der Schulaufsicht gehört zum regionalen Krisenstab, denn die Teilnahme hat sich zur Informationsweitergabe sowie zur besseren fachlichen Bewertung von Prozessen bewährt.

In der Corona-Pandemie gesetzte Prioritäten ssen kritisch hinterfragt, überprüft und ggf. neu gesetzt werden. Es hat sich bewährt, zentrale Ansprechpartner_innen, Clearingstellen usw. für alle Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen auf Ebene der StädteRegion zu installieren. Vorausschauend können im Benehmen mit den Kommunen entsprechende Auffangstrukturen im Vorfeld beraten werden.

Im Bereich des Immobilienmanagements ist im Hinblick auf die Ausstattung der städteregionalen Liegenschaften mit mobilen Lüftungsgeräten der Ansatz verfolgt worden, in gemeinschaftliche genutzten Räumlichkeiten der sog. „Kategorie 2“ Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten mit einer eingeschränkten Lüftungsmöglichkeit.

Diese Räumlichkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass keine raumlufttechnischen Anlagen installiert sind oder die Fenster nur eine Kippfunktion haben, mit der keine ausreichende Lüftung im Verhältnis zur Raumgröße erfolgen kann bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt zur Belüftung verbaut sind. Der Fachbereich Immobilienmanagement folgt grundsätzlich der Einschätzung des Gesundheitsamtes, das in der Verwendung der mobilen Luftfiltergeräte maximal eine ergänzende Maßnahme sieht, die bei Räumen der „Kategorie 1“ nicht angezeigt ist. Bei Neubauprojekten und einer damit verbundenen Neuinstallation von raumlufttechnischen Anlagen erfolgt eine Berücksichtigung des aktuellen Filterstandards.

In seiner Sitzung am 10.09.2020 hat der Städteregionsausschuss den der Sitzungsvorlage 2020/0390 als Anlage beigefügten Katastrophenschutzplan begrüßt und der vorgeschlagenen Priorisierung für die Erstellung der Notfallschutzpläne zugestimmt (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0390). Dabei wurden die Vorgaben des Landes, die im sog. „Koordinierten Prozess Katastrophenschutz des Landes NRW“ vom 03.04.2018 identifiziert wurden, berücksichtigt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Der Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz hat mit Beschluss vom 26.05.2021 eine weitere Priorität ergänzt (vgl. hierzu Sitzungsvorlage 2021/0302).

Der Katastrophenschutzplan stellt ein Grundgerüst dar, das durch verschiedene szenarienspezifische Notfallschutzpläne ergänzt wird. Folgende Prioritäten sind maßgeblich:

Priorität

Thema

Szenario

1

Ausfall KRITIS

Stromausfall

2

Extremwetter

Starkregenereignis

3

Extremwetter

Hochwasser

4

Extremwetter

Sturm

5

Extremwetter

Schneefall

6

Naturgefahren

Erdbeben

Gemäß des „Koordinierten Prozesses“ sind auch Pandemien und Tierseuchen als zu beplanende Szenarien vorgesehen. Die medizinischen und epidemiologischen sowie tiermedizinischen Fachkenntnisse hierfür sind in erster Linie beim Gesundheitsamt bzw. beim Veterinäramt vorhanden.

Grundsätzlich ist geplant, in den kommenden Jahren in einer Projektgruppe bestehend aus Projektleitung, Sachbearbeitung und Kreisbrandmeister eine Neuausrichtung des Katastrophenschutzes zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere die Themen Kompetenzen und Strukturen, Informationswege, technische und personelle Ausstattung, Bevorratung, Warnung der Bevölkerung, Hochwasserrisikomanagement sowie die Zusammenarbeit und Errichtung von Projektgruppen, insbesondere mit Lehrstühlen von RWTH und FH Aachen im Fokus stehen.

Die Verwaltung verweist hierzu auf die dem Städteregionsausschuss für die gleiche Sitzung am 23.09.2021 vorgelegte Beschlussvorlage (vgl. Sitzungsvorlage 2021/0407).

Fazit:

Wie bereits ausgeführt, ist es angesichts der andauernden pandemischen Lage zu früh, ein abschließendes Fazit zu ziehen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch festgehalten werden, dass die StädteRegion Aachen bisher vergleichsweise gut durch diese krisenhafte Zeit gekommen ist. Die o. a. Ausführungen machen deutlich, dass dies nicht zuletzt daran liegt, dass frühzeitig mit z. T. unkonventionellen Maßnahmen auf die sich ergebenden Anforderungen reagiert wurde. Dabei wurden die unterschiedlichen Akteure immer sehr eng eingebunden und die zu treffenden Entscheidungen erfolgten im regionalen Konsens.

Die Verwaltung wird in den kommenden Monaten den bisher festgestellten Handlungsbedarf genau evaluieren und unter Einbindung aller Beteiligten/Betroffenen - konkrete Handlungskonzepte entwerfen und umsetzen, um zu gewährleisten, dass die StädteRegion Aachen in einer vergleichbaren Situation noch passgenauer und souverän reagieren kann.

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

unmittelbar zunächst keine; vgl. Sachlage

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind im Produkt 07.01.06 Corona- abgebildet. Bezüglich der konkreten Zahlen wird auf Anlage 1 zu Sitzungsvorlage 2021/0349 verwiesen, aus der für die einzelnen Sachkonten das Rechnungsergebnis 2020, der Haushaltsansatz 2021 sowie der Stand der Buchungen zum 20.05.2021 ersichtlich sind.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, werden aufgrund des NKF-Corona-Isolierungs-Gesetzes (NKF-CIG) des Landes NRW „isoliert“ und belasten das Rechnungsergebnis des laufenden Jahres nicht.

Soziale Auswirkungen:

Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen haben für alle Menschen jeden Alters gravierende Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche der Gesellschaft (Familie, Alltag, Freizeit, Beruf, Schule, Wirtschaft etc.). Die StädteRegion hat ihr Handeln im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stets daran ausgerichtet, den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung bei möglichst geringen Einschränkungen zu erreichen.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 10.06.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung