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Aktueller Sachstand der Prostitution in der StädteRegion Aachen
-Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom [27.08.2021](si010.asp?YY=2021&MM=08&DD=27 "Sitzungskalender 08/2021 anzeigen" )-


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 53 - Gesundheitsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11224

Sachlage:

Mit Schreiben vom 27.08.2021 beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion die Aufnahme des Punktes „Aktueller Sachstand der Prostitution in der StädteRegion Aachen“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt am 22.09.2021 (vgl. Anlage). Es wird gebeten, zu verschiedenen Fragen Stellung zu nehmen.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass die aktuelle pandemische Lage die Städte im Umgang mit Prostitutionsstätten und den damit verbundenen Folgen mehr als ohnehin schon vor enorme Herausforderungen stellt. Die Antragstellerinnen weisen darauf hin, dass die Umsetzung der Coronaschutzverordnung und die Schutzinteressen der Frauen schwer in Einklang zu bringen sind. Ein Abwandern der Betroffenen in die Illegalität soll nach Möglichkeit verhindert werden.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

1.Hat sich die Zahl der legalen Prostituierten im Pandemiezeitraum verändert? Sind gegebenenfalls Personen ins sog. Dunkelfeld abgewandert? Wie hoch schätzt die Verwaltung die Dunkelziffer und gibt es bekannte Fälle von Menschenhandel bzw. von Zwangsprostitution?

Statistisch wurden im Jahr 2018 und 2019 jeweils ca. 300 Beratungen nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen durchgeführt. Im Jahr 2020 waren es 217 Beratungen. Dieser Rückgang um ca. ¼ ist sicherlich auf die Pandemie und die zwischenzeitlichen Schließungen zurückzuführen.

Offiziell sind keine Angaben oder Zahlen zum Dunkelfeld bekannt. Da aufgrund der Corona bedingten Schließung von Prostitutionsstätten viele Prostituierte in eine finanziell prekäre Situation gekommen sind, ist davon auszugehen, dass weiterhin Prostitution stattgefunden hat. Viele, die in diesem Gewerbe ihre Haupteinnahmequelle und durch die Schließung zeitweise ihren sicheren Arbeitsplatz verloren hatten, waren sicherlich gezwungen, illegal weiter zu arbeiten.

Im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG sind keine konkreten Fälle von Zwangskontexten bekannt.

Neben den gesetzlich vorgegebenen Beratungsinhalten wird im Beratungsgespräch sehr deutlich hervorgehoben, dass es wichtig ist, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu arbeiten. Die Beratenen werden darin gestärkt, ihre Rechte auf ein eigenständiges Arbeiten bezüglich Arbeitszeiten, Dienstleistungen, Verdienst u. Ä. wahrzunehmen. In den Beratungen wird mit entsprechendem Informationsmaterial (soweit verfügbar, in der Muttersprache) auf Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfetelefone hingewiesen. Es wird angeboten, dass man auch außerhalb des gesetzlich vorgegebenen, meist jährlichen Beratungsintervalls, die Mitarbeiter_innen des Gesundheitsamtes bezüglich Unterstützung kontaktieren kann.

2.Kommt das Prostituiertenschutzgesetz zum Tragen? In welcher Form und durch wen wird das Prostituiertenschutzgesetz durchgesetzt? Wie sieht die Zusammenarbeit mit den einzelnen Kommunen und der Verwaltung der StädteRegion Aachen aus?

Die Grundlage des Gesetzes sind:

  • Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe (§§ 12-23 ProstSchG)
  • Gesundheitsberatung für Prostituierte (§ 10 ProstSchG)
  • Anmeldepflicht für Prostituierte (§§ 3-9 ProstSchG)
  • Kondompflicht und Werbeverbot (§ 23 ProstSchG)

Das Erlaubnisverfahren, die Anmeldung sowie die Überprüfung der entsprechenden Umsetzungen des ProstSchG ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsämter. Die Gesundheitsberatung findet in der StädteRegion im Gesundheitsamt statt. Beratungsinhalte sind u. a.

  • Schutz vor Krankheiten
  • Schwangerschaft
  • Schwangerschaftsverhütung
  • Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • Unterstützung in Not und besonderen Lebenslagen

Es besteht hier eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt und den zuständigen Stellen der örtlichen Ordnungsämter in den regionsangehörigen Kommunen. Gelegentliche Nachfragen/Überprüfungsanfragen auch aus anderen Kommunen konnten bisher immer unkompliziert und kollegial geklärt werden.

Die zuständige Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes trifft sich regelmäßig zu einem Fachkräftetreffen der § 10-Berater_innen auf Landesebene. Hier findet ein Austausch zur Umsetzung der gesundheitlichen Beratung, zum Umgang mit angrenzenden Berden und Organisationen und kollegiale Beratung statt.

3.Wie sind aktuell die Beratungsprogramme für den Ausstieg gestaltet und wie wird die Aufklärungsarbeit mit Blick auf die Corona-Pandemie organisiert?

Das Gesundheitsamt macht keine Ausstiegsberatung. Für eine Beratung hinsichtlich eines Ausstiegswunsches wird an die entsprechenden Stellen weitervermittelt, z. B. Solwodi und ira e.V.. Das Weitergeben von Informationsmaterial ist immer Gegenstand der gesundheitlichen Beratung unabhängig von der pandemischen Lage. Aktuell wird in der Beratung zusätzlich auf die Vorgaben der Coronaschutzverordnung hingewiesen und die entsprechenden Maßnahmen hinsichtlich der Arbeit in der Prostitution erklärt.

Des Weiteren gibt es regelmäßig aufsuchende Arbeit der Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. Durch die Präsenz vor Ort wird das Vertrauen gestärkt und in eventuellen Notlagen das Kontaktieren bekannter Stellen und der Mitarbeiter_innen erleichtert.

Die Verwaltung hat darum gebeten, dass Vertreterinnen der Beratungsstellen Solwodi und ira e. V. aus Aachen zu diesem Tagesordnungspunkt an der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt am 22.09.2021 teilnehmen.

Frau Rompen und Frau Wronski haben ihre Teilnahme zugesagt und stehen für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung, die mit der Vorlage der Verwaltung nicht oder nicht ausreichend beantwortet werden konnten.

Rechtslage:

Bei den Tätigkeiten im Rahmen des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) handelt es sich um Pflichtaufgaben der StädteRegion Aachen als Untere Gesundheitsbehörde.

 

 

Soziale Auswirkungen:

Die Beratung von in der Prostitution tätigen Personen durch das Gesundheitsamt im Rahmen des ProstSchutzG trägt einen wichtigen Teil zur Gesundheit dieser Gruppe bei und bietet eine zusätzliche Gelegenheit, auf Notsituationen hinzuweisen und so Hilfe bei der Überwindung zu erhalten.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstags­frak­ti­on vom 27.08.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 22. September 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Tagesordnung