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Erwerb von Grundstücken als Ausgleichsflächen gemäß der Eingriffsregelung
hier: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom
[10.08.2021](si010_j.asp?YY=2021&MM=08&DD=10 "Sitzungskalender 08/2021
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Letzte Beratung
Donnerstag, 23. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8256

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SWZ) beauftragt die Verwaltung, dem Ausschuss eine Liste von Grundstücken vorzulegen, die als Verbindungsflächen im Sinne der Biotopverbundplanung, Verbindungen zwischen bestehenden Wald- und Gehölzflächen, geeignet sind, mit dem Ziel, diese (durch Kauf oder Tausch) zu erwerben, damit sie spätestens, wenn sie als Ausgleichsflächen gebraucht werden, ökologisch aufgewertet werden können.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.08.2021 beantragen die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass die Verwaltung eine Liste mit Grundstücken vorlegt, die im Sinne der Biotopverbundplanung als potenzielle ökologische Ausgleichsflächen genutzt werden können. Der genaue Sachverhalt des Antrags ist dem als Anlage beigefügten Antrag zu entnehmen.

Seitens der Verwaltung wird der Erwerb von weiteren Grundstücken, die als potenzielle Ausgleichsflächen genutzt werden können, begrüßt und als notwendig erachtet. Zur Erläuterung muss in diesem Zusammenhang jedoch unterschieden werden zwischen der Biotopverbundplanung und der städtischen Ausgleichs- / Eingriffsplanung (Ökokonto der Stadt Herzogenrath).

Da es Ziel der Biotopverbundplanung ist, gemäß § 20 BNatSchG ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, wird diese Aufgabe gemeindeübergreifend betreut. Der Ankauf sowie die Planung, Umsetzung und Betreuung der Biotopverbundflächen erfolgt vom Umweltamt der StädteRegion Aachen in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station der StädteRegion Aachen e.V. in Stolberg. Diesbezüglich wird auch auf den Landschaftsplan der StädteRegion Aachen hingewiesen.

Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung bei Eingriffen in die Natur wie z.B. Bauvorhaben oder Erschließungsmaßnahmen erfolgt über das Ökokonto der Stadt Herzogenrath. Die Ausgleichsflächen werden von der Stadt erworben und ökologisch aufgewertet. Bei dem zukünftigen Erwerb (oder Tausch) von potenziellen Ausgleichflächen sind vorab, innerhalb eines noch auszuarbeitenden Konzeptes, zahlreiche Aspekte wie z.B. die Verfügbarkeit, Eignung und ökologische Wertigkeit zu klären. Auch sind die potenziellen Flächen, wie im Antrag geschildert, im Zusammenhang mit der Biotopverbundplanung zu sehen und daher inhaltlich mit dem Umweltamt der StädteRegion Aachen abzustimmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit dieser Vorlage sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

x

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Mit dieser Vorlage sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz verbunden. Der beabsichtigte Erwerb von Grundstücken als Ausgleichsflächen ist jedoch grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz zu werten.

 

 

Anlage:

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.08.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Details
Tagesordnung