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Bebauungsplan I/65 "Schmetz-Gelände Bicherouxstraße"
hier: Beschluss zur Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs auf Grundlage des vorgestellten Konzeptes


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8191

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SWZ) beschließt die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes auf Grundlage des in der Sitzung des SWZ vom 27.05.2021 vorgestellten städtebaulichen Konzeptes.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 03.03.2021 stellte die Schmetz C.M. GmbH mit Sitz in Herzogenrath einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung eines Bebauungsplans für das in ihrem Eigentum befindliche ehemalige Gelände der Nadelfabrik Schmetz. Ziel der beantragten Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mischgebietsverträgliche Umnutzung und Revitalisierung des Firmengeländes der Fa. Schmetz.

Auf Grundlage städtebaulicher und nachfrageorientierter Vorplanungsüberlegungen wurde ein Konzept zur Revitalisierung der Liegenschaften und Bebauung der freien Flächen vom Planungsbüro HJP Planer aus Aachen entwickelt. Dieses Entwicklungskonzept beinhaltet einen Nutzungsmix aus nicht störendem Gewerbe und Forschung in den Bestandsgebäuden im Nordwesten des Plangebietes, gesundheitlichen Zwecken dienender Dienstleistungs- und Wohnnutzungen im zentralen Bereich und Wohnraum (u.a. sozialer Wohnungsbau) im Süden des Areals. Dieses Konzept wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Sitzung am 27.05.2021 in einem Vortrag vorgestellt. Eine Beschlussfassung hierüber erfolgte nicht, das städtebauliche Konzept wurde im Nachgang den Fraktionen zur weiteren Beratung zugestellt. Zur Durchführung der in o.g. Sitzung bereits beschlossenen frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist jedoch auch eine Beschlussfassung über das Konzept notwendig.

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung erfolgt die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs, der dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zur Beratung vorgelegt wird.

Rechtsgrundlage:

BauGB

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die anfallenden Planungskosten sowie Kosten für Gutachten werden vom Entwicklungsträger übernommen (siehe hierzu auch Drucks.-Nr. V/2021/232-E01 im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung).

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Mit dieser Vorlage sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz verbunden. Im Zuge der Planaufstellung und der damit verbundenen Erstellung eines Umweltberichtes werden Auswirkungen auf den Klimaschutz untersucht.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Details
Tagesordnung