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Bebauungsplan I/65 "Schmetz-Gelände Bicherouxstraße"
hier: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 29.06.2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8190

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SWZ) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wo im Umfeld des Bahnhofs Flächen zur Umsetzung von Car- und Bike-Sharingangeboten sowie Park & Ride-Parkplätze ausgewiesen bzw. errichtet werden können.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.06.2021 beantragen die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass die Verwaltung mit dem Eigentümer und dem Planer des Schmetz-Geländes in Verhandlung treten, um auf dem Gelände Car- und Bike-Sharingangebote sowie einen Bereich für Park & Ride-Parkplätze auszuweisen. Der genaue Sachverhalt des Antrags ist dem als Anlage beigefügten Antrag zu entnehmen.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SWZ) am 27.05.2021 stellte das mit der Planung beauftragte Planungsbüro HJP Planer aus Aachen das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Schmetz-Gelände vor (siehe Drucks.-Nr. V/2021/232). Ziel des Konzeptes ist die Revitalisierung des Firmengeländes der Fa. Schmetz bei weitgehendem Erhalt des Gebäude- und Baumbestands. Geplant ist ein Nutzungsmix aus nicht störendem Gewerbe und Forschung in den Bestandsgebäuden im Nordwesten des Plangebietes, gesundheitlichen Zwecken dienender Dienstleistungs- und Wohnnutzungen im zentralen Bereich und Wohnraum (u.a. sozialer Wohnungsbau) im Süden des Areals. Seitens der Verwaltung wird daher die Ausweitung von P&R und B&R-Angeboten im Umfeld des Bahnhofs als sinnvolle und notwendige Ergänzung, auch für die neuen Nutzungen auf dem Schmetz-Areal, grundsätzlich befürwortet.

Aus städtebaulicher Sicht wird eine Ausweisung von P&R und B&R-Flächen innerhalb des Schmetz-Geländes in größerem Umfang seitens der Verwaltung jedoch kritisch gesehen. Bei dem Areal handelt es sich aufgrund der Hanglage um ein topografisch anspruchsvolles Gelände, bei dem neben dem in die Topografie eingefügten, teilweise erhaltenswerten Gebäudebestand auch ein nicht unerheblicher Baumbestand vorhanden ist, den es zu erhalten gilt. Gleichzeitig zeichnen diese Gegebenheiten auch das Areal aus, sodass bei der weiteren Planung diese Qualitäten berücksichtigt werden müssen, um dem Ziel des Projektentwicklers, der Schaffung eines Quartiers mit hoher Aufenthaltsqualität durch integrierte Grünflächen und Erhalt des Baumbestands, zu entsprechen.

Das Konzept sieht aus Sicht der Verwaltung einen ausgewogenen Nutzungsmix aus Wohnen, Gemeinbedarf, Dienstleistung und Gewerbe vor. Auf bereits zum Großteil versiegelten Flächen werden zum einen neue, dringend erforderliche Gewerbe- und Dienstleistungsflächen geschaffen, die auch neue Arbeitsplätze generieren. Zum anderen wird durch Neubauten innenstadtnaher und verkehrsgünstig gelegener Wohnraum in größerem Umfang geschaffen, der durch eine neue Fußwegeverbindung an den Bahnhof und die Innenstadt angebunden wird. Insgesamt kann die Belebung des Areals mit diesem Nutzungsmix zu einer deutlichen Stärkung und Steigerung der Attraktivität der Herzogenrather Innenstadt beitragen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit der Umsetzung des Nutzungskonzeptes, trotz verkehrsgünstiger Lage, ein Stellplatznachweis vorzuweisen ist, d.h. innerhalb des Areals müssen ausreichend notwendige Stellplätze vorgehalten werden, die sich in die Topografie und den Baumbestand einfügen. Das am 27.05.2021 vorgestellte Konzept hat hierzu Lösungsvorschläge ausgearbeitet.

Weiter zu bedenken ist, dass es sich bei dem Schmetz-Areal um eine Privatfläche handelt und die Revitalisierung durch Privatinvestitionen erfolgen soll. Bei der Entwicklung sind daher auch wirtschaftliche und finanzielle Interessen des Projektentwicklers zu berücksichtigen.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, im näheren Umfeld des Bahnhofs zu prüfen, welche Flächen für die Ausweisung von P&R und B&R-Flächen geeignet sind. Beispielhaft sei hier die Verlängerung der vorhandenen Parkpaletten am Bahnhof genannt. Das Ergebnis wird sodann dem für diese Thematik zuständigen Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung zur Beratung vorgelegt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit dieser Vorlage sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Mit dieser Vorlage sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz verbunden. Zwar ist die Einrichtung von Car- und Bikesharing-Angeboten und Park&Ride-Parkplätzen mit einer Versiegelung von Grund- und Boden verbunden, jedoch ist der positive Effekt (weniger Emissionen) solcher Einrichtungen auf den Klimaschutz höher zu bewerten.

 

 

Anlage:

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 29.06.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Tagesordnung