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Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau der Straße "Hof" als Fußgängergeschäftsstraße


Letzte Beratung
Mittwoch, 06. Oktober 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23957

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.


 

 

Erläuterungen:

Die Straße Hof wurde in den Jahren 2013 bis 2019 neu ausgebaut. Hierbei wurde zunächst der Kanal in den Jahren 2013 bis 2017 neu hergestellt. Da die Tiefbauarbeiten im bergmännischen Stollenvortrieb erfolgten, konnte aus statischen Gründen die straßenbauliche Erneuerung der Straße Hof erst im Anschluss in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen.

Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand befand. Die letztmalige Herstellung erfolgte in den Jahren 1971 bis 1973.

Bei der Straße Hof handelt es sich um eine Fußngergeschäftsstraße, welche niveaugleich ausgebaut ist. Der Ausbau erfolgte in geschnittenem Natur-Großpflaster, welches in einer 5 cm dicken Brechsandbettung auf einer 20 cm starken Drainbeton-Tragschicht verlegt wurde, um eine bessere begeh- und berollbare Oberfläche zu erhalten. Zudem wurden taktile Leitelemente von der Krämerstraße bis zur Körbergasse verlegt.

Der von der Krämerstraße bis Körbergasse verlaufende, aus dem Jahr 1900 stammende Mischwasserkanal wurde erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.

Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundscke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für eine Fußngergeschäftsstraße die anrechenbare Breite und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Da der Neuausbau einer Fußngergeschäftsstraße den Anliegern den gleichen maßnahmebedingten und grundstücksbezogenen Sondervorteil im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG vermittelt wie eine Hauptgeschäftsstraße ihren Anliegern und der Straßenbaubeitrag der Abgeltung dieser Sondervorteile dient, sollte sich der Anteil der Beitragspflichtigen an den Festsetzungen der Straßenbaubeitragssatzung für Hauptgeschäftsstraßen orientieren.

r den Ausbau einer Hauptgeschäftsstraße ist für die Teileinrichtung Gehweg eine anrechenbare Breite von bis zu 12,00 m (6,00 m je Gehweg) zulässig. Für den Ausbau der Fußngergeschäftsstraße Hof“ wurde die anrechenbare Breite auf 9,00 m (4,50 m je Gehweg) festgesetzt. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand wurde (analog zur Hauptgeschäftstraße) r die Teileinrichtung Gehweg auf 80 v.H. undr die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung auf 70 v.H. festgesetzt.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Satzung mit Übersichtsplan


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Körbergasse
  • Hof
  • Krämerstraße

Beratungsfolge

Mittwoch, 06. Oktober 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Donnerstag, 30. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 22. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Details
Tagesordnung