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Bürgerantrag auf Zurückstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und
des Bebauungsplans 227 im Bereich "Am Kaiser" in Bardenberg bis zur
Ortsteilrahmenplanung


Letzte Beratung
Mittwoch, 06. Oktober 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5880

Der Bürgerausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die weitere Beratung im Rahmen der in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität zu verweisen.

gez.Nießengez. von Hoegen

rgermeisterErster und Technischer Beigeordneter

gez. Schierp

Fachdienstleiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Schreiben vom 23.08.2021 wird von der Projektgruppe Ortsentwicklung Bardenberg die Zurückstellung der derzeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung im Bereich „Am Kaiser“ bis zur Fertigstellung der Ortsteilrahmenplanung beantragt.

Die Ortgruppe ist der Ansicht, dass es im Hinblick auf die anstehende Ortsteilrahmenplanung für den Stadtteil Bardenberg sinnvoll und folgerichtig ist, die Bauleitplanung für die Ansiedlung eines Großdiscounters im Bardenberger Ortszentrum bis zur Aufnahme der Rahmenplanung zurückzustellen und die weitere Planung für das Grundstück entsprechend den Ergebnissen der Rahmenplanung anzupassen. (s. Anlage 1)

Dem Antrag und dieser Vorlage beigefügt ist eine Unterschriftenliste. (s. Anlage 2)

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus fachlicher Sicht ist eine Verknüpfung der völlig differenten städtebaulichen Instrumente Bauleitplanung und Ortsteilrahmenplanung schlicht nicht möglich.

Bei dem Ortsteilrahmenplan handelt es sich um eine informelle städtebauliche Planung, d.h. über die Notwendigkeit, die Inhalte sowie den Umfang und die Art der Durchführung entscheidet die Kommune eigenständig. Angestrebt wird hier, dass durch einen Ratsbeschluss eine gewisse Verbindlichkeit entsteht, aber über eine Selbstbindung der Verwaltung und der Politik geht dieses Instrument nicht hinaus und kann auch jederzeit revidiert werden. Auch muss an dieser Stelle immer die Verfügbarkeit der jeweiligen Flächen mit in Augenschein genommen werden. Die Interessen der Eigentümer divergieren nicht selten mit den Wünschen der stadtgesellschaftlich angestrebten Nutzung, so dass eine nicht auf Konsens begründete Ortsteilrahmenplanung (sofern sie Aussagen über die Nutzung privater Grundstücke enthält was der Fallre) selten zum Ziel führt.

Bei dem geplanten Discounter aber handelt es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Solch ein Betrieb kann nur in einem dafür, durch Bauleitplanung ausgewiesenen Sondergebiet innerhalb des sogenannten zentralen Versorgungsbereichs in Bardenberg angesiedelt werden. Die Abgrenzung dieses Bereiches fußt auf den landesplanerischen Zielsetzungen und kann nur sehr eingeschränkt durch Gutachten nachjustiert werden. Aus diesem Grunde können z.B. die vorgeschlagenen Flächen hinter dem Krankenhaus nicht als Alternativstandort herangezogen werden.

Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) festgeschrieben und vorgegeben. Den ersten Schritt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 227 und zu der 12. Änderung des Flächennutzungsplans hat der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss am 13.12.2018 gefasst.

Vom 22.09. 01.10.2021 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit also der Bürger*innen und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB statt. Dies ist wie folgt durchgeführt worden:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes konnte im Internet unter www.wuerselen.de/bauleitplanung „B-Plan 227 sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kaiser“ eingesehen werden.
  2. Die Planung konnte zusätzlich vom 22.09 01.10.2021 zu den Öffnungszeiten des Rathauses, Morlaixplatz 1 im Fachdienst 4.3 auf der 5. Etage im Gang zwischen Zimmer 253 und Zimmer 235 eingesehen werden.
  3. Zur öffentlichen Erörterung fand am Montag, den 27.09.2021 um 18:00 Uhr eine Bürgerversammlung in der Mehrzweckhalle der Grundschule An Wilhelmstein statt.

Die im anhängenden Bürgerantrag vorgebrachten Anregungen und Hinweise haben in diesem Rahmen bereits Eingang ins Verfahren genommen und werden von der Verwaltung in die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung mit aufgenommen. Diese wird sodann dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr in einer seiner nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Ebenfalls in den Anlagen beigefügt sind das Anschreiben der Ortsgruppe vom 29.03.2021 (Anlage 4) sowie das Antwortschreiben der Verwaltung vom 10.09.2021 (Anlage 3).

Die Anfrage an die Beschwerdeführer, ob eine Befassung im Bürgerausschuss aufgrund der Ausführungen im verwaltungsseitigen Schreiben vom 10.09.2021 erforderlich sei, wurde von diesen entsprechend bejaht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

 

 

Anlage/n:

  1. rgerantrag vom 23.08.2021
  2. Unterschriftenliste zum Bürgerantrag vom 23.08.2021
  3. Antwortschreiben der Verwaltung vom 10.09.2021
  4. Anfrage vom 29.03.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Am Kaiser
  • Morlaixplatz
  • An Wilhelmstein

Beratungsfolge

Mittwoch, 06. Oktober 2021Sitzung des Bürgerausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
Bürgerausschuss
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Tagesordnung