Besetzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung - Wahl sachkundiger
Einwohner*innen
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 06. Oktober 2021 (öffentlich)
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23748
Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt die Aufnahme eine*r Vertreter*in des Netzwerks Weiterbildung als sachkundige Einwohner*in in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung nach § 85 Abs. 2 SchuIG NRW i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW.
- Der Rat bestellt Frau Beate Jonas-Frank als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Frau Jana Blaney zu deren Stellvertretung.
- Der Rat bestellt Herrn Nils Maier als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Herrn Damian Ziemann zu dessen Stellvertretung.
Erläuterungen:
- Aufnahme des Netzwerkes Weiterbildung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Mit Datum vom 02.06.2021 beantragen die Fraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD, Zukunft, FDP und LINKE die Aufnahme des Netzwerks Weiterbildung als sachkundige*r Einwohner*in in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Ratsantrag Nummer 149/18), siehe Anlage).
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW i.V.m. § 85 Abs. 2 SchuIG NRW können dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als weitere Mitglieder mit beratender Stimme volljährige Einwohner*innen angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Sachkundige Einwohner*innen müssen volljährig sein und in der Gemeinde (Stadtgebiet Aachen) wohnen. Sie sind berechtigt an allen Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung beratend teilzunehmen, sie sind aber nicht stimmberechtigt.
Da die in dem o.g. Ratsantrag vorgeschlagenen Personen nicht die Voraussetzungen für ein solches Mandat erfüllen, sind zwei neue Personen durch das Netzwerk Weiterbildung benannt worden.
Das Netzwerk Weiterbildung benennt Frau Beate Jonas-Frank als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Frau Jana Blaney als deren Stellvertretung.
- Umbesetzung der Bezirksschülervertretung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Herr Lukas Paschen ist als Vertreter der Bezirksschülervertretung ausgeschieden. Für die Institution der Bezirksschülervertretung sind daher neue sachkundige Einwohner*innen in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu wählen.
Die Bezirksschülervertretung benennt Herrn Nils Maier als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und Herrn Damian Ziemann als dessen Stellvertreter.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
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0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
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Ergebnis |
0 |
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0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlage:
Ratsantrag der Fraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD, Zukunft, FDP und LINKE Nummer 149/18 vom 02.06.2021
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 06. Oktober 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Aachen
- Details
- Tagesordnung