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Stellenplan 2022


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11258

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag beschließt den der Sitzungsvorlage 2021/0495 als Anlage beigefügten Stellenplan 2022r die StädteRegion Aachen.

 

 

Sachlage:

Die Anzahl der im Stellenplan 2022 benötigten Stellen beträgt 1953,5 Stellen.

Der Stellenbedarf wurde wie folgt ermittelt:

1. Ausgangspunkt

Ausgangspunkt für den Stellenplan 2022 ist der Stellenplan 2021 in der Fassung des Städteregionstagsbeschlusses vom 04.02.2021 mit

1926,0 Stellen.

2. Stellenplanauswirkungen 2022 Allgemeine Verwaltung

Sitzungsvorlagen-Nr.: 2021/0492

+ 28,5 Stellen

3. Stellenplanauswirkungen 2022 Beamtenanwärter_innen

Sitzungsvorlagen-Nr.: 2021/0493

- 1,0 Stelle

4. Stellenplanauswirkungen 2022 Kindertagesstätten

r den Stellenplan 2022 ergibt sich keine Veränderung im Bereich der Kindertagesstätten.

+ / - 0,0 Stellen

5. Stellenplanauswirkungen 2022 Jobcenter

Gemäß Beschluss der Trägerversammlung vom 24.02.2021 ergibt sich für den Stellenplan 2022 keine Veränderung.

+ / - 0,0 Stellen

Insgesamt ergibt sich somit für den Stellenplan 2022 ein Bedarf an 1953,5 Stellen.

Der Stellenplan wird um 27,5 Stellen erhöht. Die Stellen verteilen sich wie folgt:

448,5 Stellen für Beamt_innen

1505,0 Stellen für Beschäftigte

Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ergibt

sich aus dem als Anlage beigefügten Stellenplan 2022.

Die in der Sitzungsvorlage 2021/0492 aufgeführten Stellenbedarfe berücksichtigen die bislang seitens der politischen Gremien beschlossenen Maßnahmen sowie den mit der Sitzungsvorlage 2021/0509 noch zu beschließenden Mehrbedarf. Die Personalkosten für die hier aufgeführten Stellen sind im Haushaltsentwurf 2022 bereits eingeplant.

Befristete Mehrbedarfe werden an dieser Stelle nicht aufgeführt, da diese keine Auswirkung auf den Stellenplan 2022 haben.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Der vorgeschlagene Beschluss hat keine unmittelbaren personellen Auswirkungen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2022 sind die Personalkosten für die in der Sitzungsvorlagen 2021/0492 dargestellten Personalbedarfe berücksichtigt.

In Vertretung:

gez. Nolte

 

 

Anlagen:

Stellenplan Beamt_innen

Stellenplan Tariflich Beschäftigte

Stellenübersicht Dienstkräfte in der Probe, Ausbildungszeit und im Praktikum


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 09. Dezember 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 18. November 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 04. November 2021Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
Details
Tagesordnung