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Rettungsdienst - Erlass der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der
StädteRegion Aachen für den bodengebundenen Rettungsdienst und für die
Leitstelle vom [04.07.2019](si010.asp?YY=2019&MM=07&DD=04 "Sitzungskalender
07/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11332

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag beschließt die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städteregion Aachen für den bodengebundenen Rettungsdienst und für die Leitstelle (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2021/0566) auf der Grundlage der der Sitzungsvorlage 2021/0566 als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die StädteRegion Aachen ist gem. § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) als Träger des Rettungsdienstes auch Träger mehrerer Rettungswachen und unterhält gem. § 7 RettG NRW eine Leitstelle.

r die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Einrichtungen erhebt die StädteRegion Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

Benutzungsgebühren des Rettungsdienstes sind Abgaben im Sinne des § 1 Abs. 1 KAG NRW in Verbindung mit § 14 RettG NRW. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG NRW dürfen Abgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden. Für den Erlass der Gebührensatzung ist gemäß § 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 2 Ziffer f) KrO NRW der Städteregionstag zuständig.

Der Gebührenberechnung kann ein Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt werden. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die letzten Gebührenanpassungen erfolgten per Satzung zum 01.01.2021 (Sitzungsvorlage 2020/0548). Die Verwaltung überprüft grundsätzlich jährlich, ob eine Anpassung der Gebühren erforderlich ist und ob die Satzung angepasst werden muss.

Auf der Grundlage des vom Städteregionstag in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossenen, fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplanes wurde die vorliegende Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst und die Leitstelle 2022 erstellt (Anlage 2).

Die wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die Rettungsdienstgebühren sind

  1. die erwarteten Kosten des Rettungsdienstes und der Leitstelle
  2. Verrechnung von Betriebsergebnissen zurückliegender Jahre
  3. die erwarteten Einsatzzahlen.

Gemäß § 14 Abs. 2 RettG NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Krankenkassen mit den beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.

Die Erörterung mit den Krankenkassen fand am 14.10.2021 im Haus der StädteRegion Aachen statt. Das Einvernehmen der Vertreter der Krankenkassen wurde am 27.11.2021 erteilt.

Zu 1. Erwartete Kosten des Rettungsdienstes und der Leitstelle

Die kalkulierten Kosten des Rettungsdienstes der Gebührenkalkulation 2022 in Höhe von rund 17.350.000 € erhöhen sich gegenüber der aktuellen Gebührenkalkulation 2021 um rund 545.000.- €. Diese Kostensteigerung ergibt sich im Wesentlichen aus

  • heren Personalkosten im Bereich der Verwaltung, u. a. aufgrund des festgestellten Stellenmehrbedarfs (Ziffer 20 der Anlage zur Sitzungsvorlage 2021/0356) in Höhe von rund 153.000 €,
  • heren Aufwendungen für sonstige Mieten und Pachten,
  • heren Aufwendungen für Verbrauchsmaterial,
  • Tarifanpassungen in Höhe von rund 135.000 €.

Die Kosten der Leitstelle in Höhe von 7.064.573,63 € erhöhen sich um rund 1.100.000 €. Dies resultiert aus einem Personalmehrbedarf als Folge der Aufschaltung des Notrufes 112 der Städte Alsdorf (2019) und Stolberg (2020) auf die Leitstelle. Aufgrund personeller Veränderungen innerhalb des Fachbereiches 37 der Stadt Aachen war es von dort aus bis dato nicht möglich, den über die Personalaufwendungen hinausgehenden Bedarf an Haushaltsmitteln für das Jahr 2022 sowie für die Gebührenkalkulation 2022 mitzuteilen. Daher wurden in der Kalkulation die Aufwendungen des Jahres 2020 (Spitzabrechnung) zuzüglich einer dreiprozentigen Steigerung berücksichtigt.

Zu 2. Verrechnung von Betriebsergebnissen zurückliegender Jahre

r die weitere Kalkulation müssen Kostenüberdeckungen bzw. sollen Kosten-unterdeckungen aus vorherigen Jahren verrechnet werden.

Die Betriebsergebnisse zurückliegender Jahre beeinflussen damit die anzusetzenden Gesamtkosten, indem sich Kostenunterdeckungen gebührenerhöhend und Kostenüberdeckungen gebührensenkend auswirken. Das Kommunalabgabengesetz gestattet eine Verrechnung über mehrere Rechnungsperioden.

In der Kalkulation für das Jahr 2022 werden im Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2018 zu 50%, der Betriebskostenabrechnungen 2019 und 2020 mit einer kumulierten Unterdeckung von 2.461.724,19 € berücksichtigt.

Im Bereich der Leitstelle werden für das Jahr 2022 das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2018 zu 50%, der Betriebskostenabrechnungen 2019 und 2020 mit einer kumulierten Unterdeckung von 559.510,63 € berücksichtigt. Damit sind die Ergebnisse der Betriebskostenabrechnungen 2018, 2019 und 2020 vollständig verrechnet.

Zusammenfassend ergeben sich in der Gebührenkalkulation 2022 folgende Verrechnungen:

Leitstelle

Betriebskostenabrechnung 2018 zu 50%

-374.458,31 €

Betriebskostenabrechnung 2019

+217.785,28 €

Betriebskostenabrechnung 2020

-402.837,60 €

Rettungsdienst

Betriebskostenabrechnung 2018 zu 50%

RTW

-620.582,26 €

KTW

-379.484,99 €

Arzt

-313.369,59 €

NEF

-299.766,27 €

Saldierte Unterdeckung 2018 zu 50%

-1.613.203,09 €

Betriebskostenabrechnung 2019

RTW

-85.405,81 €

KTW

-530.328,81 €

Arzt

-373.622,38 €

NEF

+139.965,63 €

Saldierte Unterdeckung 2019

-849.391,37 €

Betriebskostenabrechnung 2020

RTW

+316.436,59 €

KTW

-149.840,74 €

Arzt

-57.159,55 €

NEF

-108.566,03 €

Saldierte Überdeckung 2020

870,27 €

Zu 3. Erwartete Einsatzzahlen

Eine maßgebliche Bestimmungsgröße für die Gebührenhöhe im Rettungsdienst sind die erwarteten Einsatzzahlen. Diese werden maßgeblich durch die tatsächlich anfallenden Einsätze sowie deren Verteilung auf die im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegte Anzahl an Fahrzeugen und deren Vorhaltezeiten beeinflusst.

Die Einsatzzahlen für das Jahr 2022 wurden im Einvernehmen mit den Kostenträgern anhand eines standardisierten Verfahrens prognostiziert. Hierbei wurden die Fahrzeugarten (KTW, RTW, NEF) differenziert ausgewiesen und die einzelnen Fahrzeuge innerhalb der jeweiligen Kategorie separat betrachtet.

Gebühren im Jahr 2022

Auf der Basis der geplanten Gesamtkosten für das Jahr 2022 ergeben sich durch Division mit den erwarteten Einsatzzahlen gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation (Anlage 2) somit folgende Gebührentarife:

Bodengebundener Rettungsdienst

Gebührentatbestand

Gebühr 2021

Gebühr 2022

Ziffer 1.a, KTW

392,79 €

450,81

Ziffer 1.c, RTW

575,65 €

602,96 €

Ziffer 2.a, Notarzt

433,75 €

494,13 €

Ziffer 2.b, NEF

389,09 €

402,33 €

Leitstelle

Gebührentatbestand

Gebühr 2021

Gebühr 2022

Ziffer 4.a, RTW bei aufgeschaltetem Notruf (Stand 11.11.2021: Städte Aachen, Alsdorf, Herzogenrath, Stolberg, StädteRegion Aachen)

65,02 €

69,94 €

Ziffer 4.b, RTW bei nicht aufgeschaltetem Notruf (Stand 11.11.2021: Stadt Eschweiler)

43,67 €

56,32 €

Ziffer 4.c, KTW bei aufgeschaltetem Notruf (Stand 11.11.2021: Städte Aachen, Herzogenrath und StädteRegion Aachen)

42,89 €

46,70 €

Ziffer 4.d, KTW bei nicht aufgeschaltetem Notruf (Stand 11.11.2021: Stadt Eschweiler)

35,43 €

34,33 €

Ziffer 4.e, Notarzt incl. NEF Stadt Aachen

20,07 €

22,01 €

Ziffer 4.f, Notarzt incl. NEF StädteRegion

47,38 €

51,02 €

Ziffer 4.g, RTH

68,15 €

70,47 €

Bei der Bemessung der Gebührenhöhe der Leitstellengebühren ist der Aufwand zu berücksichtigen, der jeweils durch die Disposition verursacht wird. Dieser ist in den Fällen, in denen der Träger der Rettungswache eine eigene Notrufabfragestelle unterhält, geringer. Diesem Umstand wird durch die Gewichtung der Einsatzzahlen mittels entsprechender Äquivalenzziffern Rechnung getragen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die Kosten für 50 % der Fehlfahrten aus dem Haushalt der StädteRegion Aachen finanziert werden. Dem wurde Rechnung getragen, indem sowohl beim Rettungsdienst als auch bei der Leitstelle eine entsprechende kalkulatorische Einnahme berücksichtigt wurde.

Gemäß § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben.

Stellungnahme des A 14 Prüfung und Beratung:

A 14 hat die Betriebskostenabrechnungen 2020 sowie die u. a. darauf aufbauende Gebührenkalkulationen 2022 des A 38 für die Bereiche des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Leitstelle geprüft. Prüfungsfeststellungen wurden einvernehmlich mit dem Fachamt besprochen und verwaltungsseitig umgesetzt.

Des Weiteren hat A 14 der Erörterung mit den Vertretern der Krankenkassen am 14.10.2021 beratend beigewohnt. Im Ergebnis der Verhandlungen haben sich im Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes marginale Anpassungen ergeben. Unter dem Vorbehalt nachzureichender ergänzender Erläuterungen zu einzelnen Kostenentwicklungen wurde das Einvernehmen der Vertreter der Krankenkassen bereits im Anschluss der Verhandlung signalisiert.

A 14 hat das Einvernehmen der Vertreter der Krankenkassen vorausgesetzt - keine Bedenken gegen den Beschluss der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städteregion Aachen für den bodengebundenen Rettungsdienst und für die Leitstelle vom 04.07.2019.

Im Auftrag:

gez.: Cremer

 

 

Anlagen:

2. Änderungssatzung der Gebührensatzung der Städteregion Aachen für den bodengebundenen Rettungsdienst und für die Leitstelle (Anlage 1)

Gebührenkalkulation Rettungsdienst und Leitstelle (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 09. Dezember 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 18. November 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 11. November 2021Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Details
Tagesordnung