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Bestellung von kommunalen Mitgliedern für die Trägerversammlung des Jobcenters
StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11300

Beschlussvorschlag:


Der Städteregionstag bestellt ab 01.01.2022 als kommunale Mitglieder in der Trägerversammlung des Jobcenters Städteregion Aachen:

  1. die Dezernatsleitung für Personal (derzeit Frau Birgit Nolte),

(Vertretung: die Leitung des Amtes für Zentrale Dienste, derzeit Frau Ellen Wirtz)

  1. die Dezernatsleitung für Soziales (derzeit Herr Dr. Michael Ziemons)

(Vertretung: stellv. Leitung des Amtes für Soziales und Senioren, derzeit Herr Stephan Xhonneux),

  1. die Leitung des Amtes für Soziales und Senioren (derzeit Frau Angelika Hirtz)

(Vertretung: die Leitung der für Trägeraufgaben zuständigen Arbeitsgruppe im Amt für Soziales und Senioren, derzeit Herr Wolfgang Hirsch).

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 07.10.2010 beschlossen, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit ab dem 01.01.2011 dauerhaft in einer gemeinsamen Einrichtung zusammenzuarbeiten (vgl. Sitzungsvorlage 2010/0343 und 2010/0343-E1). Entsprechend der Regelung nach Ziffer 3 Abs. 2 der Gründungsbegleitenden Vereinbarung sind vier Mitglieder in der Trägerversammlung durch die Agentur r Arbeit und vier Mitglieder durch die Städteregion zu benennen.

Die gesetzlich normierten Aufgaben der Trägerversammlung (§ 44 c SGB II) sind in ganz erheblichem Umfange solche, die (un-)mittelbare Auswirkungen auf das Personal im Jobcenter haben, bspw. der Beschluss über den Stellenplan, das Aufstellen einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung, die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung u. v. m. Da die regionsangehörigen Städte und Gemeinden seit Gründung des Jobcenters StädteRegion Aachen (2009) in erheblichem Umfang eigenes Personal in das Jobcenter eingebracht haben, haben sie auch immer zwei Sitze in der Trägerversammlung besetzt.

Durch Beschluss des Städteregionstages vom 17.12.2020 wurden die Mitglieder der Trägerversammlung (zwei Vertreter_innen der Städteregion und zwei Vertreter_innen der Kommunen) befristet bis 31.12.2021 bestellt (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0067-E1).

Zwischenzeitlich bringen die regionsangehörigen Kommunen kein eigenes Personal mehr in das Jobcenter ein. Das Personal wird dem Jobcenter ausschließlich durch die beiden Träger (Agentur für Arbeit und StädteRegion Aachen) zur Verfügung gestellt.

In den letzten Monaten wurde daher zwischen der StädteRegion, den Vertretern der regionsangehörigen Kommunen und dem Geschäftsführer des Jobcenters die Frage der Besetzung der Trägerversammlung sowie die Frage der Struktur und Besetzung des Jobcenterbeirates nochmals erörtert.

Mit Wirkung vom 01.01.2022 sind die Mitglieder der Trägerversammlung neu zu bestellen. Hierbei soll in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter zeitgleich auch die Zahl der Vertreter_innen in der Trägerversammlung ab dem 01.01.2022 auf die gesetzlich definierte Regelbesetzung (drei Vertreter_innen je Träger) festgeschrieben werden.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Entwicklungen soll die Trägerversammlung nunmehr auf kommunaler Seite durch drei Vertreter_innen der Städteregion besetzt werden. Im Gegenzug erhalten die Kommunen zwei zusätzliche Vertretungen (jetzt vier) im Jobcenterbeirat.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW werden Vertretungen der Städteregion Aachen, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Städteregionstag bestellt oder vorgeschlagen. Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW).

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

Soziale Auswirkungen:

Die Trägerversammlung wirkt dabei mit, dass durch das Jobcenter Städteregion Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine zielgerichtete Arbeit im Sinne der betroffenen Menschen sicherstellen.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 09. Dezember 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 18. November 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 17. November 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung