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Pilotprojekt "Gemeinsame Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle für
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) der Jugendämter
in der StädteRegion Aachen"


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11375

A. Beschlussvorschlag für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage 2021/0604 dargestellten Konzeptentwurf und stellt fest, dass altersgerechte Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu einer wesentlichen Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung ihrer Rechte führen.

  1. Er empfiehlt daher dem Städteregionstag, das von den Jugendämtern in der StädteRegion Aachen gemeinschaftlich geplante Pilotprojekt „Gemeinsame In-formations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) der Jugendämter in der StädteRegion Aachen“ zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, an der Umsetzung des Konzeptes wie vorgesehen mitzuwirken.

  1. Die Finanzierung der gemeinsamen Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle soll mit den Altkreiskommunen über die allgemeine Städteregionsumlage erfolgen. Der mit der Stadt Aachen noch zu vereinbarende städtische Anteil soll über die differenzierte Umlage Stadt Aachen abgerechnet werden.

B. Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt den in der Anlage zur Sitzungsvorlage 2021/0604 dargestellten Konzeptentwurf.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, an der Umsetzung des Konzeptes wie vorgesehen mitzuwirken.

  1. Die Finanzierung der gemeinsamen Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle soll mit den Altkreiskommunen über die allgemeine Städteregionsumlage erfolgen. Der mit der Stadt Aachen noch zu vereinbarende städtische Anteil soll über die differenzierte Umlage Stadt Aachen abgerechnet werden.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe wurde in Kooperation mit der „Ombudschaft Jugendhilfe NRW“ in Wuppertal und den Jugendamtsleitungen in der StädteRegion Aachen im Zeitraum zwischen Oktober 2019 und November 2020 ein Konzept zur Einrichtung einer gemeinsamen Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle für das Gebiet der StädteRegion Aachen entwickelt.

Inzwischen ist mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) am 11.06.2021 eine erneute, weitreichende Reform des SGB VIII in Kraft getreten. Das KJSG sieht unter anderem in § 9a die verpflichtende Einrichtung von Ombudsstellen vor.

㤠9a SGB VIII - Ombudsstellen

In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Auf-gaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden. § 17 Absatz 1 bis 2a des Ersten Buches gilt für die Beratung sowie die Vermittlung und Klärung von Konflikten durch die Ombudsstellen entsprechend. Das Nähere regelt das Landesrecht.“

Die Ombudsstelle ist eine externe Beschwerdesteller Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben und sich bei der Leistungsgewährung durch einen öffentlichen Jugendhilfeträger oder bei der Leistungserbringung durch einen freien Jugendhilfeträger subjektiv nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen. Sie steht für Beschwerden aus allen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.

Durch die jetzt erfolgte gesetzliche Regelung ist nicht mehr über das Ob, sondern nur über das Wie der Einrichtung einer Ombudsstelle zu entscheiden. Die Leitungen der Jugendämter in der StädteRegion Aachen halten es aus fachlicher Sicht für sinnvoll, in der StädteRegion Aachen eine gemeinsame, unabhängige Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle für junge Menschen und Leistungsberechtigte in der Kinder- und Jugendhilfe zu etablieren.

Sie soll einen zweigliedrigen Aufbau erhalten, der aus einer Geschäftsstelle mit hauptamtlichen ombudschaftlichen Beraterinnen und Beratern sowie ehrenamtlich tätigen regionalen Ansprechpersonen besteht. Die Geschäftsstelle/Anlaufstelle soll professionell besetzt sein (2 x 0,5 VzÄ Fachkräfte der Sozialen Arbeit und 0,5 VzÄ Verwaltung/Sachbearbeitung). Die tätigen ehrenamtlichen Ombudsfrauen bzw. -männer wirken als unmittelbare Beraterinnen und Berater für junge Menschen, Familien und andere Leistungsberechtigte.

Die ombudschaftliche Beratungsarbeit wird von einem Beirat, der paritätisch aus Mitarbeitenden aus Jugendämtern, freien Trägern sowie weiteren, externen Akteuren (z. B. Polizei/ KK44 - Vorbeugung, Familienrichterinnen und Familienrichtern, KatHo-Aachen u. a.) besteht, fachlich weiterentwickelt, begleitet und gefördert. Der Beirat besteht aus insgesamt neun Personen (drei Mitarbeitende, die beim öffentlichen Träger beschäftigt sind, drei Mitarbeitende, die bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt sind und drei externe Beraterinnen und Berater). Die Träger/externen Beraterinnen und Berater müssen ihren Sitz in der StädteRegion Aachen haben. Der Beirat der Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle berät und unterstützt bei der Einrichtung und der Umsetzung des Konzeptes. Er überwacht die Neutralität, Objektivität und Unabhängigkeit. Er befasst sich auch mit Beschwerden von Betroffenen grundsätzlicher Art, die sich gegen die Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle selbst richten.

Die StädteRegion Aachen wird für die Dauer der Pilotphase für die räumliche Unterbringung der Ombudsstelle Sorge tragen. Eine sich hierdurch eventuell ergebende räumliche Nähe zu einem anderen Geschäftsbereich des Jugendamtes steht der erforderlichen Unabhängigkeit der Ombudsstelle nicht entgegen, da diese keine fachliche, inhaltliche und organisatorische Vermischung von Angeboten zur Folge hat.

Die Pilotphase soll zum 01.07.2022 beginnen, ist für einen Zeitraum von drei Jahren konzipiert und soll anschließend evaluiert werden. Da diese Aufgabe in der Jugendhilfe vollkommen neu ist, kann ein gegebenenfalls während der Pilotphase auftretender Korrekturbedarf sowie daraus resultierende erforderliche Anpassungen direkt umgesetzt bzw. vorgenommen werden.

Die Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen in der StädteRegion haben sich in ihrer Konferenz im August 2021 dafür ausgesprochen, die Jugendämter mit der Bildung einer gemeinsamen Ombudsstelle und der Umsetzung des erarbeiteten Konzepts zu beauftragen.

Zur Gründung der Ombudsstelle soll zwischen den beteiligten Kommunen bzw. ihren Jugendämtern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.

Rechtslage:

Der Aufbau einer Ombudsstelle ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und trägt aktiv zur Sicherstellung des Kindeswohls bei. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus § 9a Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG). Altersgerechte Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten tragen zu einer wesentlichen Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung ihrer Rechte bei.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Geschäftsstelle/Anlaufstelle soll professionell besetzt sein (2 x 0,5 VzÄ Fachkräfte der Sozialen Arbeit und 0,5 VzÄ Verwaltung/Sachbearbeitung). Die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse werden zunächst gem. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfGr die Dauer der Projektphase befristet.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren. Sofern der Städteregionstag einen dem Beschlussvorschlag unter 2. entsprechenden Beschluss fasst, sind im Entwurf für die Haushaltssatzung 2022 der StädteRegion Aachen vorbehaltlich der Beratungen und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 für Personal- und Sachkosten 50.000 € (Aufwand für sechs Monate, vgl. Sachlage) in einem neu zu bildenden Produkt „Ombudsstelle“ (allg. RU) zu berücksichtigen.

Die Aufwendungen werden im Rahmen von NKF als konsumtiver Aufwand verbucht.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlage: Konzept einer Informations- und Beschwerdestelle/Ombudsstelle für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) der Jugendämter in der StädteRegion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 09. Dezember 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 25. November 2021Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung