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Dachflächen der städteregionalen Gebäude für die solare Eigenstromversorgung
nutzen; Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [20.01.2021](si010.asp?YY=2021&MM=01&DD=20
"Sitzungskalender 01/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11383

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen der Potentialanalyse identifizierten Photovoltaik-Standorte auf technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu prüfen.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 20.01.2021 beantragten die Städteregionstagsfraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen eine Überprüfung der städteregionalen Dachflächen zum Zwecke der solaren Eigenstromversorgung. Die Sitzungsvorlage (2021/0130) wurde am 10.02.2021 im BAU beraten und am 18.02.2021 im SRA wie folgt beschlossen:

1. Die Verwaltung legt einen aktuellen Bericht über die Nutzung von städteregionalen Dachfchen durch Photovoltaik und noch freie Dachflächen vor.

2. Die Städteregion strebt an, alle geeigneten Dachflächen der städteregionalen

Gebäude zur solaren Eigenstromproduktion zu nutzen und die bereits vorhandene

Nutzung durch Repowering zu optimieren.

3. In 2021 soll bei technischer Machbarkeit mit der kompletten Belegung der

Dachflächen des Städteregionshauses mit PV begonnen werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle in Betracht kommenden Dachflächen zu

erfassen und eine Planung zur Optimierung und Leistungssteigerung dieser

Nutzungsmöglichkeit vorzulegen.

5. Ein entsprechender Umsetzungsplan soll dem Städteregionstag in der zweiten

Jahreshälfte 2021 vorgelegt werden.

Die Prüfung der Dachflächen soll die Erfassung der Potentiale, die Feststellung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit sowie eine anschließende Umsetzungsplanung zur Folge haben. Erste Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden vorgestellt. Die derzeitig installierte PV-Leistung auf städteregionalen Gebäuden (inkl. mandatierte Schulen) unter Einbeziehung der Anlagen, die im Rahmen von Dachverpachtungen von Dritten betrieben werden, beträgt 661 kWp.

Im ersten Schritt der Prüfung wurden im Rahmen einer Potentialanalyse solche Liegenschaften untersucht, die sich im Eigentum der Städteregion befinden und vom A 61 bewirtschaftet werden.

Mietobjekte oder solche Objekte die im Rahmen der Mandatierung der Stadt Aachen nicht vom A 61 bewirtschaftet werden, wurden nicht berücksichtigt.

Betrachtet wurden Gebäude an insgesamt 38 sdteregionalen Standorten unterschiedlicher Nutzungsart mit einer Dachfläche von ca. 87.000 qm. Hierzu zählen u.a. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Rettungswachen und kulturelle Einrichtungen. Das PV-Leistungspotential der Dachflächen wurde mit Hilfe von Luftbildmessungen und des Solardachpotentialkatasters errechnet.

Demnach ergibt sich eine theoretisch erzielbare PV-Gesamtleistung von ca. 5.850 kWp und eine Stromproduktion von ca. 5.265.000 kWh, die zu jährlichen CO2-Einsparungen von etwa 2.950 t führen.

Im nächsten Schritt sollen die identifizierten PV-Potentiale vor dem Hintergrund der Eigenstromversorgung auf technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit geprüft werden. Die daraus folgenden Ergebnisse bilden die Grundlage für eine anschließende Umsetzungsplanung. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Bauausschuss mitgeteilt.

Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat die Prüfung der Dachfläche des Gebäudeteil F am Haus der Städteregion stattgefunden. Im Rahmen dessen wurde die Dachfläche mit einem Ingenieurbüro begangen und auf mögliche Potentiale untersucht.

Ergebnis ist, dass an diesem Standort von der Errichtung einer PV-Anlage abgeraten wird. Zwar wäre theoretisch aus rein technischer Sicht die Umsetzung einer Anlage mit einer Leistung von ca. 7 -15 kWp machbar, jedoch ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage auf Grund der mit Blitzschutz und Störflächen durchzogenen kleinen Teilflächen des Daches nahezu ausgeschlossen. Aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten des Dachs übersteigen die Kosten der Ausführung einer PV-Anlage den Nutzen signifikant. Aus diesem Grund ist aus Sicht der Verwaltung die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Gebäudeteil F nicht sinnvoll.

Die Dachflächen der übrigen Gebäudeteile am Haus der Städteregion Aachen wurden bereits im Jahr 2016 im Hinblick auf die Ausführungsmöglichkeit einer PV-Anlage untersucht. Die Prüfung hatte zum Ergebnis, dass aufgrund der Beschaffenheit des Dachaufbaus die Errichtung einer PV-Anlage Schäden an der Dachabdichtung verursachen könnte. Von der Ausführung wurde daher unbedingt abgeraten. Die PV-Anlage auf dem Gebäudeteil D wurde im Jahr 2017 nach erfolgter Dachsanierung und in Abstimmung mit der Denkmalpflege der Stadt Aachen errichtet.

Darüber hinaus sollte ursprünglich im Jahr 2022 eine PV-Anlage am Berufskolleg Eschweiler errichtet werden.

Nach Abschluss der derzeit laufenden Dachsanierungsarbeiten am Hauptgebäude war im kommenden Jahr die Planung und Umsetzung der Maßnahme beabsichtigt. Aufgrund der Hochwassersituation und den dort priorisierten Instandsetzungsmaßnahmen muss die Errichtung der PV-Anlage jedoch verschoben und neu terminiert werden.

Rechtslage:

Auf Grundlage des § 4 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz ist die öffentliche Hand bei Errichtung oder grundlegender Renovierung von Nichtwohngebäuden dazu verpflichtet zu prüfen, ob und im welchen Umfang Erträge durch die Errichtung einer im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude stehenden Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie oder durch solarthermische Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung erzielt und genutzt werden können.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Durch die Prüfung und Analyse der Bestandsgebäude im Hinblick auf Ausführungs-möglichkeiten von Photovoltaik-Anlagen entstehen Kosten und Erträge in noch nicht genau bezifferterhe. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch das Produkt 01.12.01. Hier sind bei dem Sachkonto 527901 („Externe Planungskosten“) Mittel i. H. v. 110.000 € im Haushaltsentwurf 2022 eingestellt.

r die Errichtung einer PV-Anlage am Berufskolleg Eschweiler sind im Produkt 01.12.03, Teilprodukt 961220 Berufskolleg Eschweiler, im Haushaltsentwurf 2022 Mittel in Höhe von 50.000 € eingestellt. Aufgrund der Beseitigung der Hochwasserschäden muss die Maßnahme jedoch verschoben und neu terminiert werden.

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. Dezember 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 24. November 2021Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung