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Förderung der Frühen Hilfen 2022


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. November 2021 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11338

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Die Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen 2022 werden für den Anteil der StädteRegion Aachen an den Gesamtkosten der „Gesundheitsorientierten
    Familienbegleitung“ des Gesundheitsamtes eingesetzt. Die Restsumme nach Schlussabrechnung wird für die Koordination der Frühen Hilfen (Personal-kosten) verwendet.

  1. Er beschließt, für das Jahr 2022 aus eigenen Mitteln der StädteRegion Aachen folgende Zuschüsse zu gewähren:

Caritasverband für die Region Eifel e. V. für

Familienpatenschaften im Südkreis9.205 €

DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e. V.

r das „Café Mama“ in Baesweiler-Setterich8.022 €

Eifelklinik St. Brigida GmbH & Co. KG

r den Lotsendienst5.924 €

  1. Er nimmt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat folgende Zuschüsse für das Jahr 2022 gewährt:

Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V.

r Familienpatenschaften in Baesweiler 2.650 €

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.

r „Willkommen in der Familie“ 1.438 €

Die Entscheidungen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2022 und deren Rechtskraft sowie der Zuweisung von Mitteln aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in mindestens der gleichen Höhe wie im Vorjahr.

 

 

Sachlage:

Die StädteRegion Aachen fördert bzw. finanziert seit mehreren Jahren die Angebote der Frühen Hilfen in freier und in eigener Trägerschaft sowohl aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen als auch aus Städteregionsmitteln (diff. RU „Jugendhilfe“).

Im Jahr 2021 hat die StädteRegion Aachen aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen 18.999 als reguläre Grundförderung erhalten. Darüber hinaus wurden im Juli 2021 zusätzlich 6.250 € aus dem Förderpaket des Bundes „Aufholen nach Corona“ r neue bzw. die Ausweitung bestehender Maßnahmen der Frühen Hilfen zugewiesen.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie (A 51) hat davon 2.500 € an den Caritasverband für die Region Eifel e. V. weitergeleitet, um ein neues Elterncafé in Monschau-Imgenbroich aufzubauen. Darüber hinaus hat die Koordinationsstelle Frühe Hilfen mit dem Babybesuchsdienst in eigener Trägerschaft zwei fachlich begleitete Ausflüge für junge Familien aus Baesweiler und aus dem Südkreis inklusive Transport in den Euregiozoo Aachen organisiert. Familien, die besonderen Aufholbedarf nach Corona hatten, wurden gezielt über die Kitas, Familienzentren und alle weiteren Partner in den Netzwerken „Frühe Hilfen“ im Südkreis und in Baesweiler angesprochen. Weiterhin wurden Gutscheine für Familien zum eigenständigen Besuch des Euregiozoos erworben, die gezielt an junge Familien weitergegeben und von diesen innerhalb eines Jahres eingelöst werden können.

r das Jahr 2022 sind als Grundförderung wieder 18.999 € und aus dem Förderpaket des Bundes „Aufholen nach Corona“ 13.896 €r den Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen angekündigt. Das A 51 hat alle Netzwerkpartner aufgefordert, bedarfsbezogene Angebote zu planen und ggf. einen Antrag zu stellen.

r die Grundförderung der bestehenden Maßnahmen ergibt sich auf der Basis geltender Beschlüsse (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2015/0351, 2018/0369, 2021/0148), der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt und bisheriger Förderbeträge folgender Einsatz der Mittel aus der Bundesstiftung bzw. aus Mitteln der diff. RU „Jugendhilfe“:

Aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen (Grundförderung):

- Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“ des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen

r das Jahr 2022 kalkuliert das Gesundheitsamt einen Betrag von rund 16.700 (2020: 16.900 €) als Anteil der StädteRegion Aachen am Gesamtangebot für Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath,rselen und die StädteRegion. Der Anteil für den Jugendamtsbereich beträgt derzeit 15,22 %.

- Personalkostenanteil für die Netzwerkkoordination

Bei gleichbleibender Mittelzuweisung wie im Vorjahr werden ca. 2.300 €r die Netzwerkkoordination eingesetzt. Der Betrag ist abhängig vom Jahresergebnis für die „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“.

Aus Mitteln der diff. RU „Jugendhilfe“:

- -Familienpatenschaften des Caritasverbandes für die Region Eifel
e. V. im Südkreis

Die Werbung für das Patenprojekt ist nach Corona und nach der Flutkatastrophe, die den Träger hart getroffen hat, erneut verstärkt angelaufen. Es konnten schon zwei neue Paten dazugewonnen werden, hrend die Nachfrage stetig steigt. Die Organisation (Overhead) des Elterncafés zentral in Monschau-Imgenbroich wird ebenfalls von der für das Patenprojekt zuständigen Fachkraft umgesetzt. Der Träger kalkuliert für das Jahr 2022 mit Kosten in Höhe von 14.273,20 €r deren Einsatz im Jugendamtsbereich.

Zuschuss der StädteRegion: 9.205 €

Der Differenzbetrag (5.068,28 €) wird aus Eigenmitteln getragen.

Wenn sich der Bedarf für das Elterncafé in Monschau-Imgenbroich nach den ersten Erfahrungen auch für 2022 abzeichnet, soll es zunächst bis März 2022 - finanziert aus den Fördermitteln von „Aufholen nach Corona“ - weitergeführt werden (ca. 2.500 €). Im ersten Quartal 2022 wird über die Vergabe der gesamten zugewiesenen Summe entschieden.

- „Willkommen in der Familie“ des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen
e. V. in Baesweiler

Das Patenprojekt für Alsdorf, Würselen und die Städteregion (Bereich Baesweiler) wird auch im Jahr 2022 vom Träger weitergeführt. Derzeit sind nach Corona noch fünf Ehrenamtliche aktiv, die Akquise läuft. Die erneute Werbung ist über Presse, Social Media und über eine Infoveranstaltung für Gemeindereferent_innen der Kirchen am 05.11.2021 geplant. Viele Familien sind derzeit noch vorsichtig, wen sie ins Haus bitten, da Kleinkinder nicht geimpft werden können.

Der Finanzierungsplan sieht für 2022 Kosten in he von 12.138,97 € vor.

Zuschuss der StädteRegion: 1.438 €

Der Differenzbetrag wird von den anderen beteiligten Jugendämtern (insg. 10.646 €) und aus Eigenmitteln (54,97 €) getragen.

- Café Mama“ des DRK Kreisverbandes StädteRegion Aachen e. V. in Setterich

Die Mitarbeiterin hat nach Angaben des Trägers auch in der Zeit des Lockdowns weiterhin den Kontakt zu den Familien gehalten. Es wurde deutlich, dass der Beratungsbedarf zu pädagogischen Themen in dieser Zeit gestiegen ist. Die durch die Pandemie verstärkte umliche Nähe erhöhte das Konfliktpotential in den Familien deutlich. Das Angebot ist im Herbst 2021 wieder in Präsenz gestartet und wird erneut breit beworben, um Familien aus verschiedenen Kulturkreisen anzusprechen. Der Träger will versrkt Referent_innen aus dem Kreis der Kooperationspartner zu pädagogischen Themen einbinden.

Der Finanzierungsplan sieht für 2022 Kosten in Höhe von 9.016 € vor.

Zuschuss der StädteRegion: 8.022 €

Der Differenzbetrag (994 €) wird aus Eigenmitteln getragen.

- Familienpatenschaften des Caritasverbandes Aachen-Stadt und Aachen-Land
e. V. in Baesweiler

Der Träger wird das Angebot in bewährter Form fortsetzen und ist nach Corona wieder verstärkt in die Werbung gegangen. Eine neue Patenschaft konnte nach Corona schon vermittelt werden. Der Bedarf ist nach wie vor groß. Der Finanzierungsplan des Trägers sieht für 2022 Kosten in Höhe von 4.980 € vor.

Zuschuss der StädteRegion: 2.650

Der Differenzbetrag (2.330) wird aus Eigenmitteln getragen.

- Lotsendienst der Eifelklinik St. Brigida GmbH & Co. KG in Simmerath

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat am 11.03.2021 die Förderung des Aufbaus eines Lotsendienstes in der Eifelklinik St. Brigida (Geburtsklinik) als Kooperationsprojekt des Gesundheitsamtes, der Klinik und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie beschlossen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2021/0148). Der Dienst ist organisatorisch in die Klinik und somit in deren Abläufe eingebunden und bildet die interne und externe Schnittstelle zu den Frühen Hilfen der Jugendhilfe und denen des Gesundheitsamtes. Eine Mitarbeiterin des Krankenhaussozialdienstes hat ihre wöchentliche Arbeitszeit um fünf Wochenarbeitsstunden erhöht.

Das Projekt ist in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt gut angelaufen. Die beiden Dienste ergänzen sich gut, z. B. sind im ersten Schritt die inneren Abläufe mit dem Klinikpersonal an der Schnittstelle zu den Frühen Hilfen neu strukturiert worden. Für 2022 ist eine Weiterentwicklung anhand der ersten Erfahrungen und des konkret ermittelten Bedarfes für die jungen Mütter vorgesehen.

Der Finanzierungsplan der Klinik sieht für 2022 Personalkosten in Höhe von 7.405 € r die fünf Wochenarbeitsstunden der o. g. Mitarbeiterin vor.

Zuschuss der StädteRegion (80 %): 5.924 €

Der Differenzbetrag von 1.481 € (20 %) wird wie im Vorjahr aus Eigenmitteln der Klinik getragen.

Alle Entscheidungen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2022 und deren Rechtskraft sowie der Zuweisung von Mitteln aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen (Grundförderung) in mindestens der gleichen Höhe wie im Jahr 2021.

Ein zusammenfassender Bericht über die Frühen Hilfen in den von der Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2022 vorgelegt.

Rechtslage:

Die Frühen Hilfen werden auf der Grundlage des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wahrgenommen.

Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsrat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Zuschussanträge bis 1.000 € und nach Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000 €.

Gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen in der zurzeit gültigen Fassung entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss über die Gewährung von Zuschüssen über 5.000 €.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für die geplanten Maßnahmen wurden im Entwurf der Haushalts-satzung 2022 im (Teil-) Produkt 951120 „Frühe Hilfen“ (diff. RU) wie folgt veranschlagt:

Aufwendungen/Auszahlungen:

Aufwendungen für Bundesstiftung Frühe Hilfen (SK 531856)17.000 €

rderung von Maßnahmen freier Träger (SK 531878)27.115

(Deckung von fehlenden 124 € im SK 531878 aus dem SK 543958 möglich)

Erträge/Einzahlungen:

Zuweisungen u. Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land (SK 414100 )44.000 €

davon aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen19.000 €

Im Rahmen von NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Die genannten Angebote sind wichtige Bausteine zur frühen Förderung von Kindern und Familien. Sie leisten einen Beitrag zum Kindesschutz und fördern eine gesunde kindliche Entwicklung von Anfang an.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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