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Analyse zur Entwicklung im Hotel- und Gastronomiegewerbe sowie der Fachkräfte-
und Nachfolgesituation; Sachstand und Ausblick


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11367

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

  1. Er beauftragt die Verwaltung in Ergänzung der bereits durch den MLT e.V. beauftragten Analyse zur Situation im Hotelgewerbe eine Analyse zur Entwicklung des Bestandes, der Fachkräfte- und der Nachfolgesituation in den Eifelkommunen der StädteRegion Aachen sowie die Erarbeitung von zugehörigen Handlungsempfehlungen zu vergeben.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionsausschuss hatte aufgrund des Antrags der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 05.08.2020 die Verwaltung im Herbst 2020 beauftragt, eine „Erweiterte Analyse über die aktuelle Entwicklung im Hotel- und Gastronomiegewerbe, sowie über die Fachkräfte- und Nachfolgesituation in den Kommunen der StädteRegion Aachen unter Einbezug der Corona Auswirkungen“ vorzulegen (vgl. SV-Nr.: 2020/0462). Die Verwaltung führte daraufhin eingehende Gespräche mit Institutionen, betroffenen Unternehmen und weiteren touristischen Akteuren. Im Verlauf dieser Gespräche wurde deutlich, dass eine Analyse zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie erst dann sinnvoll ist, wenn ein Ende der pandemischen Situation abzusehen ist. Dies war mit einer signifikanten Erhöhung der deutschlandweiten Impfquote sowie der weitgehenden Rücknahmen der Zugangsbeschränkungen r Gastronomie und Freizeiteinrichtungen erst ab Mitte 2021 der Fall. Als weiteres Ergebnis der Gespräche wurde deutlich, dass auf Grund einer stärkeren Betroffenheit und Bedeutung des Tourismus - in einem ersten Schritt der Fokus einer Analyse auf die Eifelkommunen in der StädteRegion Aachen gelegt werden sollte. In der ländlich geprägten Region, für die der Tourismus einen besonders hohen Stellenwert als Wirtschaftsfaktor hat, ist der Handlungsbedarf am größten, da aufgrund der Ausdünnung des Angebots entlang der aktivtouristischen Leitinfrastrukturen vermehrt Versorgungsengpässe/-lücken im Unterkunfts- und Gastronomiebereich identifiziert werden konnten.

Bestärkt wird diese Einschätzung dadurch, dass auch andere touristische Akteure in der Eifel bereits Analysen und Untersuchungen zur Situation und Entwicklung im Hotel- und Gaststättengewerbe planen und hier Synergieeffekte genutzt und Ressourcen gebündelt werden können.

Abb. 1: Bruttoumsätze der Tourismusbranche, aufgeteilt nach Tages- und Übernachtungsgästen, sowie Steueraufkommen

(Quelle: dwif, Wirtschaftsfaktor Tourismus Eifel)

Die Eifel Tourismus GmbH hatte im Verlauf der Corona-Pandemie in Zusammenarbeit mit dem Tourismus NRW e.V. bereits beschlossen, eine Berechnung des Wirtschaftsfaktors Tourismus für die gesamte Eifel jeweils für die Jahre 2019 (vor der Corona-Pandemie) und 2020 (1. Jahr der Corona-Pandemie) beim Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut für Fremdenverkehr (Dwif) in Auftrag zu geben. Diese Ergebnisse liegen deshalb nun bereits vor und geben auch für die StädteRegion Aachen bedeutsame Hinweise. So wird aus den Zahlen einerseits deutlich, welchen wichtigen Stellenwert der Tourismus als Wirtschaftsfaktor in der Eifel 2019 eingenommen hat und andererseits wie gravierend die Auswirkungen der Corona-Pandemie bspw. auf den Umsatz und die Steuern sind (s. Abbildung 1).

r das Jahr 2020 hat das dwif außerdem anhand verschiedener Indikatoren einen Einkommensbeitrag durch den Tourismus in der Eifel in Höhe von 410,6 Mio Euro ermittelt. Dieser Einkommensbeitrag entspricht einem Äquivalent von rund 15.330 Personen, die durch die touristische Nachfrage in der Eifel ein durchschnittliches Primäreinkommen (= 26.781,- Euro) pro Kopf und Jahr beziehen könnten. Im Vorjahr 2019 lag dieser Wert noch bei einem Äquivalent von 25.140 Personen, die bei einem Einkommensbeitrag von 656,4 Mio Euro ein durchschnittliches Primäreinkommen von 26.107 Euro pro Kopf hätten beziehen können. (s. Abbildung 2). Dieser Wert darf nicht mit der Anzahl der durch den Tourismus beschäftigten Personen gleichgesetzt werden. Die exakte Bestimmung der Beschäftigungswirkungen des Tourismus ist nur über aufwendige Primärerhebungen möglich, da beispielsweise viele Personen nur anteilig vom Tourismus leben. Diese rechnerische Zahlengröße kann Aufschluss darüber geben, wie viele Menschen theoretisch mit einem solchen Einkommen vom Eifeltourismus leben könnten. Hierüber lassen sich daher allgemeine Rückschlüsse über die Entwicklung der Tourismuswirtschaft ziehen.

Abb. 2: Theoretische Bezieher_innen eines errechneten durchschnittlichen Primäreinkommens durch den Eifeltourismus

(Quelle: dwif, Wirtschaftsfaktor Tourismus Eifel)

Aufgrund der geschilderten Entwicklungen hat der Monschauer Land Touristik e. V. (MLT e.V.), gemeinsam mit der Rureifel-Tourismus e.V. eine Hotelstudie zur aktuellen Situation des Hotelgewerbes bei der Dwif in Auftrag gegeben.

r die StädteRegion Aachen bietet sich nun die Möglichkeit, die Hotelstudie über eine ergänzende Beauftragung um Aspekte der Fachkräfte- und Nachfolgesituation zu erweitern sowie eine Studie zur Entwicklung des Bestands, der Fachkräfte- und der Nachfolgesituation in den Gastronomiebetrieben der städteregionalen Eifelkommunen zu beauftragen. Die Rureifel-Tourismus e.V. (Kreis Düren) signalisierte bereits Interesse, den Untersuchungsraum der Gastronomiestudie auf die im Kreis Düren gelegenen Eifel- Kommunen auszuweiten und die hiermit verbundenen Kosten zu tragen.

Fragestellungen, die Inhalt der Analyse sein sollten, sind u.a.:

  • Welche Trends und Entwicklungen sind aktuell auf dem deutschen Gastronomie Markt relevant?
  • Welche Gastronomie Betriebe sind aktuell auf dem Markt etabliert und welche strukturellen Potenziale lassen sich daraus ableiten?
  • Was beschäftigt die Anbieterseite? Warum werden die Öffnungszeiten eingeschränkt und bestimmte Angebote (nicht) vorgehalten? Welche Unterstützung benötigt die Branche?
  • Wie ist die Fachkräftesituation in den Gastronomie/ Hotellerie Betrieben?
  • Wie ist die Nachfolgesituation in den Gastronomie/ Hotellerie Betrieben?

Kernelemente der Studie sind eine Erfassung der Ist-Situation im Gaststättengewerbe im Untersuchungsraum, Fachgespräche mit ca. 20 Betrieben aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe sowie ein Workshop mit den Betrieben.

Weiterer Bestandteil der Studie soll die Darstellung von Empfehlungen sein, die in einem zweiten Schritt durch die Verwaltung erneut in den Austausch mit den lokalen Akteuren aus dem Tourismus- und Gastrobereich hineingetragen und diskutiert werden, um finale und umsetzbare Handlungs- und Lösungsansätze zu entwickeln. Auf Grundlage dieser Ansätze sollen Maßnahmen abgeleitet werden, die unter der Nutzung von gegebenenfalls vorhandenen Fördermitteln (z.B. LEADER) umgesetzt werden können.

Die Verwaltung sieht in dem o.g. Vorgehen eine einmaligeglichkeit, Synergien gemeinsam zu heben und Mehrwerte für die Eifelkommunen zu schaffen. Die o.g. Inhalte sollen über einen Auftrag an die Dwif Consulting GmbH erarbeitet werden.

Gemäß Ziffer 8 des Runderlasses des MHKBG vom 12. Juni 2020 (Kommunale Vergabegrundsätze) können freiberufliche Leistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro (netto) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Die Verwaltung hat ein Markterkundungsverfahren durchgeführt und die Dwif Consulting GmbH als geeigneten Anbieter identifiziert. Das Unternehmen ist zur Erstellung von Untersuchungen und Gutachten im Bereich des Tourismus, der Hotellerie und Gastronomie besonders geeignet. Durch die vorangegangenen Beauftragungen durch die Eifel Tourismus GmbH sowie des MLT e.V. bietet sich die Anschlussbeauftragung durch die Städteregion Aachen zu besonders wirtschaftlichen Konditionen an. Bezogen auf den zu erbringenden Leistungsumfang sind die Honoraransätze aus Sicht der Verwaltung angemessen und werden als Geschäft der laufenden Verwaltung vergeben.

Rechtslage:

Die Tourismus- und Wirtschaftsförderung ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r die Übernahme der Kosten für die Beauftragung der Dwif Consulting GmbH i.H.v. insgesamt 19.635 Euro brutto stehen Mittel im Sachkonto 544016 Aufwand i. Z. m. Industriedialog und reg. Kooperation“ im Produkt 15.01.01 „Wirtschaftsförderung und Europa“ zur Verfügung.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. Dezember 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 25. November 2021Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (EU-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
Details
Tagesordnung