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Phosphatkreislauf schließen- Monoklärschlammverbrennung mit
Phosphatrückgewinnung, Ratsantrag Nr. 098/18 der Fraktion Die Zukunft vom
04.03.2021


Letzte Beratung
Dienstag, 30. November 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24366

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag gilt als behandelt.


 

 

Erläuterungen:

Mit Datum vom 04.03.2021 wurde durch die Fraktion DIE Zukunft der Ratsantrag mit dem Titel „Phosphatkreislauf schließen: Monoklärschlammverbrennung mit Phosphatrückgewinnung“ gestellt. Die Verwaltung hat den Ratsantrag in Abstimmung mit dem Fachbereich 20 - Beteiligungscontrolling/Strategische Managementunterstützung dem Wasserverband Eifel-Ruhr (WVER) mit der Bitte um fachliche Stellungnahme zugeleitet.

Die mit Datum vom 21.09.2021 verfasste Stellungnahme liegt nunmehr vor und ist – neben dem Ratsantrag – in den Anlagen beigefügt.

Im Wesentlichen lässt sich dabei zunächst zusammenfassen, dass sich seit der Antragstellung im März d.J. einige wesentliche Rahmenbedingungen geändert haben. Insbesondere reduzierte sich die Anzahl der ursprünglichen Partner der Klärschlammkooperation Rheinland (KKR) von fünf auf zwei Partner. Der Wasserverband Eifel-Rur und der Erftverband verfolgen nunmehr für ihre gemeinsame Klärschlamm-Gesamtmenge von ca. 40.000 Mg Trockenmasse (1 Mg = 1 t) das Ziel, eine Klärschlammverbrennungsanlage zu bauen und zum 01.01.2029 in Betrieb zu nehmen.

Eine jüngst zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (KKR GmbH) soll ermöglichen, diese Klärschlammverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Sie soll für diese Tätigkeiten auch mit anderen Unternehmen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Rechtsform zusammenarbeiten können.

Die Gremienbefassung ist in beiden Verbänden durch die Zustimmung der jeweiligen Verbandsräte in diesem Sommer erfolgreich abgeschlossen worden. Die aufsichtsrechtliche Genehmigung durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) wurde erteilt. Die Eintragung der KKR GmbH in das Handelsregister steht kurz bevor.

Der Wasserverband Eifel-Rur – Betreiber von 43 Kläranlagen in einem 2.087 km² umfassenden Verbandsgebiet - hat in der Anlage 3 den aktuellen Sachstand mit Blick auf technische und zeitliche Perspektiven zusammengefasst. Eine seriöse Kostenschätzung ist lt. WVER derzeit noch nicht möglich. Unter Punkt 6 werden Kostenaspekte gleichwohl kurz beschrieben, und es wird auch ein kurzer Ausblick auf eine mögliche Entwicklung der Absatzmärkte gegeben. Diese könnten ihrerseits sogar eine kostenneutrale Phosphorrückgewinnung ermöglichen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 30. November 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung