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Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG)


Letzte Beratung
Mittwoch, 01. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24356

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat schließt sich der Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG) an und beschließt in der Sitzung zu benennende Ergänzungen.


 

 

Erläuterungen:

In seiner Stellungnahme vom 27.09.2021 befasst sich der Landesintegrationsrat NRW mit der

Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG), dessen Inkrafttreten für den 01.01.2022 vorgesehen ist.

Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt die Novellierung und sieht in dem Gesetz Chancen und Verbesserungen, gleichwohl benennt er Ergänzungs- und Änderungsbedarf insbesondere hinsichtlich

- der verwendeten Begrifflichkeiten

- der angesprochenen Zielgruppen

- der Chancengerechtigkeit und Teilhabechancen und

- der Integrationsstrukturen in NRW

Der Integrationsrat der Stadt Aachen befasst sich mit der Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG).


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

- Stellungnahme des Landesintegrationsrats NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur

Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG)

- Vorschläge des Landesintegrationsrats NRW zur Novellierung des Teilhabe- und

Integrationsgesetzes (TIntG)



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 01. Dezember 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat
Details
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