Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG)
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 01. Dezember 2021 (öffentlich)
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24356
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat schließt sich der Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG) an und beschließt in der Sitzung zu benennende Ergänzungen.
Erläuterungen:
In seiner Stellungnahme vom 27.09.2021 befasst sich der Landesintegrationsrat NRW mit der
Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG), dessen Inkrafttreten für den 01.01.2022 vorgesehen ist.
Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt die Novellierung und sieht in dem Gesetz Chancen und Verbesserungen, gleichwohl benennt er Ergänzungs- und Änderungsbedarf insbesondere hinsichtlich
- der verwendeten Begrifflichkeiten
- der angesprochenen Zielgruppen
- der Chancengerechtigkeit und Teilhabechancen und
- der Integrationsstrukturen in NRW
Der Integrationsrat der Stadt Aachen befasst sich mit der Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG).
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlage/n:
- Stellungnahme des Landesintegrationsrats NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur
Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG)
- Vorschläge des Landesintegrationsrats NRW zur Novellierung des Teilhabe- und
Integrationsgesetzes (TIntG)
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 01. Dezember 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
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