Umweltbericht zur Teilaufhebung des Bebauungsplans
Nr.518-Taubengasse/Goldberg/Buschmühle- im Stadtbezirk Aachen Forst für den
Bereich der Flurstücke 57,239,240 und den nördlichen Bereich des Grundstücks
mit der Flurstücknummer 86 (Flur 22, Gemarkung Forst)
- Letzte Beratung
- Dienstag, 30. November 2021 (öffentlich)
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24278
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 518 für den Bereich der Flurstücke 57, 239, 240 und den
nördlichen Bereich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 86 (Flur 22, Gemarkung Forst).
Erläuterungen:
Die private Pflegeeinrichtung „Haus Fehrmann“, Taubengasse 7 im Stadtteil Forst beabsichtigt eine
bauliche Erweiterung im Bereich eines angrenzenden Flurstücks, auf dem sich derzeit, gemäß den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 518, ein öffentlicher Spielplatz befindet. Somit
ist für die Ermöglichung einer baulichen Erweiterung auf diesen Flächen eine Teilaufhebung des
Bebauungsplans nötig.
Hierfür muss der nördliche Teil des Flurstückes 86 bis zur Gebäudekante aufgehoben und die
Nutzung des Flurstückes 57 als öffentlicher Kinderspielplatz aufgegeben werden
(Teilaufhebungsgebiet in nachfolgendem Luftbild rot umrandet). Nach der Teilaufhebung des
Bebauungsplans Nr. 518 kann die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens nach § 34 BauGB beurteilt
werden.
Die Umweltprüfung zeigt, dass nur für das Schutzgut Pflanzen sowie für die Erholungsfunktion im
Teilaufhebungsgebiet signifikante Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Für das Schutzgut Pflanzen
ergibt sich ein ökologischer Wertverlust, der aus der beabsichtigten Bebauung als Folge der
Teilaufhebung des Bebauungsplans resultiert. Dieser Wertverlust kann – unter der Annahme eines
Gesamtversiegelungsgrades von 50% - auf 172 Wertepunkte beziffert werden. Der ökologische
Wertverlust ist auszugleichen. Der vorhandene Baumbestand im Teilaufhebungsgebiet ist zu schützen
bzw. durch Ersatzpflanzungen zu kompensieren.
Der Verlust der für die umliegende Anwohnerschaft relevanten Erholungs- und Freizeitfunktion im
Planaufhebungsgebiet ist ebenfalls auszugleichen. Für den Wegfall des Spielplatzes im Zuge der
geplanten Bebauung soll ein Ausgleich durch Aufwertung bestehender, nahegelegener
Spielplatzflächen erfolgen.
Für die Schutzgüter Mensch (Ausnahme: Erholungsfunktion), Tiere/Artenvielfalt, Boden, Fläche,
Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter ergeben sich durch die
Teilaufhebung keine signifikanten Auswirkungen.
Zusammenfassend sind die umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens vertretbar, da sie nicht
erheblich sind bzw. kompensiert werden können.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
x |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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x |
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nicht bekannt |
Anlage/n:
Umweltbericht
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
- Buschmühle
- Taubengasse
- Goldberg
Beratungsfolge
Dienstag, 30. November 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
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