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Umweltbericht zur Teilaufhebung des Bebauungsplans
Nr.518-Taubengasse/Goldberg/Buschmühle- im Stadtbezirk Aachen Forst für den
Bereich der Flurstücke 57,239,240 und den nördlichen Bereich des Grundstücks
mit der Flurstücknummer 86 (Flur 22, Gemarkung Forst)


Letzte Beratung
Dienstag, 30. November 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24278

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und

empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 518 für den Bereich der Flurstücke 57, 239, 240 und den

nördlichen Bereich des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 86 (Flur 22, Gemarkung Forst).

 

 

Erläuterungen:

Die private Pflegeeinrichtung „Haus Fehrmann“, Taubengasse 7 im Stadtteil Forst beabsichtigt eine

bauliche Erweiterung im Bereich eines angrenzenden Flurstücks, auf dem sich derzeit, gemäß den

Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 518, ein öffentlicher Spielplatz befindet. Somit

ist für die Ermöglichung einer baulichen Erweiterung auf diesen Flächen eine Teilaufhebung des

Bebauungsplans nötig.

Hierfür muss der nördliche Teil des Flurstückes 86 bis zur Gebäudekante aufgehoben und die

Nutzung des Flurstückes 57 als öffentlicher Kinderspielplatz aufgegeben werden

(Teilaufhebungsgebiet in nachfolgendem Luftbild rot umrandet). Nach der Teilaufhebung des

Bebauungsplans Nr. 518 kann die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens nach § 34 BauGB beurteilt

werden.

Die Umweltprüfung zeigt, dass nur für das Schutzgut Pflanzen sowie für die Erholungsfunktion im

Teilaufhebungsgebiet signifikante Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Für das Schutzgut Pflanzen

ergibt sich ein ökologischer Wertverlust, der aus der beabsichtigten Bebauung als Folge der

Teilaufhebung des Bebauungsplans resultiert. Dieser Wertverlust kann – unter der Annahme eines

Gesamtversiegelungsgrades von 50% - auf 172 Wertepunkte beziffert werden. Der ökologische

Wertverlust ist auszugleichen. Der vorhandene Baumbestand im Teilaufhebungsgebiet ist zu schützen

bzw. durch Ersatzpflanzungen zu kompensieren.

Der Verlust der für die umliegende Anwohnerschaft relevanten Erholungs- und Freizeitfunktion im

Planaufhebungsgebiet ist ebenfalls auszugleichen. Für den Wegfall des Spielplatzes im Zuge der

geplanten Bebauung soll ein Ausgleich durch Aufwertung bestehender, nahegelegener

Spielplatzflächen erfolgen.

Für die Schutzgüter Mensch (Ausnahme: Erholungsfunktion), Tiere/Artenvielfalt, Boden, Fläche,

Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter ergeben sich durch die

Teilaufhebung keine signifikanten Auswirkungen.

Zusammenfassend sind die umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens vertretbar, da sie nicht

erheblich sind bzw. kompensiert werden können.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Umweltbericht


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Goldberg

Beratungsfolge

Dienstag, 30. November 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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