Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen sind die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen der Vertretungskörperschaft vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen. In der Anlage werden dem Städteregionstag die im III. Rechnungsvierteljahr 2021 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.Auszahlungen in Höhe von 186.671,76 € zur Kenntnis gebracht.
Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.
Die Nichtveranschlagung der Dienstreisekosten an verschiedenen Stellen im HH 2021 beruht auf einem Missverständnis, da die Bearbeitung der Dienstreiseabrechnungen zentralisiert wurde, nicht aber die jeweilige Budgetzuordnung.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.
Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden: www.mapbox.com/privacy/
Karteninhalte anzeigen
Beratungsfolge
Donnerstag, 09. Dezember 2021Sitzung des Städteregionstages
Ausschuß
Städteregionstag
Donnerstag, 02. Dezember 2021Sitzung des Städteregionsausschusses