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Budgetbericht zum [30.09.2021](si010.asp?YY=2021&MM=09&DD=30 "Sitzungskalender
09/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11304

Sachlage:

Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 30.09.2021 termingerecht zum 05.11.2021 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.

Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten

Fehlbedarf im Haushalt 2021 von -5.393.056 €

Voraussichtlich ein Fehlbetrag von -4.033.086 €

und somit eine Haushaltsverbesserung von 1.359.970 €

Die abweichende Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2021 ist im Wesentlichen auf

-Positive Veränderungen der Personalkosten (rd. 1,2 Mio. €) zum Haushaltsansatz 2021 innerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes (s. Anlage),

-erhebliche Verbesserungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage),

-die in Summe daraus resultierende Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen in der Sozialhilfe) im Rahmen der Spitzabrechnung der differenzierten Umlage,

-die Steigerung der Corona-Isolierungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitsamtes, des Jugendbereiches und die isolierte Gewinnausschüttung der Sparkasse

-die Steigerung der Versicherungsleistungen und Zuwendungen vom Land für hochwasserbedingte Schäden,

-die Verschlechterungen im Produkt „Rettungsdienst“, „Luftrettung“ und „Katstrophenschutz“ insbesondere durch Berücksichtigung der Hochwasserschäden,

-Verbesserungen bei den Zinsaufwendungen sowie

-eine darüber hinaus größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage)

zurückzuführen.

1.Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2021

1.1Allgemeines

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 folgende Festsetzungen vor:

10 Ordentliche Erträge 773.080.076 €

17- Ordentliche Aufwendungen- 802.120.142 €

18= Ordentliches Ergebnis- 29.040.066 €

19+ Finanzerträge+ 19.078.613 €

20- Zinsen und ähnliche Aufwendungen- 2.310.603 €

22= Ordentliches Jahresergebnis- 12.272.056 €

23- Außerordentliche Erträge (Isolierung NKF-CIG) 6.879.000 €

26= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung- 5.393.056 €

Mit Bericht vom 22.02.2021 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde vorgelegt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 22.03.2021.

1.2 Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

Alle Prognosen wurden um die voraussichtlich nach dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-CIG)“ zu isolierenden Beträge bereinigt (s. Anlage).

1.3. Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage

Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2021 am 04.02.2021 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2021 auf der Basis der Festsetzung zum Finanzausgleich vom 25.01.2021 und somit in zutreffender Höhe eingeplant.

1.4. Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe“

Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie- ergibt sich nach der Prognose zum 30.09.2021 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rund 476 T€. Eine etwaige Corona-Isolierung aufgrund pandemiebedingter Mehraufwendungen oder Beitragsausfällen im Kita-Bereich ist hierbei in Höhe von rund 1,7 Mio. € berücksichtigt.

Das Ergebnis im Jugendamtsbereich wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2021 der StädteRegion Aachen mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2021 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen und führt somit zu einem entsprechenden Mehrertrag im Budget Allgemeine Deckungsmittel (ADM).

1.5 Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2021 (vgl. Anlage) sind mit

-120.305.732 €

angesetzt worden.

Außen vor bleiben gemäß Beschluss des Sdteregionstages - bei der Betrachtung die Bereiche

Tageseinrichtungen für Kinder 16.769.338 €

Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) 22.100.000 €

Geschäftsführung Energeticon/FAM 118.686 €

= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2021)-81.317.708 €

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 30.09.2021 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und GF Energeticon/FAM) von

-80.132.480 €

prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.

Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2021 voraussichtlich

Verbesserungen in Höhe von insgesamt 1.185.228 €.

Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen um. Die Prognose zum 30.09.2021 macht deutlich, dass bereits erhebliche Einsparungen im Personalkostenbudget im Gegensatz zum I. und II. Budgetbericht kalkuliert werden konnten.

Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

1.6 Sozialleistungen

Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 5.226.756 €) für das Haushaltsjahr 2021 sind aus der Anlage zum Budgetbericht ersichtlich.

Insbesondere bei den Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II als größter Einzelposten im Sozialetat gibt es große Abweichungen. Der Haushaltsansatz setzt sich zusammen aus 125 Mio. €normaler“ Aufwand zzgl. 5 Mio. € (diese 5 Mio. € waren abzüglich der darauf entfallenden Bundeserstattung zur Isolierung eingeplant und somit haushaltsneutral) = 130 Mio. €. Die aktuelle Prognose geht dagegen von 125 Mio. € aus, davon weiterhin 5 Mio. € Corona-bedingter Aufwand, so dass die effektive Haushaltsbelastung verglichen mit den vorstehenden 125 Mio. € - bei voraussichtlich 120 Mio. € liegt und damit in der Prognose eine Netto-Verbesserung von 5Mio. € eintritt. Da daran die Stadt Aachen über die Abrechnung der diff. Regions-umlage mit rd. 50 % partizipiert, ergibt sich anteilig daraus bei den Allgemeinen Deckungsmitteln ein entsprechender Mehraufwand.

1.7. Rettungsdienst / Luftrettung / Katastrophenschutz

Im Jahr 2021 entstehen voraussichtlich Mehrkosten und insbesondere Mindererträge im Rettungsdienst, die auf Basis der aktuellen Gebührenentwicklung hochgerechnet wurden. Die Unterdeckung beträgt nach der Prognose rd. 2,1 Mio. € und wird in die Gebührenkalkulation der Folgejahre einbezogen.

Im Jahr 2021 entstehen voraussichtlich Mindererträge in der Luftrettung in Höhe von rund 618 T€, die auf Basis der aktuellen Einsatzzahlen hochgerechnet wurden.

Im Jahr 2021 entstehen im Bereich des Katastrophenschutzes voraussichtlich Mehrkosten aufgrund des Sonderfonds für vom Hochwasser betroffene Menschen (SV-Nr. 2021/0388). Die Unterdeckung beträgt nach der Prognose rd. 1,5 Mio. . Weitere Auswirkungen aufgrund des Hochwassers zum Zeitpunkt des III. Budgetberichtes sind mit voraussichtlichen Mehraufwendungen in Höhe von rund 990 T€ prognostiziert worden. Eine voraussichtlich dazugehörige Erstattung durch das Land wurde mit einem Wert von 500 T€ geplant.

1.8 Immobilienmanagement / Schulverwaltung

Im Jahr 2021 entstehen voraussichtlich Mehrerträge aus der Erstattung der Versicherungsleistungen für hochwasserbedingte Schäden, insbesondere beim BKEschweiler, von insgesamt rund 1,493 Mio. €.

1.9. Corona

Das Land NRW hat im September 2020 das sog. NKF-Corona-Isolierungs-Gesetz (NKF-CIG) beschlossen. Dieses Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Corona-bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge nach der erstmaligen Anwendung im Jahr 2020 auch in den Folgejahren zu „isolieren“. Dies erfolgt so, dass die Corona-bedingten Auswirkungen berechnet und in einer „Bilanzierungshilfe“ aktiviert werden, so dass sie das Ergebnis nicht belasten. Dieser Aktivposten kann dann entweder durch einmalig möglichen Beschluss im Jahre 2024 gegen das Eigenkapital ausgebucht oder aber ab 2025 über maximal 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben werden.

Im städteregionalen Haushalt 2021 sind über die Einzelbudgets verteilt Corona-bedingte Belastungen von per Saldo rd. 6,9 Mio. € veranschlagt worden. Im Rahmen des vorliegenden Budgetberichtes liegt die Prognose bei rd. 10,3 Mio. €. Dazu zählen die bereits unter Ziff. 1.6 angesprochenen Kosten der Unterkunft (KdU) sowie damit zusammenhängende Erstattungen als Gegenpositionen, aber z.B. auch die verringerte Ausschüttung der Sparkasse Aachen, die Isolierungen im Jugendamtsbereich und insbesondere die im zentralen „Corona-Budget“ des A 53 veranschlagten unmittelbaren Kosten der Pandemiebekämpfung. Derzeit ist die Prognose noch mit großen Unsicherheiten behaftet, der Isolierungsbetrag läge hier aktuell bei rd. 4,2 Mio. €. Erfreulicherweise liegt das noch zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung erwartete, Corona-bedingte Defizit des Grenzlandtheaters für das Jahr 2020, das in 2021 abzudecken ist, deutlich niedriger und im Rahmen „normaler“ Jahre, so dass hier im Jahr 2021 nur eine geringe Isolierung von Schäden vorzunehmen sein wird.

1.10 Steuern

Eine Verbesserung im Bereich der Steuern konnte zum Zeitpunkt der Erstellung des Budgetberichtes zum 30.09.2021 noch nicht prognostiziert werden. Eine ggf. entstehende Verbesserung wird im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.

Gemäß § 2 Absatz 2 NKF-CIG berichtet der Kämmerer dem Städteregionstag vierteljährlich über die finanzielle Lage.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

Anlage:

Anlage zu SV 2021/0538_Budgetbericht_III_2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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