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Umsatzsteuer und Ertragsteuern; Sachstandsbericht; eingegangene
Steuerbescheide


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11306

Sach- und Rechtslage:

Es wird zunächst auf die Sitzungsvorlagen-Nrn. 2019/0136 (Auftragsvergabe), 2019/0220 (Sachstandsbericht öffentlich), 2019/0284 (Auftragserweiterung) und 2019/0549 (Sachstandsbericht und Auftragserweiterung), 2020/0232 (Sachstandsbericht öffentlich) sowie 2021/0324 (Umsatzsteuer und Ertragsteuern; Sachstandsbericht, Abschlussbericht Finanzamt Aachen-Stadt öffentlich) verwiesen.

Nach der letzten Information des Städteregionsausschusses über den Sachstand am 17. Juni 2021 sind zahlreiche Bescheide im Zusammenhang mit der steuerlichen Aufarbeitung ergangen, die von den Mitarbeitenden der Umsatzsteuerstelle eingehend geprüft worden sind. Für die Umsatzsteuer liegen Bescheide für die Jahre 2008-2018 sowie Bescheide über Folgekorrekturen der Betriebsprüfung für die Jahre 2019-2020 vor.

Zum Jahreswechsel 2019/2020 hatte das Finanzamt für mögliche und gemeldete Betriebe gewerblicher Art (BgA), zu denen noch keine abschließenden Sachverhaltsstellungnahmen vorgelegt werden konnten, zur Verjährungshemmung Steuernummern vergeben und Körperschaftsteuerbescheide erlassen.

Da die Prüfungsfeststellungen der Groß- und Konzernprüfung lediglich Nachforderungen aus der Umsatzsteuer zur Folge haben und kein ertragsteuerlich relevanter Betrieb gewerblicher Art hinzugekommen ist, wurden die Körperschaftsteuerbescheide 2007-2014 nun durch Bescheide mit einer Steuerbemessungsgrundlage von je 0 € geändert. Daraus resultieren ebenfalls auf 0 € geänderte Bescheide zum Bestand des steuerlichen Einlagekontos sowie über die Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge. Die Änderungen auf 0 erfolgen, um die Auszahlung von Guthaben technisch umzusetzen, inhaltlich sind sie einer Aufhebung des Bescheides gleichzusetzen.

Bei dem möglichen BgA Parkplätze wurden im Dezember 2019 zudem Bescheide zur Festsetzung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erlassen. Da die Bescheide vollständig von der Vollziehung ausgesetzt waren, entsteht hier kein Guthaben, welches zur Auszahlung kommen könnte.

Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung sind somit alle an das Finanzamt nachgemeldeten Sachverhalte aus der Vergangenheit mit Vorlage der entsprechenden Bescheide mit Ausnahme der Verzinsung- nunmehr abschließend bearbeitet.

Die Bescheide über Umsatzsteuer sind bezüglich der Zinsfestsetzung teilweise vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 AO. Die Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 bei den Körperschaftsteuerbescheiden ist ausgesetzt worden. Grund hierfür ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021, der die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 Prozent ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt. Allerdings ist der Gesetzgeber erst für Verzinsungszeiträume ab 2019 verpflichtet, eine Neuregelung bis zum 31.07.2022 zu treffen.

Bei den ergangenen Umsatzsteuerbescheiden ist sowohl bei den Erstattungszinsen als auch bei den Nachzahlungszinsen eine Verzinsung mit 6 Prozent jährlich berücksichtigt worden. Die Erstattungsbeträge laut Körperschaftsteuerbescheiden wurden bislang nicht verzinst, die gesetzliche Neuregelung zur Verzinsung bleibt abzuwarten.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass für die Körperschaftsteuer im nächsten Jahr noch Zinserstattungen zu erwarten sind. Bei der Umsatzsteuer läuft die Verzinsung gegenläufig, da hier sowohl Erstattungszinsen als auch Nachzahlungszinsen in die Festsetzung einfließen. Der Zinszeitraum für die Erstattungen umfasst die Zeit vom 04.12.2019 bis 30.07.2021, sodass sich eine Anpassung des Zinssatzes über den kompletten Zinszeitraum erstreckt und sich negativ für die Städteregion Aachen auswirken wird. Die Nachzahlungsbeträge hingegen werden lediglich bis zum 27.12.2019 verzinst. Eine Zinsanpassung, die sich positiv für die Städteregion Aachen auswirkt, erfolgt hier lediglichr einen kleinen Teil dieses Zinszeitraums. Die Anpassung des Zinssatzes wird sich daherr die Städteregion Aachen insgesamt negativ auswirken und es ist im nächsten Jahr mit einer Rückforderung zu viel erstatteter Zinsen zu rechnen, die jedoch ohne inhaltliche Kenntnis von der vorgenannten Neuregelung nicht genau beziffert werden kann.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Jahr 2019 hatte die Städteregion Aachen im Zusammenhang mit der Berichtigungsmeldung Zahlungen i.H.v. 1.459.352,57 r die Umsatzsteuer und 634.393,00 €r die Kapitalertragsteuer geleistet. r die Jahre 2008-2014 wurde vom Finanzamt Aachen-Stadt daraus Guthaben i.H.v. 1.972.217,80 €r die festgesetzte Umsatzsteuer verwendet. Der verbleibende Betrag i.H.v. 121.527,77 € wurde auf die Körperschaftsteuer i.H.v 120.447,19 € umgebucht. Die übrigen 1.080,61 wurden mit laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen verrechnet.

Laut Umsatzsteuerbescheiden verblieb nach der Betriebspfung zudem eine Nachforderung inkl. Zinsen i.H.v. 276.970,59 €r die Jahre 2015-2018, sodass ein Guthaben auf dem Umsatzsteuerkonto beim Finanzamt Aachen-Stadt i.H.v. 1.695.247,21 € verblieb. Dieses ist bereits an die Städteregion Aachen erstattet worden und wurde im Produkt der allgemeinen Deckungsmittel auf dem Sachkonto 452200 vereinnahmt. Des Weiteren wurden dort 3.625,00 Euro verbucht, die sich aus einer beanstandeten Zinsabrechnung zur Umsatzsteuer 2017 ergaben, welche auf die Einwendung nachträglich vom Finanzamt Aachen-Stadt korrigiert wurde.

Durch die Aufhebung der Körperschaftsteuerbescheide entsteht weiteres Guthaben i.H.v. 120.447,16 , welches nach noch ausstehendem Zahlungseingang ebenfalls bei den allgemeinen Deckungsmitteln auf dem Sachkonto 452500 vereinnahmt werden wird.

Übersicht Zahlungen/Erstattungen

Zahlungen an das Finanzamt

Aus Rückstellung 20191.459.352,57 €

634.393,00 €

Voranmeldungskorrektur 2017 26.897,35 €

Insgesamt2.120.642,92 €

Erstattungen Finanzamt

Guthaben USt1.695.247,21 €

Zinsen USt 2017 3.625,00 €

Guthaben KSt 120.447,16 €

Insgesamt1.819.319,37

Saldo 301.323,55

Die 301.323,55 € bilden die Summe der tatsächlich zu zahlenden Umsatzsteuerbeträge für die Jahre 2015-2018.

Von der noch bestehenden ckstellung i.H.v. 1.381.846,43 € werden 1.206.846,43 mit dem Jahresabschluss 2021 ertragswirksam aufgelöst. r mögliche Zinsnachforderungen bleibt die Rückstellung i.H.v. 175.000 € weiterhin bestehen. Somit ergibt sich eine Verbesserung aus Steuern für den Jahresabschluss 2021 von 3.026.165,80 €. Das verbesserte Jahresergebnis 2021 hat zur Folge, dass eine entsprechend geringere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erforderlich wird. Eine gliche Berücksichtigung in der Haushaltsplanung kann erst nach Feststellung des tatsächlichen Jahresergebnisses 2021 im Jahr 2022 und somit im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 erfolgen.

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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