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Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24511

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Anschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

Reitverein Aachen e.V.1 Voltigierpferd2.500,00 €

VFJ Laurensberg 1919 e.V.1 transportables Fußballtor 545,72 €

Burtscheider Turnverein 1873 e.V. 1 Übungsholm und

1 Tumblingbahn-Unterkonstruktion1.852,09 €


 

 

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Anschaffung von Sportgeräten.

Der Reitverein Aachen e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten gestellt. Das alte Voltigierpferd des Reitverein Aachen e.V. ist verletzt und kann nicht mehr für den Sport eingesetzt werden. Um das Sportangebot wieder aufnehmen zu können, muss ein neues Pferd gekauft werden. Nach Angaben des Vereins liegt der aktuelle Marktwert eines Pferdes für den Voltigiersport bei ca. 12.000 € bis 16.000 €.
Gerade die Anschaffung eines Voltigierpferdes gestaltet sich als sehr schwierig, da sich das Pferd hinsichtlich besonderer charakterlicher und körperlicher Voraussetzungen für den Sport eignen muss.
Gemäß der Förderrichtlinie beträgt die Höhe des Zuschusses 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Sportgeräte, höchstens jedoch 2.500,00 €. Demnach würde sich für den RV Aachen e.V. ein städtischer Zuschuss i.H.v. maximal 2.500,00 € ergeben.

Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 23.09.2021 erhalten.

Die Jugendabteilung des VFJ Laurensberg 1919 e.V. ist mit 19 Jugendmannschaften im Jungen- und Mädchenfußball einer der größten Vereine in Aachen. Für das Training auf dem Kunstrasenplatz benötigt der Verein ein transportables Fußballtor. Hiermit kann das Training in verschiedenen Bereichen des Kunstrasenplatzes erfolgen und der Verein wird flexibler. Außerdem kann das Tor auch auf dem Naturrasenplatz für ein erweitertes Training mit den bereits vorhandenen Toren genutzt werden.

Laut vorliegendem Angebot der Schäper Sportgerätebau GmbH vom 28.09.2021 betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Fußballtores insgesamt 2.182,89 €.

Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich ein Zuschuss für den VFJ Laurensberg 1919 e.V. in Höhe von 545,72 € ergeben.

Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 08.10.2021 erhalten.

Die Kunstturnerinnen des Burtscheider Turnvereins 1873 e.V. turnen seit Jahren erfolgreich auf hohem rheinischem und auch nationalem Niveau. Durch die Corona-Pandemie und Umbaumaßnahmen in der Turnhalle Malmedyer Straße hat das sportliche Training jedoch enorm gelitten. Bei den Umbaumaßnahmen war u.a. die Tumblingbahn-Unterkonstruktion Feuchtigkeit ausgesetzt, sodass sich auf dem Holz Schimmel angesetzt hat und eine neue Unterkonstruktion angeschafft werden muss. Aus Kulanz wird die städtische Versicherung 50 % der entstandenen Kosten übernehmen. Um die restlichen Kosten finanzieren zu können, hat der Burtscheider TV 1873 e.V. einen Antrag auf Zuschuss zur Beschaffung der Unterkonstruktion und darüber hinaus zur Beschaffung eines Übungsholms gestellt.

Laut vorliegendem Angebot der SPIETH Gymnastic GmbH vom 29.10.2021 betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung einer Tumblingbahn-Unterkonstruktion und eines Übungsholms mit passender Matte insgesamt 7.408,37 €.

Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich ein Zuschuss für den Burtscheider TV 1873 e.V. in Höhe von 1.852,09 € ergeben.

Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 23.11.2021 erhalten.

Der Haushaltsansatz 2021 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 10.000,00 €. Bisher wurde für vier Anträge ein Betrag in Höhe von 4.904,77 € bewilligt bzw. ausgezahlt. Für die drei neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 4.897,81 € erforderlich, sodass nach Bewilligung der Anträge noch 197,42 € zur Verfügung stehen würden.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.975

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. Dezember 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Sportausschuss
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