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Freibad Hangeweiher
- Ausweitung der Öffnungszeiten während der Coronapandemie


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24519

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Sport (FB 52) zur Auswertung der Ausweitung der Öffnungszeiten des Freibads Hangeweiher während der Coronapandemie zur Kenntnis.

 

 

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen beschloss in seiner Sitzung am 19.05.2021 die Ausweitung der Öffnungszeiten des Freibads Hangeweiher während der Coronapandemie.

Im Sportausschuss am 17. Juni 2021 wurde die Verwaltung beauftragt in der Dezembersitzung eine Einschätzung der Annahme des ausgedehnten Öffnungszeitenangebots sowie eine Schätzung der Mehrkosten bei Verstetigung der Maßnahme vorzustellen.

Es wurde festgestellt, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten während der Coronapandemie von den Bürger*innen allgemein angenommen wurde. Das Besucheraufkommen hat sich jedoch generell zeitlich nach hinten beziehungsweise nach vorne, angepasst an die erweiterten Öffnungszeiten, verschoben. Frühschwimmer*innen nutzten die 30-minütige frühere Öffnungszeit an den Wochenenden, um eher Einlass zu erhalten und berufstätige Schwimmer*innen profitierten besonders im zweiten Abschnitt zwischen Mai und August von den verlängerten Öffnungszeiten, welcher laut Rückmeldung der Badegäste dadurch attraktiver wurde. Ab Mitte August erreichten die Lichtverhältnisse jedoch einen kritischen Bereich, da es bereits vor Schließung dunkel wurde. Ab dem 20. August ging die Sonne beispielsweise bereits um 20:45 Uhr unter.

Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten kam es jedoch nicht dauerhaft zu einem höheren oder veränderten Besucheraufkommen.

Die technische Auswertung der Ausweitung der Öffnungszeiten dient der Schätzung von Mehrkosten bei Verstetigung der Maßnahme.

Die verlängerten Öffnungszeiten zeigen keine Hinweise auf einen Mehrverbrauch des Mediums Wärme.

Der Einfluss der geänderten Öffnungszeiten auf den Stromverbrauch lässt sich zwar erkennen. Es entsteht aber lediglich ein finanzieller Mehraufwand in Höhe von circa 144,00 €, der im Vergleich zu den gesamten Energiekosten in Höhe von mehreren tausenden Euros mehr als geringfügig ist.

Ein direkter Vergleich der Jahre ist aufgrund der Witterungsbedingungen kaum möglich. Zudem lässt sich die diesjährige Freiwassersaison aufgrund der coronabedingten eingerichteten Zeitslots sowie durch die Coronaschutzverordnung eingeschränkten Besucherkapazitäten nicht mit denen der Vorjahre vergleichen.


In der Freibadsaison 2021 entstanden durch die Ausweitung der Öffnungszeiten um 109,5 Stunden circa 438 Arbeitsstunden für die Beschäftigten im Bäderbereich, da durchschnittlich insgesamt 4 Personen (zwei Reinigungskräfte, eine Kassenkraft sowie der Badleiter beziehungsweise eine Aufsichtskraft) auf einer Schicht tätig sind. Dieser entstandene personelle Mehrbedarf konnte lediglich aufgrund der zeitweisen coronabedingten Schließungen der Hallenbäder sichergestellt werden. Bei gleichzeitigem Betrieb würde dies die Einstellung von Aushilfskräften mit einem höheren Stundenanteil beziehungsweise die Einstellung zusätzlicher Aushilfskräfte notwendig machen.

Durch die ausgeweiteten Öffnungszeiten entstehen bei einer Besetzung einer Schicht mit 4 Personen zusätzliche Personalkosten von circa 17.000,00 €, wobei Zuschläge aufgrund von Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- oder Feiertagsarbeit noch unberücksichtigt sind. Zudem wurde ein Durchschnittswert des Entgeltes, welches für Beschäftigte in der Aufsicht anfällt, zur Kalkulation gewählt. Somit ergeben sich bei dieser Besetzung zusätzliche Personalkosten in Höhe von circa 20.000,00 €.

Die Verwaltung weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die ausgeweiteten Öffnungszeiten aufgrund des deutlich reduzierten Personenaufkommens nur vor dem Hintergrund der Coronapandemie möglich waren. Hierdurch verringern sich die Reinigungs- und Aufräumarbeiten sowie die ordnungsschaffenden Maßnahmen vor, während und nach dem öffentlichen Badebetrieb enorm. Bei einem regulären täglichen Besucheraufkommen von mehreren hundert Menschen würden sich diese Maßnahmen und somit der Personaleinsatz und die damit einhergehenden Personalkosten deutlich erhöhen. Ebenfalls müssen die Reinigungs- und Aufräumarbeiten in Abhängigkeit der Witterungs- und Lichtverhältnisse durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Areal des Freibads Hangeweiher nur in einem sehr geringen Bereich ausgeleuchtet ist. Das rechtzeitige Räumen und Schließen der Anlage bei voller Auslastung ist mit dem zur Verfügung stehenden Personal ausgeschlossen. Eine Verstetigung der Maßnahme würde die Bereitstellung von weiterem Personal und damit einhergehend höhere Personalkosten von zusätzlich etwa 10.000,00 € auslösen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. Dezember 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Sportausschuss
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