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Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von GRÜNE, ZUKUNFT und DIE LINKE vom
05.08.2021 zum Thema „Open Source“ (Nr. 181/18)


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24494

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Ratsantrag Nr. 181/18 in seiner Sitzung am 16.12.2021 zur Kenntnis.

Die Stadtverwaltung wird bei den städtischen IT-Projekten Open Source als wichtige Anforderung bei der Auswahl von neuer Software sowie bei der Programmierung spezieller Software aufnehmen, im Rahmen des IT-Projektmanagements die Software unter diesem Aspekt bewerten und auch zukünftig Open Source-Software einsetzen, wo es sinnvoll und wirtschaftlich möglich ist. Von einem pauschalen und ausschließlichen Einsatz von Open Source-Software nimmt FB 11/400 allerdings Abstand, um bei der Auswahl der Softwareprodukte die bestmöglichen Lösungen unter Berücksichtigung aller sachgerechten Kriterien anbieten zu können.


 

 

Erläuterungen:

Die Auswahl sowie der Einsatz neuer Software erfolgen in den meisten Fällen durch intern entstehende Bedarfe nach bestimmter fachspezifischer Software.
Derzeit wird bei neuen IT-Projekten allerdings verstärkt auf standardisierte Software zurückgegriffen, die vom städtischen IT-Dienstleister, der Fa. regio iT GmbH, angeboten wird und meist schon bei anderen Kommunen im Einsatz ist. Daher liegt aktuell der Anteil an Software, welche eigens für die Stadtverwaltung entwickelt worden ist, bei einem sehr geringen Teil und beschränkt sich meist auf spezielle Komponenten (siehe unten). Dass der Anteil der Eigenentwicklungen deutlich unterhalb von standardisierter Fachsoftware liegt, ist darin begründet, dass die Eigenentwicklungen keine wirtschaftlichen Produktalternativen darstellen, da sie in der Regel deutlich teurer sind als bereits auf dem Markt vertretene und verbreitete Fachsoftware.

In einzelnen Fällen wurde die Fa. regio iT GmbH mit Softwareentwicklungen beauftragt. Hierbei werden bereits heute Open Source-Software-Komponenten eingesetzt und anschließend an verschiedenen Stellen in der Stadtverwaltung Aachen verwendet, beispielsweise als Basis des Serviceportals und der Open Urban Data-Plattform. Dabei werden auch General Public-Lizenzen als Lizenzmodell im Kontext von Open Source-Software genutzt, wie zum Beispiel bei der Datenbank mySQL.
In diesen Fällen werden zusätzliche Supportverträge von der Stadt Aachen mit der Fa. regio iT GmbH abgeschlossen, um einen SLA (Service Level Agreement) konformen Betrieb zu gewährleisten.

Das Informations- und Kommunikationsmanagement (IuK) sieht eine weitere Schwierigkeit bei einem verbindlichen Einsatz von Open Source-Produkten in den teils komplexen Schnittstellen zwischen diversen Fachverfahren (z.B. zum Einwohnermeldeverfahren, zum Finanzverfahren, usw.).

Die Stadtverwaltung teilt den Grundgedanken von Open Source-Software, dass durch den vermehrten Einsatz die technologische Souveränität und der Transparenzgedanke gestärkt werden. Daher wird bei den städtischen IT-Projekten Open Source als wichtige Anforderung bei der Auswahl von neuer Software aufgenommen, im Rahmen des IT-Projektmanagements die Software unter diesem Aspekt bewertet und auch zukünftig Open Source-Software eingesetzt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich möglich ist. Von einem pauschalen und ausschließlichen Einsatz von Open Source-Software nimmt das IuK allerdings Abstand, um bei der Auswahl der Softwareprodukte die bestmöglichen Lösungen unter Berücksichtigung aller sachgerechten Kriterien anbieten zu können.


Eine Anpassung der Vergaberichtlinien der Stadtverwaltung ist nicht erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Open Source _ Nr.181/18 _Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von GRÜNE, ZUKUNFT und DIE LINKE vom 05.08.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. Dezember 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Digitalisierung

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
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